Märkte brauchen Ordnung

  • DECRETUM DECURIONUM


    Edictum Mercatorum Mogontiacensis


    I. Betriebe
    (1) Jeder, der im Stadtgebiet von Mogontiacum einen Betrieb eröffnet, muss diesen vor der Inbetriebnahme bei der Stadtverwaltung anmelden.
    (2) Die Stadtverwaltung führt ein Verzeichnis der ordnungsgemäß angemeldeten Betriebe.
    (3) Nicht angemeldete Betriebe sollen durch die Stadtverwaltung unverzüglich stillgelegt werden.


    II. Marktplätze
    (1) Hauptmarkt ist das Forum im Vicus Apollinensis. Zu diesem Hauptmarkt gehört auch die Basilica.
    (2) Vicinalmärkte bestehen auf den Marktplätzen der folgenden Vici: Vicus Navaliorum, Vicus Salutaris, Vicus Victoria, Vicus Novus, Vicus Britannicus und der Marktplatz in den Canabae Castellae.
    (3) Jeder Händler kann auf diesen Märkten einen Marktstand betreiben und in der Basilica eine städtische Taberna pachten. Händler, die nicht in der Civitas Mogontiacensis ihren Sitz haben, können nur auf dem Hauptmarkt oder auf dem Markt des Vicus Navaliorum Marktstände einrichten.


    III. Marktzeiten
    (1) Die Marktzeit erstreckt sich von der zweiten bis zur neunten Stunde.
    (2) Am Tag nach den Nundinae findet in der Basilica kein Markt statt. Die Duumviri können bei Bedarf jederzeit den Markt in der Basilica schließen, wenn sie dies neun Tage vorher bekanntgemacht haben.
    (3) An den Nundinae ist ein Drittel des Forums im Vicus Apollinensis vor dem Capitolium für die Marktstände der Bauern und den Viehmarkt reserviert.


    IV. Größe der Marktstände
    (1) Jeder Marktstand darf eine Breite von höchstens 20 Fuß und eine Tiefe von höchstens zwölf Fuß haben.
    (2) Zwischen den Marktständen muss ein Durchgang von sieben Fuß und vor den Marktständen eine Gasse von 15 Fuß freigehalten werden.
    (3) Die Pferche auf dem Viehmarkt dürfen höchstens 40 Fuß im Geviert betragen. Dazwischen sind Gassen von 15 Fuß freizuhalten.


    V. Gebühren
    (1) Für die Genehmigung eines Marktstandes wird eine Gebühr von fünf Sesterzen erhoben. Die Genehmigung gilt für drei Monate und zwar sowohl für die Vicinalmärkte als auch für den Hauptmarkt.
    (2) Der Pachtzins für eine städtische Taberna in der Basilika beträgt 40 Sesterzen pro Jahr. Eine Gebühr für die Genehmigung wird hierbei nicht erhoben.
    (3) Für Marktstände und Pferche des Bauern- und Viehmarkts werden keine Gebühren erhoben, sofern die Betreiber für die Reinigung der Flächen Sorge tragen. Andernfalls ist der Aedil berechtigt, eine Reinigungsgebühr zu erheben.


    VI. Sicherheit
    (1) Jeder Betreiber eines Marktstandes oder einer städtischen Taberna in der Basilica hat drei Eimer Wasser mit einem Mindestinhalt von jeweils zwei Congii vorzuhalten.
    (2) Während der Marktzeiten ist jeglicher Verkehr von Karren und Kutschen auf den Marktgeländen verboten.


    VII. Verstöße
    (1) Verstöße gegen diese Marktordnung werden mit einem Strafgeld von mindestens 20 Sesterzen und höchstens 200 Sesterzen geahndet.
    (2) Wiederholte Verstöße gegen diese Marktordnung können mit zeitlich befristeten oder unbefristeten Betriebsverboten von Ständen und auf den städtischen Märkten geahndet werden.
    (3) Im Einzelfall legen die Aedile Art und Höhe der Strafe fest. Dagegen kann bei den Duumviri Widerspruch eingelegt werden.


