Senat (Königtum)

Aus Theoria Romana
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Der Senat der Königszeit fungierte als Beratungsgremium der Könige. Ähnlich wie die spartanische Gerousia rekrutierte er sich vermutlich aus den Familienoberhäuptern (patres) und Ältesten (senes) des patrizischen Adels. Vermutlich bestand er ursprünglich aus 100 Senatoren, wurde aber nach und nach (die Daten sind unbekannt) auf 300 Mitglieder vergrößert.

Die Aufgaben des Senats waren die Beratung des Königs, womit sie eine Art Kronrat bildeten. Starb der König, leiteten sie den Staat während des interregnum und wählten einen Interrex. Möglicherweise benannten sie auch die Kandidaten für die weiteren Staatsämter bei der Wahl durch die comitia curiata und beeinflussten die Auswahl neuer Senatoren durch den König. Seine Autorität gründete dabei auf die Erfahrung seiner Mitglieder, die auctoritas, er repräsentierte aber wohl auch das gesamte Volk (so scheinen jeweils 100 Senatoren einen der mythischen Ursprungsstämme Roms, der Tities, Ramnes und Luceres, zu vertreten).

Neben den immer wichtiger werdenden staatlichen hatte der Senat wohl vor allem kultische Aufgaben.

Nach der Vertreibung des letzten Königs Tarquinius Superbus ging vermutlich auch ein Teil des Senats ins Exil.


Quelle: Imperiumromanum.com: Art. Senat (Königszeit).

Literatur: Leonhard Schmitz: Art. Senatus, in: Smith: A Dictionary of Greek and Roman Antiquities, London 1875, S. 1016-1022.