Über die Reformierung des Amtes des Tribunus Plebis

  • Aus Gründen, welche kaum wohl jemand näher würde konstatieren wollen oder können, landete das Anliegen, welches Iulius Dives an den flavischen Consul gesandt hatte, auf der Tagesordnung des zweiten Consuls, Clodius Crispinus. Ohne besonderen Elan kam dieser in den letzten Tagen seiner Amtszeit seiner Pflicht nach und verkündete nach irgendeiner abgeschlossenen Diskussion:
    "Kommen wir nun zu Quaestorius Marcus Iulius Dives, der eine Reformierung des Amtes des Tribunus Plebis anstrebt, sowie in diesem Zusammenhang über die ersatzlose Streichung des Plebiszit-Paragraphen zu sprechen wünscht. Senator Iulius, bitte"
    , wies er diesem den Platz vor den Senatoren zu.



    Sim-Off:

    Da ich ab Mitte kommender Woche im Urlaub bin, führt Clodius in diesem Falle den Senatsvorsitz, so dass der Narrator diesen übernehmen kann.

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  • In der Tat wunderte sich der iulische Quaestorier nur einen kurzen Wimpernschlag lang darüber, dass es eine vom clodischen und keine vom flavischen Consul geführte Sitzung des stadtrömischen Ältestenrates war, in welcher sein dem Flavier zugesandtes Anliegen auf die Tagesordnung gesetzt wurde und nachfolgend nun also zur Sprache kommen sollte. Im Gegenteil quittierte er diesen Umstand letztlich sogar mit einem alles andere als unzufriedenen Nicken. Denn allfällig bedeutete dies doch lediglich, dass der Flavius dem divitischen Wunsch gewissermaßen vollends nachgegeben hatte, dem iulischen Senator nicht erst in der nächsten Sitzung, welcher er selbst als Consul vorsitzen würde, das Wort zu übergeben, indes dafür zu sorgen, dass der Iulier bereits heute, in der vom Clodier geführten Sitzung, das Wort erhielt.


    "Patres Conscripti!", begann Dives also, nachdem der Consul Clodius ihm das Wort erteilt und er sodann in angemessenem Schritte den Platz vor den Senatoren für sich in Beschlag genommen hatte, seine Rede mit den zu diesem Zweck wohl meistgewählten Worten und einer gewohntermaßen etwas ausladenderen Geste, um sich die gewünschte Aufmerksamkeit zu verschaffen.
    "Noch nicht lange ist es her, dass ich an just dieser Stelle vor euch stand und über die Vergangenheit und Historie der curulischen Aedilität zu euch sprach. Nur eher beiläufig streifte ich im Rahmen dessen auch die plebeische Aedilität, die mir im Folgenden hier und heute nun als Ausgangspunkt dieser Rede dienen soll.", kündigte Dives an und setzte eine erste Zäsur. Anschließend ging er ein paar wenige Schritte, um souveräner zu wirken und die eigene Nervosität, welche ihn vor jeder Rede in diesen heiligen Hallen neuerlich unabwendbar überkam, wieder etwas zu senken. "Das Amt des Aedilis Plebis also, wie es erst kürzlich noch einmal am Rande bestätigt wurde, ist nach unseren Gesetzen - und vor allem in der Tradition vieler Jahrhunderte unserer glorreichen, römischen Geschichte - eines, welches nur römischen Bürgern plebeischen Standes zugänglich ist. Dabei wurden die plebeischen Aedilien zunächst vom Concilium Plebis gewählt, einer einzig aus Plebeiern sich zusammensetzenden Volksversammlung." Der vortragenden Quaestorier nickte einmal bekräftigend, während er seinen Mitsenatoren einen kurzen Augenblick gab, diesem Gedankengang zu folgen. "Damit, und auch das wird gewiss niemandem neu sein, steht die plebeische Aedilität ganz und gar in einer Linie und Tradition mit dem plebeischen Volkstribunat, welches ebenso von Beginn an und bis heute ein rein plebeisches Amt ist, das von niemandem sonst als einem Plebeier ausgeübt werden kann und darf. Und auch der Tribunus Plebis wurde selbstredend stets nur von Plebeiern gewählt, wie es noch unter dem Divus Iulius in den Jahren 707 und 709 ab urbe condita nachweislich gemäß den Bestimmungen des Plebiscitum Publilium Voleronis aus dem Jahr 283 geschah.", führte Dives aus, um nach dieser hergestellten Verbindung sodann eine etwas größere Zäsur folgen zu lassen.