    Mittlerweile war ein gutes Drittel seiner Amtszeit auch schon wieder vorbei. Und Curio hielt es nun für einen guten Zeitpunkt, ein weiteres seiner Vorhaben anzugehen mit dem Entwurf einer Marktordnung vor die Decurionen zu treten. Er hatte daher diesen Punkt auf die heutige Tagesordnung setzen lassen und bat nun zu Beginn der Debatte um das Wort, was ihm auch erteilt wurde.


    Werte Decurionen!


    Ich lege euch heute im Namen der Stadtverwaltung einen Entwurf einer Marktordnung vor. Dieser Entwurf orientiert sich im wesentlichen an einem früheren Entwurf meines Amtsvorgängers Matinius Pacatus, da ich dessen Entwurf auch heute noch für weitgehend sinnvoll halte.


    Im Laufe der Erarbeitung habe ich mich aber auch mit der Debatte beschäftigt, die zu diesem früheren Entwurf geführt worden war und habe mich daher dafür entschieden, in meinem Entwurf enen Punkte auszuklammern. Dabei handelt es sich um die umfangreiche Definition des Handels sowie den Aufbau und die Organisation einer Taberna in Privatbesitz. Während ich nämlich den Sinn von klaren Regeln auf den städtischen Marktplätzen anerkenne, glaube ich, dass private Tabernae auch Teil der privaten Wirtschaft sind und daher von städtischer Seite nicht näher definiert werden müssen. Schließlich muss jeder Pächter einer privaten Taberna selber wissen, ob diese Taberna für seine Zwecke ausreichend ist. Während nämlich für eine Garküche bereits eine kleinere Taberna ausreichen könnte, wenn sie das Essen lediglich ausgibt, benötigt ein Schuster zum Beispiel bereits mehr Platz, um seine Werkzeuge und Hilfsmittel unterzubringen.


    Dementgegen habe ich den Entwurf um die verpflichtende Anmeldung aller Betriebe in der Stadt erweitert und ein Gewerberegister vorgesehen, damit die Stadtverwaltung auch einen Überblick darüber hat, wer in der Stadt welches Gewerbe betreibt. Zudem habe ich die Strafvorschriften um den Punkt eines Nutzungsverbots der öffentlichen Marktstände und Tabernae erweitert, wenn sich Verstöße gegen diese Marktordnung häufen. Geldstrafen mögen nämlich nochso empfindlich sein, wer durch ständige, mutwillige Verstöße auf sich aufmerksam macht, der gehört nicht auf unsere Märkte. Da muss es der Stadtverwaltung möglich sein, sie von unseren Märkten fernzuhalten.


    Wie immer freue ich mich über Anmerkungen, Fragen und Verbesserungsvorschläge zu diesem Entwurf.


    So eröffnete der Helvetier die Debatte und setzte sich nach dieser Ansprache wieder hin, gespannt darauf, was die übrigen Decurionen dazu sagen würden.

  • Witjon las sich den Entwurf des Helvetiers ausführlich durch. Er ließ sich auch nicht dadurch aus der Ruhe bringen, dass es längere Zeit still blieb, weil die Decuriones ins Studium der Wachstafeln vertieft blieben. Letztlich begannen einige Sitznachbarn damit, den Entwurf leise zu diskutieren. Witjon fand, dass man diese Gespräche nun doch lieber im großen Kreis führen sollte und bat deshalb um das Wort, das der Duumvir ihm erteilte.


