Villa rustica

Aus Theoria Romana
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Eine villa rustica (von lat. rusticus = Bauer) ist ein außerhalb von Städten auf dem Land gelegenes Gehöft. Es unterscheidet sich von einer villa urbana insbesondere dadurch, dass es vornehmlich der landwirtschaftlichen Produktion dient. Neben dem Herrenhaus des Eigentümers besteht eine villa rustica daher typischerweise aus Unterkünften für Sklaven und Landarbeiter, Wirtschaftsgebäuden und Lagern. Ferner gehören zu einer villa rustica in der Regel ausgedehnte Ländereien für Ackerbau und Viehzucht.

Villae rusticae konnten in vielen verschiedenen Größen auftreten und zahlreiche verschiedene Produkte anbieten, was auch die bauliche Ausstattung beeinflusste. Höfe mit großen Getreidefeldern, Dreschplätzen, Mühlen und Backhäuern gehören ebenso in diese Kategorie wie Olivenplantagen mit Ölmühlen oder Weingüter mit Kelteranlagen. Die erzeugten Güter wurden entweder in einer nahegelegenen Marktsiedlung (vicus oder forum) an Händler verkauft oder direkt an Großabnehmer (insbesondere Militäreinheiten) geliefert oder von diesen abgeholt.

Der Besitzer der villa wohnte nicht zwangsläufig ganzjähig selber in der villa, sondern konnte den Betrieb des Hofes auch weitgehend einem Verwalter (vilicus) überlassen. Die architektonische Ausstattung einer villa rustica ist daher in der Regel weniger prachtvoll als in einer Anlage zu reinen Wohnzwecken.

Zu weiteren Begriffsdefinitionen siehe auch Artikel villa.