Proskription: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei der Proskription (vom lat. Verb proscribere:ankündigen, öffentlich anbieten, ächten) handelte es sich im antiken [[Rom]] um die Ächtung einer Person, was bedeutete, dass diese Person nach römischem Recht von jedem getötet werden durfte. Die Namen der geächteten Personen wurden öffentlich ausgehängt und es gab auch oftmals eine Belohnung für denjenigen, der einen Proskriptierten tötete.
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[[Kategorie:Römisches Recht]]
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Bei der Proskription (vom lat. Verb ''proscribere'': ankündigen, öffentlich anbieten, ächten) handelte es sich im antiken [[Rom]] um die Ächtung einer Person, was bedeutete, dass diese Person nach römischem Recht von jedem getötet werden durfte. Die Namen der geächteten Personen wurden öffentlich ausgehängt und es gab auch oftmals eine Belohnung für denjenigen, der einen Proskriptierten tötete.
  
 
Während der Herrschaft von [[Sulla]] in [[Rom]] nutzte dieser die Proskription, um sich seiner Feinde zu entledigen.  
 
Während der Herrschaft von [[Sulla]] in [[Rom]] nutzte dieser die Proskription, um sich seiner Feinde zu entledigen.  

Version vom 30. September 2006, 18:52 Uhr

Bei der Proskription (vom lat. Verb proscribere: ankündigen, öffentlich anbieten, ächten) handelte es sich im antiken Rom um die Ächtung einer Person, was bedeutete, dass diese Person nach römischem Recht von jedem getötet werden durfte. Die Namen der geächteten Personen wurden öffentlich ausgehängt und es gab auch oftmals eine Belohnung für denjenigen, der einen Proskriptierten tötete.

Während der Herrschaft von Sulla in Rom nutzte dieser die Proskription, um sich seiner Feinde zu entledigen.


Quelle: Lexikon