    "Decurio Helvetius, werte Ratskollegen, geschätzte Duumviri, ich schlage vor, den Entwurf Abschnitt für Abschnitt zu besprechen und abschließend - sofern er dann bereits entscheidungsreif ist - über die Marktordnung in ihrer Gesamtheit abzustimmen." Zustimmendes Gemurmel hier und da, der ältere Duumvir nickte. Witjon begann also mit dem Abschnitt eins.
    "Folgende Frage zuvorderst: Der Begriff des Betriebs im Sinne der Marktordnung soll dem Begriff des Betriebs in der Lex Mercatus gleichstehen, gehe ich richtig in dieser Annahme?" Kurze Pause, dann merkte er zusätzlich an: "Im Übrigen denke ich, dass man in Absatz I, Satz 3 am besten gleich eine Muss-Vorschrift etabliert. Also: 'Nicht angemeldete Betriebe sind durch die Aedile unverzüglich stillzulegen.' So ist klar, was passieren wird und durch welchen Amtsträger die Stillegung erfolgt."

  • Es entstand eine längere Pause, in denen die Decurionen zumeist mit der Lektüre des Entwurfs beschäftigt waren oder sich bereits in persönlichen Gesprächen austauschten. Letztlich ergriff der duccische Procurator das Wort, der ja zugleich die größte Händlervereinigung leitete und von dem Curio auch die meisten Debattenbeiträge erwartete.


    In der Tat soll diese Marktordnung als Erweiterung der allgemeingültigen Lex Mercatus gesehen werden. Deren grundlegenden Definitionen haben daher auch Gültigkeit für diesen Entwurf. Falls dies bereits am Anfang des Dekrets Erwähnung finden soll, bin ich dazu gerne bereit.


    stellte Curio klar, denn an der Lex Mercatus konnte ja hier in der Provinz ohnehin nicht gerüttelt werden.


    Ebenso erkläre ich mit mit der Übernahme der Muss-Vorschrift einverstanden.

  • Mit einem Nicken quittierte Witjon Curios Erläuterungen. Er dachte kurz nach. Konnte man den Beginn des Dekrets mit einer kurzen Erläuterung versehen, ohne allzu stark in Allgemeine Erklärungen abzudriften? Witjon runzelte die Stirn. "Hm, ja vielleicht stellen wir dem ersten Abschnitt eine kurze Erläuterung voran. Das können wir ja gleich noch überdenken, wenn wir den ganzen Text durchgearbeitet haben."


    Da Curio keine Einwände gegen Witjons Vorschlag zur Muss-Vorschrift hatte, konnten sie mit dem nächsten Abschnitt fortfahren:
    "Kommen wir zum nächsten Abschnitt. Ich denke, man kann Absatz zwei noch einfacher fassen, indem man sagt: Daneben hat jeder Vicus einen Marktplatz. In Absatz drei würde ich gerne 'pachten' in 'mieten' ändern. Pacht bezieht sich auf Grundstücke, Miete kann man dagegen für einzelne Räumlichkeiten vereinbaren.
    Schließlich wüsste ich gerne, welche Gründe hinter der Sonderregelung in Absatz drei stehen. Ich meine: Warum wurde explizit der Vicus Navaliorum für auswärtige Händler beibehalten?"

  • Wieder hörte Curio zu, welche Einwände der Duccier zum nächsten Absatz vorzubringen war. Als er geendet hatte, dachte der Helvetier einen Moment nach, bevor er anfing zu sprechen.


    Natürlich wäre der Absatz dadurch einfacher gefasst. Allerdings sehe ich doch einen Unterschied zwischen einem Markt und einem Marktplatz. Während der Marktplatz nur der Ort ist, an dem ein Markt theoretisch stattfinden könnte, definiert dieser Abschnitt vielmehr, dass dort auch tatsächlich regelmäßig an Marktständen Handel betrieben werden kann, sprich ein Markt stattfinden kann.


    gab er zu bedenken und runzelte kurz die Stirn, da er sich nicht ganz sicher war, ob er seinen Punkt klar genug gemacht hatte. Schließlich definierte dieser Abschnitt in erster Linie, dass auch in den übrigen Vici Märkte stattfinden sollten, deren Reichweite aber deutlich beschränkt war. Ob diese Vici nun einen konkreten Marktplatz hatten, blieb ja den dortigen Einwohnern überlassen.


