Magistrate und Magister

  • Magistratus [lat., »Beamter«]. In der römischen Republik unterschied man kurulische (Konsul, Prätor, Zensor, kurulischer Ädil), denen ein besonderer Amtsstuhl (Sella curulis) zustand, und nichtkurulische Magistrate (Quästor, Volkstribun, plebejischer Ädil). Außerordentliche Magistrate waren Diktator, Magister equitum und Interrex. In jedem Fall handelte es sich um Ehrenämter; die ordentlichen Magistrate dauerten 1 Jahr und wurden mindestens von 2 Personen gleichzeitig verwaltet (Kollegialität). - Nach der Abschaffung des Königtums (um 500 v. u. Z.) standen an der Spitze der Republik 2 patrizische Beamte, deren Bezeichnung (Consules oder Praetores) und Kompetenzen (nur militärisch oder auch zivil) nicht sicher bekannt sind. Seit der Mitte des 5. Jh. v. u. Z. wurden außerdem aller 5 Jahre 2 Zensoren für 18 Monate gewählt, ebenfalls seit dieser Zeit 2 Quästoren zur Verwaltung der Stadtkasse, 2 weitere seit dem Ende des 5. Jh. für die Kriegskasse. Ende des 5. und in der 1. Hälfte des 4. Jh. v. u. Z. sind Oberbeamte mit dem Titel Tribuni militum consulari potestate (»Militärtribunen mit konsularischer Macht«) bekannt. Die Plebejer hatten als Sonderbeamte 2 Aediles plebis und eine unbestimmte Anzahl, später 10 Tribuni plebis. Seit 367 v. u. Z. (Leges Uciniae Sextiae) gab es an der Spitze des Staates 2 Konsum (darunter 1 Plebejer) und 1 Prätor, dazu 2 patrizisch kurulische Ädilen. 267 v. u. Z. wurde die Zahl der Quästoren auf 8, etwa 242 v. u. Z. die der Prätoren auf 2, 227 v. u. Z. auf 4 und 197 v. u. Z. auf 6 erhöht. Mindestalter waren durch die Lex Villia annalis (180 v. u. Z.) festgelegt, erlebten aber mehrfach Modifizierungen. Seit Sulla gab es neben den 2 Konsum 8 Prätoren und 20 Quästoren. Das Mindestalter betrug wahrscheinlich für die Prätur 40, den Konsulat 43 Jahre. Cäsar erweiterte 44 v. u. Z. die Anzahl auf 4 plebejische Ädilen, 14 bzw. 16 Prätoren und 40 Quästoren. In der Kaiserzeit verloren alle republikanischen Ämter ihre politische Bedeutung, blieben aber im senatorischen Cursus honorum als Voraussetzung für die Bekleidung der neuen, einflussreichen Ämter erhalten.

  • Magister [von lat. magis, »mehr«]: Meister, Vorgesetzter, Anführer; Titel verschiedener römischer Staatsbeamter, auch des Vorstandes religiöser Vereine.


    1. Magister equitum, Befehlshaber der Reiterei, in der frühen Republik oberster Gehilfe des Diktators. Konstantin I. schuf das Amt eines Magister militum (equitum bzw. peditum), des Heermeisters, Oberbefehlshabers, der seit dem 4. Jh. vielfach die tatsächlichen Macht im römischen Imperium ausübte (z.B. Arbogast, Stilicho, Aëtius).


    2. kaiserlicher Hofbeamter ritterlichen Standes, z.B. Magister ab epistulis (Geheimschreiber), Chef der Hofkanzlei; Magister a rationibus (Rechnungsführer), Finanzminister; Magister officiorum (Kanzleivorsteher), Chef der Zentralverwaltung, Zeremonienmeister.

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