    "Es ist ferner kein Geheimnis, dass es unter Tiberius, dem Sohn und Nachfolger des vergöttlichten Augustus, geschah, dass der Senat unter anderem die Wahl der Consuln an sich zog, bis er in unseren heutigen Tagen letztlich sämtliche Magistrate des Cursus Honorum wählt - mit Ausnahme der Tribuni Plebis.", zeigte sich ein kurzer Ausdruck des Erstaunens im iulischen Gesicht. "Mit anderen Worten also wurden die plebeischen Volkstribune und die plebeischen Aedilen über viele Jahrhunderte unserer Geschichte stets von EINEM gemeinsamen Gremium gewählt, bevor es in unseren Tagen nun also einen Widerspruch darstellen soll, das rein plebeische Amt des Tribunus Plebis auch von patrizischen Senatoren wählen zu lassen, wie es gleichsam jedoch keinen Widerspruch darstellt, das rein plebeische Amt des Aedilis Plebis sehr wohl vom Senat und damit also auch den patrizischen Senatoren mitwählen zu lassen?", strich der Iulier diese Inkonsequenz und Inkonsistenz heraus. "Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich diese Differenzierung nicht im geringsten nachvollziehen kann und dem Senat entsprechend vorschlagen und unterbreiten möchte, unsere Gesetze an dieser Stelle zu simplifizieren und zu vereinfachen, indem diese Sonderbehandlung schlicht aufgehoben wird und die Wahl der Tribuni Plebis fortan ebenfalls dem hohen Senat obliegt.", zog Dives einen Schluss, der am Ende wohl abseits etwaig anwesender Beisitzer niemanden hier etwas kosten würde. Denn die plebeischen Senatoren wären auf die eine oder andere Weise stets wahlberechtigt, wie die patrizischen Senatoren gar noch das Wahlrecht für ein weiteres Amt hinzugewinnen würden. Der Senat in der Folge wäre gestärkt, wie auf der anderen Seite gewiss die plebeische Volksversammlung geschwächt wäre. Doch darauf würde der Iulier später noch eingehen.


    "In diesem Sinne also plädiere ich dafür, im Codex Universalis, Paragraph 41 'Aktives und passives Wahlrecht' im zweiten Absatz den zweiten Satz ersatzlos zu streichen, wie ich auch im Paragraphen 54 'Tribunus Plebis' aus dem exakt gleichen Grund den kompletten dritten Absatz zu streichen gewillt bin." Er nickte bekräftigend. "Ferner ist im selben Paragraphen 54 auch der zweite Absatz überflüssig, da er letztlich kaum etwas anderes sagt als die jüngere und damit stärkere Lex Aquilia de Imperio in ihrem Punkt II. Entsprechend möchte ich dem Senat auch hier eine Streichung empfehlen." Neuerlich nickte der Quaestorier bekräftigend. "So also bliebe vom Paragraphen 54 am Ende einzig der erste Absatz, welcher mir indes jedoch in der Form als nicht ausreichend erscheint, sodass ich bis hierher also Folgendes vorschlagen will...", atmete er noch einmal tief durch, bevor er den ersten Teil seiner Vorschläge zur Reformierung des Amtes des Tribunus Plebis vorstellte:



    Codex Universalis
    § 41 Aktives und passives Wahlrecht

    2) Aktives Wahlrecht haben alle Senatoren. Anders verhält es sich zur Wahl des Volkstribunes, hier haben alle Plebeier mit römischem Bürgerrecht das aktive Wahlrecht.


    in: Aktives Wahlrecht haben alle Senatoren. [strike]Anders verhält es sich zur Wahl des Volkstribunes, hier haben alle Plebeier mit römischem Bürgerrecht das aktive Wahlrecht.[/strike]