    Gegen den Einwand, das Wort "pachten" in Mieten zu ändern, hatte der Helvetier nichts vorzubringen, weshalb er bei diesem Punkt dem Duccier lediglich zunickte und daraufhin mit ein paar Stilusstrichen die Änderung auf seiner Tabula übernahm. Der nächste Punkt indes erforderte eine Erläuterung, die Curio gerne bereit war zu geben.


    Dieser Punkt fußt vor allem auf der Pragmatik, da es einige Händler gibt, die ausschließlich auf dem Seeweg zu uns in die Stadt reisen und in unserem Hafen Liegeplätze in Anspruch nehmen. Nun mag es Händler geben, die nur für kurze Zeit in der Stadt bleiben wollen und daher lieber direkt einen Stand im Vicus Navaliorum betreiben, als erst die ganzen Waren auf das Forum und wieder zurück zu transportieren. Zugegeben haben wir hier ein sehr speziellen Fall, der sozusagen als Ausnahme für jene gilt, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen.


    Es war ein Punkt, den er aus dem Entwurf des Matiniers übernommen hatte, auch deswegen, weil in Gesprächen im Vicus Navaliorum die Sprache daraug gekommen war.


    Allerdings können wir dem auch zum Beispiel mit städtischen Ausnahmeregelungen umgehen, die statt des besagten Abschnitts in den Entwurf übernommen werden können.

  • "Ah, ich verstehe", sagte Witjon. Die Erklärung des Aedils gab dem fraglichen Absatz ein ganz anderes Gepräge. "Dann ziehe ich meinen Änderungswunsch dahingehend zurück", erklärte er schmunzelnd.


    Curios weitere Worte zur Standortausnahme für Einwohner des Vicus Navaliorum quittierte Witjon mit einem verstehenden Nicken. Er dachte einen Augenblick darüber nach und warf dann ein: "Die Frage, die ich mir nun stelle, lautet: Wäre es eventuell sinnvoll, noch weitere Ausnahmen zuzulassen oder bestimmte Beschränkungen auszusprechen?" Er warf einen Blick in die Runde. "Beispielsweise könnte man den Verkauf von Vieh, insbeonsdere Großvieh wie Rindern, Pferden und Schweinen reglementieren. Und zwar nicht nur hinsichtlich der Marktzeiten - wie im dritten Abschnitt angedacht -, sondern auch hinsichtlich des Ortes. Ich kann mir vorstellen, dass gerade die Vicinalmärkte aus allen Nähten platzen werden, wenn man den Viehzüchtern unbeschränkt Zutritt gewähren würde. Vielleicht wäre es sinnvoller, das Forum einmal oder zweimal im Monat speziell für den Viehmarkt zu reservieren?"


    Schließlich stockte Witjon kurz, als Curio einen Vorschlag in eine ähnliche Richtung machte. "Äh, wie genau soll das aussehen? Möchtest du ein Ausnahmedekret zu einem späteren Zeitpunkt erlassen? Oder möchtest du vor Beschließung der Marktordnung nochmal gesondert auf Ausnahmeregelungen zu sprechen kommen, die dann vor der Abstimmung noch eingefügt werden?" Hach, manchmal hatte Witjon den Eindruck, dass Gesetzesvorhaben grundlegend zu kompliziert besprochen wurden. "So oder so können wir auch erstmal weiter über deinen Vorschlag sprechen und am Ende der Diskussion noch über Ausnahmeregelungen nachdenken." Ihm war das eigentlich gleich.

  • Mein Vorschlag geht in die Richtung, dass der Absatz insoweit geändert wird, dass auswärtige Händler erstmal nur auf dem Forum Marktstände betreiben können und dass danach ein weiterer Absatz eingefügt wird, der es den Aedilen ermöglicht, Ausnahmedekrete zu erlassen, die einzelnen auswärtigen den Handel auf einem bestimmten Vicinalmarkt erlauben. Natürlich müsste in den Ausnahmedekreten ausreichend begründet werden, warum grade dieser Händler einen Stand bei einem bestimmten Vicinalmarkt betreben darf.


    führte Curio seine Idee auf die Frage des Ducciers aus. Inwieweit davon tatsächlich Gebrauch gemacht werden würde, konnte Curio zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht absehen.


