• Hallo auch,


    wenn ich mich recht entsinne bekommt man nach 2 Monatiger Dienstzeit in der Armee das Bürgerrecht. Bekam man das automatisch oder musste man das nochmal irgendwo beantragen?!

  • http://www.imperiumromanum.net/cms.php?a=117#txt704


    Hier findest du die entsprechenden Informationen. Eine ehrenhafte Entlassung aus der Armee und Erlangung des Bürgerrechts ist erst nach 6 RL-Monaten regulärem Dienst (also ohne Ausbildung) möglich, wenn dien Charakter dann um 2 Altersstufen altert, um eben die komplette Dienstzeit wiederzuspiegeln.
    Und du bekommst das nicht automatisch, dein Vorgesetzter muss dich ehrenhaft entlassen, also dem musst du es mindestens mitteilen.

  • Salvete alle zusammen, =)
    ich habe eine Frage:
    Wie bekommt man hier im IR das römische Bürgerrecht?
    - durch Geburt weiß ich
    - Militärdienst


    Kann man es auch kaufen? Geschichtlich war es möglich, zumindest laut Wikipedia.
    Und wenn ja bei wem? :hmm:
    Danke
    lG Maximilla


    Der oben angegebene Link funzt leider nicht mehr.

  • Neben Geburt ("Standart") gibt es diese drei Wege:


    .) Ehrenhafte Entlassung nach Absolvierung des Militärdienstes als Peregrinus in der Ala.


    .) Nachkommen eines Libertinus (der Freigelassene selbst hat kein Bürgerrecht, seine Kinder jedoch dann schon).


    .) Absolvierte Amtszeit als Ädil in Mogontiacum.


    Das entsprechende Gesetz ist in der Lex Municipalis Mogontiaci dieser Abschnitt:


    Zitat

    VIII. De Iuribus Magistratum
    Jeder amtierende Duumvir hat das Recht, die Beschlüsse und Handlungen seines Collega oder der Quaestores und Aediles für unwirksam zu erklären. Ebenso hat jeder Aedil das Recht, die Beschlüsse seines Collega innerhalb einer Frist von drei Tagen für unwirksam zu erklären. Jeder Aedil, Quaestor oder Duumvir, der sein Amt rechtschaffen ausgeführt hat, erhält nach dem Ende seiner Amtszeit das römische Bürgerrecht für sich und seine ehelichen Kinder verliehen, soweit er dieses nicht bereits besitzt. Für die Dauer ihrer Amtszeit sind außerdem alle Duumviri iure dicundo, Quaestores und Aediles von allen Munera und dem Kriegsdienst befreit.


    Gibt also einen militärischen und einen zivilen Weg.
    Und den abstammungstechnischen bei Vollbürgern und Libertininachkommen.


    Sollte ein römischer Bürger eine peregrine Frau ehelichen, sollte diese und auch deren Kinder ebenfalls das Bürgerrecht erhalten, wenn ich das richtig verstanden habe.

  • Hallo,
    vielen Dank, Norius Carbo für die umfassende Auskunft. =)


    Zitat

    Sollte ein römischer Bürger eine peregrine Frau ehelichen, sollte diese und auch deren Kinder ebenfalls das Bürgerrecht erhalten, wenn ich das richtig verstanden habe.


    Wäre das im Fall Römische Bürgerin heiratet Peregrinus genauso oder ist das hier noch nicht so emanzipiert?


    lG Maximilla

  • Bei folgendem bin ich mir nicht 100%ig sicher, aber ich denke das ist so:


    .) Kinder erben ihren Status von der Mutter.


    .) Eine Frau nimmt bei der Heirat Rang und Stand des Ehemannes an.


    .) Heiratet eine römische Bürgerin einen Peregrinus sollte sie ebenfalls eine Peregrina(?) werden und somit auch ihre Kinder.

  • Hallo Norius Carbo,


    nochmalig danke für die Auskunft. Bestimmt hast du Recht. Ich hatte das irgendwo auch gelesen und so verstanden.
    Da das IR aber nicht in allen Gesetzen der Antike folgt, wollte ich nochmal nach fragen.


    lG Maximilla

  • Diesen Fall regelt die im IR auch gültige Lex Minicia.


    Alles wissenswerte über die römische Ehe - was auch im IR alles gelten müsste, wenn ich ncihts übersehe - steht auch in unserem Wiki: https://imperiumromanum.net/wiki/index.php?title=Ehe


    Kurz zusammengefasst: Ist ein Elternteil - egal welches - Peregrinus, wird das Kind auch Peregrinus. Um das zu verhindern kann man sich das conubium verleihen lassen, was der Statthalter dann absegnen muss. (Und so rein praktischerweise wird er da weniger Probleme gehabt haben, eine Frau einer Römerin rechtlich gleichzustellen für legitime Nachkommen eines römsichen Mannes als andersherum)

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