    Codex Universalis
    § 54 Tribunus Plebis

    1) Der Tribunus Plebis, die beständige politische Repräsentanz der Plebejer, genießt die "potestas sacro sancta", dh er ist unantastbar und wer gegen ihn vorgeht ist verflucht. Durch sein Widerspruchsrecht (Veto) kann er Beschlüsse der Magistrate und des Senats blockieren, seine diesbezügliche Macht beschränkt sich jedoch auf die Stadt Rom.
    2) Die Befugnisse eines Tribunus Plebis gehen auf den Imperator Caesar Augustus über. Sie wird ihm zu jeder Wahlperiode erneut verliehen.
    3) Der Tribunus Plebis wird, anders als die anderen Magistrate des Cursus Honorum, von römischen Bürgern aus dem Ordo Plebeius gewählt, die das aktive Wahlrecht innehaben. Der übrige Wahlablauf ist analog zu den der anderen Magistrate zu sehen.


    in:
    1) Das Amt des Tribunus Plebis ist ausschließlich römischen Bürgern plebejischen Standes zugänglich.
    2) Als ihre beständige politische Repräsentanz sind die Tribuni Plebis für den Schutz der plebejischen Bürger Roms und ihrer Interessen verantwortlich. Dafür haben sie nahezu ständig für jeden Plebejer Roms erreichbar zu sein, haben eine dauerhaft offene Tür für sie zu haben und dürfen die Stadt Rom für keinen ganzen Tag verlassen.
    3) Im Gegenzug und zu ihrem Schutz erhalten alle Tribuni Plebis die "potestas sacro sancta", welche sie unantastbar macht. Wer dennoch gegen sie vorgeht und einen Tribunus Plebis körperlich attackiert, der beeinträchtigt damit den Bestand des Imperium Romanum und sei darob verflucht.
    4) Durch sein Widerspruchsrecht (Veto) kann jeder Tribunus Plebis einzelne Beschlüsse der Magistrate und des Senats blockieren. Seine diesbezügliche Macht beschränkt sich jedoch auf die Stadt Rom.


    "Insbesondere hinsichtlich meines Formulierungsvorschlags im dritten Punkt möchte ich zudem auf den Hochverrats-Paragraphen des Codex Iuridicialis verweisen, in welchem es wörtlich heißt: 'Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand des Imperium Romanum zu beeinträchtigen [...], wird mit dem Tode bestraft.' Und dies, so möchte ich behaupten, ist im Sinne unserer Geschichte, im Sinne unserer Traditionen, im Sinne der Sacrosancta Potestas auch die einzig richtige Strafe für ein Missachten derselben!", beendete Dives diesen Kommentar überaus ernst, bevor er neuerlich eine größere Zäsur folgen ließ.



    "Weiterhin, so kündigte der hohe Consul Clodius bereits an, beabsichtige ich, im Rahmen dieser Debatte über das Amt des Tribunus Plebis auch den Plebiszit-Paragraphen ersatzlos streichen zu lassen.", bezog er sich noch einmal auf die Ankündigung seiner Rede. "Denn nicht nur, dass auf Grundlage jenes einst durch den Tribunus Plebis Scribonius Curio eingebrachten und am Ende nur vergleichsweise knapp beschlossenen Paragraphen manches Plebiszit verabschiedet wurde, das den alten Senatsakten zufolge zu nichts als Verärgerung und Streit führte und dabei gar auch noch effektiv unwirksam war.", nutzte der Iulier einmal mehr die Vergangenheit als Munition. "Nein, ich bin auch der Auffassung, dass der Senat nicht gut daran tut, einen Konfrontationskurs und nicht nur gegen die eigenen Interessen, sondern überdies auch gegen die Interessen des Princeps einzuschlagen. Denn bekanntermaßen überlebte die Versammlung der Plebeier zwar den Divus Iulius und sogar noch den Divus Augustus, verlor indes jedoch recht schnell seine Macht in der Legislative, der Iudikative und bei der Wahl von Aedilis Plebis und Tribunus Plebis an den Senat, sodass die Versammlung der Plebeier schlussendlich kurz nach dem Tod des Tiberius, Sohn des vergöttlichten Augustus, verschwand.", stellte Dives den Verlauf der Geschichte in Kurzform dar und begründete damit indirekt auch, weshalb er im ersten Teil für die Wahl des Tribunus Plebis durch den Senat und nicht etwa für die Wahl des Aedilis Plebis durch eine - in seinen Augen aufgrund der Größe des Imperiums schlicht unpraktikable und damit vollkommen unzeitgemäße - plebeische Volksversammlung sich ausgesprochen hatte.