    Deinen Vorschlag zu grundsätzlichen Einschränkung einzelner Handelszweige übernehme ich gerne. Den Handel von Großvieh würde ich ausschließlich auf dem Forum zulassen oder die Anzahl der Großviehhändler zum Beispiel auf zwei oder drei pro Vicinalmarkt beschränken. Was den Vorschlag mit der Reservierung anbelangt, wird diese ja bereits an den Nundinae vorgesehen oder meinst du eine weitergehende Regelung

  • Volusus Pleminius Cartilianus Labeo
    [Blockierte Grafik: http://www.kulueke.net/pics/ir/nscdb/b-germanen-maenner-alt/21.jpg]


    "Ich halte das für eine gute Idee", warf Pleminius Cartilianus ein. "Wenn ich einen Formulierungsvorschlag machen darf:


    II. Marktplätze
    ...
    (3) Jeder Händler mit Wohnsitz in Mogontiacum kann auf diesen Märkten einen Marktstand betreiben und in der Basilica eine städtische Taberna mieten. Händler ohne Wohnsitz in Mogontiacum dürfen allein auf dem Forum Marktstände betreiben.
    (4) Der Aedil kann Händlern ohne Wohnsitz in Mogontiacum per Edikt das Betreiben von Markständen auch auf anderen Märkten des Municipiums gestatten.


    Findet dieser Vorschlag Zustimmung?" Fragend sah Pleminius Cartilianus in die Runde. "Man könnte auch 'auswärtige Händler' schreiben, falls euch 'ohne Wohnsitz und so weiter' zu kompliziert erscheint", räumte er letztlich noch ein. Zu den Viehmärkten äußerte er sich hingegen zunächst nicht.


    Sim-Off:

    1. Damit das in einem vielzähligen Gremium wie dem Ordo Decurionum hier kein Dialog wird, hab ich mal einen alten NSC ausgegraben. :D
    2. Der Aedil erlässt üblicherweise Edikte, keine Dekrete.

  • Pleminius' Vorschlag quittierte Witjon mit einem zustimmenden Nicken. "Ja, das klingt vernünftig."


    "Was das Großvieh angeht, so meinte ich, dass man an einem oder mehreren Tagen im Monat das Forum einzig für einen Viehmarkt reservieren könnte, ohne dass andere Marktstände gestattet wären. Ähnlich wie das Forum Boarium in der Urbs Aeterna, nur eben nicht dauerhaft." Damit hatte er hoffentlich klar gemacht, was er meinte.


    "Eine Beschränkung auf beispielsweise zwei Stände pro Vicinalmarkt wäre denkbar. Allerdings wäre das nur dann sinnvoll, wenn es keinen gesonderten Viehmarkt geben sollte, wie von mir gerade angedacht."

  • Auch Curio nickte dem pleminischen Decurio zu.


    Ja, das würde ich so in den Entwurf aufnehmen.


    sagte er, doch bevor er sich zu den Vorschlägen des Ducciers äußern konnte, erhob sich nun Rutger, ein germanischstämmiger Decurio und Oberhaupt der Vereinigung der Kleinviehzüchter und -händler.


    So wie ich die Kollegen mit den großen Tieren kenne, würden ihnen zwei feste Tage reichen. Ich möchte die Iden jedes Monats vorschlagen und zusätzlich die Kalenden, falls den Kollegen der eine Tag zu wenig ist.


    sagte der Germane mit seiner tiefen, kräftigen Stimme und nahm dann wieder Platz. Auch hierzu war von dem helvetischen Antragsteller ein Nicken zu erkennen.


    Hierzu würde ich dann konkret folgende Ergänzung vorschlagen:


    (5) Der Handel mit Vieh ist ausschließlich auf dem Forum gestattet. Hierzu wird das gesamte Forum an den Kalenden und den Iden jenes Monats ausschließlich für den Viehhandel genutzt.


    Sim-Off:

    Und ich schließ mich dem gleich mal an.
    Die Änderungen übernehme ich dann en bloc zum Ende der Debatte.

  • "Gekauft", bejahte Witjon Curios Formulierungsvorschlag und hieb zur Bestätigung mit der flachen Hand auf seinen Oberschenkel als hätte er soeben den Zuschlag bei einer Versteigerung erhalten. "Dann können wir unter 'III. Marktzeiten' den dritten Absatz streichen."


    Und weiter ging es dann mit dem vierten Abschnitt: "Ich denke, der vierte Abschnitt kann eins zu eins in den Abstimmungsentwurf übernommen werden. Die Maßangaben werden dem Sicherheitsbedürfnis der Marktbesucher gerecht."


    "Kommen wir also zum nächsten Abschnitt, soweit keine anderen Wortmeldungen mehr ergehen", meldete sich Witjon sodann zu Wort. "Hierzu wüsste ich gern, warum die Genehmigung eines Marktstandes nur für drei Monate gelten soll."

  • Curio nahm mit Freuden zu Kenntnis, dass es tatsächlich voranging und der Beschlussentwurf langsam aber sicher Formen annahm.


    Unsere Märkte leben von der Vielfalt. Einerseits sei hier ein großes Angebot genannt, andererseits aber auch die Möglichkeit, dass möglichst viele Händler aus allen Teilen des Reiches hier Handel betreiben können. Allzu lange Standvergaben würden die dafür notwendige Flexibilität einschränken und würden grade dafür sorgen, dass besonders fahrende Händler Stände blockieren, die auch anderweitig genutzt werden könnten.


    führte der Helvetier seine Gedanken zu diesem Punkt aus.

  • Witjon war zwar der Meinung, dass der Handel über größere Entfernungen in den Lagerhäusern und Kaufmannsbüros der Stadt abgewickelt wurde und deshalb gerade keine auswärtigen Händler in Hülle und Fülle auf dem Marktplatz Mogontiacums ihre Waren direkt feilbieten würden. Aber er nahm Curios Argumente wohlwollend zur Kenntnis und zuckte die Schultern. "Na gut, wir können die drei Monate ja erstmal so beschließen. Wenn wir feststellen, dass dahingehend Änderungsbedarf besteht, dann ändern wir eben den Abschnitt nachträglich."


    "Dann darf ich aber anschließend fragen, warum du Viehhändler in Bezug auf die Standgebühr begünstigen möchtest?"

  • Curio blickte kurz auf. Es war ein Abschnitt, den er aus dem vergangenen Entwurf des Matiniers übernommen hatte, erinnerte sich aber auch, dass die Diskussion nicht so weit vorangeschritten war.


    Anders als die konventionellen Händler werden die Viehhändler dazu verpflicht, ihrerseits ihre Plätze zu säubern. Während die Stadtverwaltung alle übrigen Händler unter anderem auch für die regelmäßige Reinigung der Marktplätze heranzieht, wird das Forum nach den Viehmarkttagen gesondert gereinigt. Daher halte ich die Begünstigung für sinnvoll, zumal an den Viehmarkttagen ansonsten auch nochmal eine doppelte Reinigungsarbeit anfiele.

  • Witjon runzelte die Stirn. Die Erklärung leuchtete ihm nicht ein. "Augenblick, nochmal zum Verständnis: Die Viehhändler sind verpflichtet, ihre Standplätze zu reinigen. Dennoch soll nach Viehmarkttagen dann nochmal eine Reinigung durch städtische Arbeiter erfolgen?" Ihm stand nun wirklich ein dickes Fragezeichen im Gesicht. "Ich fände es doch viel sinnvoller, die Viehhändler allein deshalb zu begünstigen, weil wir gerade nicht nochmal gesonderte Kosten für die nochmalige Reinigung aufwenden müssten. Aber da ja eine weitere Reinigung erfolgt... nein, ich glaube hier liegt ein Missverständnis vor." Je häufiger Witjon Curios Argument wiederholte, desto weniger Sinn ergab es in seinen Augen. Es musste sich also um ein Missverständnis handeln!