    "Ich sage, dass der damalige Tribunus Plebis Scribonius Curio das Plebiszit genauso ausgegraben hat, wie man in jenen Tagen auch auf die Idee kam, die Plebeier von der curulischen Aedilität auszuschließen und gar Frauen als weibliche Senatorinnen in diesen hohen Senat zu berufen! Und aus genau diesem Grund nun appelliere ich an euch, dass wir - nachdem wir auch die beiden ersten Fehler mittlerweile korrigiert und richtig gestellt haben - nun auch in dieser Sache uns eines besseren besinnen, den Senat wieder zu stärken und natürlich auch den Princeps damit wieder zu stärken, den Plebiszit-Paragraphen wieder dorthin verbannen, wo er hingehört - in die Vergangenheit!", beendete der Quaestorier damit effektiv auch seinen zweiten Redeteil. Einzig die konkret hiermit verbundenen Gesetzesänderungen musste er an dieser Stelle selbstredend noch einmal kurz zusammenfassen:



    Codex Universalis
    § 2 Gesetzgebungsverfahren

    1) Grundsätzlich kann die Gesetzgebung im Imperium Romanum in drei Wege getrennt werden, das Decretum Imperatoris, durch den Imperator Caesar Augustus. Dann das Consultum Senatus, durch den Senat und als dritten Weg das Plebiszit durch das Volk unter der Führung des Volkstribunen. Das Decretum Imperatoris ist allgemein höheres Recht als das Consultum Senatus und das Plebiszit.


    in: Grundsätzlich kann die Gesetzgebung im Imperium Romanum in zwei Wege getrennt werden, das Decretum Imperatoris, durch den Imperator Caesar Augustus, und das Consultum Senatus, durch den Senat. Das Decretum Imperatoris ist allgemein höheres Recht als das Consultum Senatus.




    Codex Universalis
    § 3 Lex

    Eine Lex ist ein ausformulierter Gesetzestext, der in einem konkreten Lebensbereich gesetzliche Bestimmungen definiert. Dieses kann neben einem Definitionsnamen auch noch den Namenszug des Erstellers tragen. Diese Leges werden nach Ratifizierung einmalig veröffentlicht und dann dauerhaft im Tabularium hinterlegt. Eine Eingliederung in einen Codex ist möglich. Eine Lex kann durch ein Decretum Imperatoris, durch ein Consultum Senatus oder durch ein Plebiszit ratifiziert werden.


    in: [...] Eine Lex kann durch ein Decretum Imperatoris oder durch ein Consultum Senatus ratifiziert werden.




    Codex Universalis
    § 7.1 Das Plebiszit

    Nur der Volkstribun kann die Comitia Plebis Tributa (Versammlung der Plebejer) einberufen. Teilnehmer sind alle Nicht-Patrizier und Nicht-Senatoren. Die Comitia Plebis Tributa (Versammlung der Plebejer) kann allgemeingültige Gesetze (Plebiszit) erlassen, wenn mindestens 50% der stimmberechtigten Plebejer (CRV bestanden) an der Versammlung teilnehmen und 60% der Anwesenden für ein Plebiszit votieren. Nicht nur der Volkstribun kann das Thema einer Comitia Plebis Tributa bestimmen, so können auch einzelne Plebejer sich direkt an den Volkstribun wenden und einen Antrag zu einem Diskussionsthema stellen. Jedoch er allein bestimmt, worüber man abstimmt und diskutiert. Der Volkstribun bestimmt Ort und Dauer der Comitia Plebis Tributa. Gegen ein beschlossenes Plebiszit kann nur der Imperator Caesar Augustus sein Veto einlegen, ansonsten wird es unter die allgemein gültigen Gesetze aufgenommen. Der Volkstribun ist Leiter der Versammlung und ist verantwortlich für deren ordnungsgemässe Durchführung. Provoziert er mit Taten oder Worten Ausschreitungen von Seiten der Volksversammlung, ist er dafür nach seiner Amtszeit haftbar und kann angeklagt werden.