  • Ein überraschter Gesichtsausdruck erschien auf Curios Gesicht. Offenbar hatte er sich da falsch ausgedrückt oder ein Missverständnis hervorgerufen.


    Der Marktplatz wird in regelmäßigen Abständen im Auftrag der Aedile gereinigt. Dies geschieht, je nach Engagement der Aedile, normalerweise ein- bis viermal im Monat. Zusätzlich dazu würde der Marktplatz nach den Viehmärkten, die ja in der Regel mit einem hohen Aufkommen an... Dreck und Ausscheidungen von den Tieren verbunden sind, durch die jeweiligen Viehhändler gereinigt, damit die Stadtverwaltung hier nicht schätzungsweise das Vielfache des sonst anfallenden Drecks wegschaffen muss. Da durch die eigenverantwortliche Reinigung durch die Viehhändler der Stadtverwaltung diese Arbeit erspart bleibt, halte ich den Erlass von Standgebühren für sinnvoll

  • Der berühmt-berüchtigte Aha-Effekt war Witjons Gesicht deutlich anzusehen. "Achso", brachte er hervor, etwas peinlich berührt von der offen zur Schau getragenen Ahnungslosigkeit. "So betrachtet, ergibt die Regelung natürlich Sinn", schmunzelte er daraufhin und zuckte entschuldigend mit den Schultern. "Dann hat es sich tatsächlich bloß um ein Missverständnis gehandelt. Ich ziehe meinen Einwand zurück." Vor diesem Hintergrund verstand er die Norm nun.


    "Na, dann machen wir weiter. Zum Abschnitt über Sicherheit habe ich keine Kritikpunkte. Im Zweifel soll der Magister des Collegium Fabrorum sich äußern, wenn er Änderungsbedarf sieht. Letztlich sehe ich dann in Bezug auf den letzten Abschnitt - Verstöße - nur noch kleinere Änderungen als notwendig an. Ich schlage hierzu folgende Wortlautänderungen vor:


    (1) Verstöße gegen diese Marktordnung kann der Aedil mit einem Strafgeld von mindestens 20 Sesterzen und höchstens 200 Sesterzen ahnden.
    (2) Wiederholte Verstöße gegen diese Marktordnung kann der Aedil mit zeitlich befristeten oder unbefristeten Betriebsverboten von Ständen in der Basilika und auf den städtischen Märkten ahnden.
    (3) Gegen die Entscheidung des Aedils kann bei den Duumviri Widerspruch eingelegt werden."

  • Memmius Pomponius Agrippinus


    Einer der Duumvirn ergriff daraufhin das Wort und bemerkte: "Nun, dann können wir nun wohl den geänderten Entwurf zur Abstimmung stellen. Helvetius, wenn du so gut wärst, mir die geänderte Fassung zur Verfügung zu stellen? Ich verlese den Text dann noch einmal, bevor wir entscheiden."




    NDM

  • Curio nickte auf die Aufforderung des Duumvir, winkte sich den protokollführenden Scriba heran und begann auch gleich damit, auf seiner Tabula Textteile herauszustreichen und hinzuzufügen. Nach einigen Augenblicken, in denen er die Tabula nochmal überflogen, nickte er, überreichte dem Scriba die Tabula und dieser überbrachte sie dem vorsitzenden Duumvir.


    DECRETUM DECURIONUM


    Edictum Mercatorum Mogontiacensis


    I. Definitionen
    Dieses Edikt ist eine Erweiterung des Lex Mercatus und übernimmt alle in ihr festgelegten Begriffsdefinitionen


    II. Betriebe
    (1) Jeder, der im Stadtgebiet von Mogontiacum einen Betrieb eröffnet, muss diesen vor der Inbetriebnahme bei der Stadtverwaltung anmelden.
    (2) Die Stadtverwaltung führt ein Verzeichnis der ordnungsgemäß angemeldeten Betriebe.
    (3) Nicht angemeldete Betriebe sind durch die Stadtverwaltung unverzüglich stillzuegen.


    III. Marktplätze
    (1) Hauptmarkt ist das Forum im Vicus Apollinensis. Zu diesem Hauptmarkt gehört auch die Basilica.
    (2) Vicinalmärkte bestehen auf den Marktplätzen der folgenden Vici: Vicus Navaliorum, Vicus Salutaris, Vicus Victoria, Vicus Novus, Vicus Britannicus und der Marktplatz in den Canabae Castellae.
    (3) Jeder Händler mit Wohnsitz in Mogontiacum kann auf diesen Märkten einen Marktstand betreiben und in der Basilica eine städtische Taberna mieten. Händler ohne Wohnsitz in Mogontiacum dürfen allein auf dem Forum Marktstände betreiben.
    (4) Der Aedil kann Händlern ohne Wohnsitz in Mogontiacum per Edikt das Betreiben von Markständen auch auf anderen Märkten des Municipiums gestatten.
    (5) Der Handel mit Vieh ist ausschließlich auf dem Forum gestattet. Hierzu wird das gesamte Forum an den Kalenden und den Iden jedes Monats ausschließlich für den Viehhandel genutzt.


    IV. Marktzeiten
    (1) Die Marktzeit erstreckt sich von der zweiten bis zur neunten Stunde.
    (2) Am Tag nach den Nundinae findet in der Basilica kein Markt statt. Die Duumviri können bei Bedarf jederzeit den Markt in der Basilica schließen, wenn sie dies neun Tage vorher bekanntgemacht haben.


    V. Größe der Marktstände
    (1) Jeder Marktstand darf eine Breite von höchstens 20 Fuß und eine Tiefe von höchstens zwölf Fuß haben.
    (2) Zwischen den Marktständen muss ein Durchgang von sieben Fuß und vor den Marktständen eine Gasse von 15 Fuß freigehalten werden.
    (3) Die Pferche auf dem Viehmarkt dürfen höchstens 40 Fuß im Geviert betragen. Dazwischen sind Gassen von 15 Fuß freizuhalten.


    VI. Gebühren
    (1) Für die Genehmigung eines Marktstandes wird eine Gebühr von fünf Sesterzen erhoben. Die Genehmigung gilt für drei Monate und zwar sowohl für die Vicinalmärkte als auch für den Hauptmarkt.
    (2) Der Pachtzins für eine städtische Taberna in der Basilika beträgt 40 Sesterzen pro Jahr. Eine Gebühr für die Genehmigung wird hierbei nicht erhoben.
    (3) Für Marktstände und Pferche des Bauern- und Viehmarkts werden keine Gebühren erhoben, sofern die Betreiber für die Reinigung der Flächen Sorge tragen. Andernfalls ist der Aedil berechtigt, eine Reinigungsgebühr zu erheben.


    VII. Sicherheit
    (1) Jeder Betreiber eines Marktstandes oder einer städtischen Taberna in der Basilica hat drei Eimer Wasser mit einem Mindestinhalt von jeweils zwei Congii vorzuhalten.
    (2) Während der Marktzeiten ist jeglicher Verkehr von Karren und Kutschen auf den Marktgeländen verboten.


    VIII. Verstöße
    (1) Verstöße gegen diese Marktordnung kann der Aedil mit einem Strafgeld von mindestens 20 Sesterzen und höchstens 200 Sesterzen ahnden.
    (2) Wiederholte Verstöße gegen diese Marktordnung kann der Aedil mit zeitlich befristeten oder unbefristeten Betriebsverboten von Ständen in der Basilika und auf den städtischen Märkten ahnden.
    (3) Gegen die Entscheidung des Aedils kann bei den Duumviri Widerspruch eingelegt werden.

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