    in: gestrichen



    "Vielen Dank." Mit jenen zwei Worten endlich gab er das Rederecht wieder ab und sparte sich an dieser Stelle jedweden weiteren Kommentar über die diversen Unzulänglichkeiten des Plebiszit-Paragraphen. Denn nicht nur, dass doch noch immer etwas vom zusammen mit der Schola Atheniensis abgeschafften Cursus de rebus vulgaribus stand, schloss bereits der zweite Satz alle Senatoren - und damit nicht zuletzt jeden Tribunus Plebis selbst - von der Teilnahme an der Plebeier-Versammlung aus. Und das waren lediglich die ersten beiden und offensichtlichen Missstände innerhalb dieses aus divitischer Sicht überaus unzeitgemäßen Paragraphen...

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  • Obgleich Gracchus versuchte der langen Rede in allen Details bis zu ihrem Ende zu folgen blieben seine Gedanken bereits bei den Änderungen des Paragraphen 54 hängen, gleichwohl seiner Meinung nach sich alle weiteren Diskussionen erübrigen würden können.
    "Senator Iulius, bereits in der Diskussion über das Amt des Aedilis Curulis hast du dich auf den Ständeausgleich berufen, auf die Notwendigkeit dessen und darauf diesen Ausgleich der Stände nicht aufs Spiel zu setzen. Am heutigen Tage willst du - bitte korrigiere mich, sofern ich dies missverstanden habe - durch deinen geänderten 2 Satz dafür sorge tragen, dass die Tribuni Plebis dediziert für den Schutz der plebejischen Bürger Roms und ihrer Interessen Sorge tragen."
    Der flavische Consul hoffte, dass bereits hier sein Verständnisfehler zu finden war.
    "Dies scheint erneut zu implizieren, dass plebejische Bürger und ihre Interessen derzeit in Gefahr sind. Weshalb und vor wem genau benötigen plebejische Bürger und ihre Interessen Schutz, insbesondere einen solchen, welchen patrizische Bürger augenscheinlich nicht benötigen? Insbesondere in Zeiten, in welchen eine plebejische Mehrheit im Senat vorherrscht, welche einzig durch eine Entscheidung des Augustus gefährdet werden könnte? Müssen die plebejischen Interessen also etwa vor den Entscheidungen des Augustus geschützt werden? Denn weshalb sonst sollte dieser Schutz durch den Augustus - in dessen Funktion als Tribunus Plebis - nicht bereits ausreichend gewährleistet sein?"
    Er ließ dem jungen Senator keine Gelegenheit bereits zu antworten, sondern schob noch ein Überlegung sowie Frage hernach.
    "Es scheint mir beinahe als solle diese Verlagerung der Wahl des Trebunus Plebis in den Senat schlichtweg die bereits vorherrschenden Machtbefugnisse des plebejischen Standes im Senat übermäßig stärken. Wäre es nicht allfällig an der Zeit das Volkstribunat gänzlich abzuschaffen, da durch des Augustus' Schutz aller römischer Bürger und Interessen, sowie die für die Interessen plebejischer Bürger ebenso zahlreiche offene Ohren plebejischer wie für die Interessen patrizischer Bürger offene Ohren patrizischer Senatoren für alle Belange hinreichend Sorge getragen und damit das ganze Amt redundant geworden ist?"
    Letztlich hatte wohl auch die Häufigkeit volkstribunischer Intervention in den zurückliegenden Jahrzehnten diese Redundanz offenbart, denn nicht einmal dann als ein Veto unter dem Usurpator allfällig angebracht gewesen wäre, war es ausgesprochen worden.

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  • Der iulische Quaestorier war durchaus nicht unglücklich über die doch etwas längere Antwort des flavischen Consuls zur divitischen Paragraphen-Reform. Denn in der Tat schien ihm die eigene Intention seiner Worte derart nahe liegend, dass er jenen zusätzlichen Moment benötigte, eine halbwegs passende Reaktion auf den Einwand zu finden.


    "Tatsächlich", begann er letztlich also, nachdem er erneut Gelegenheit hatte, etwas zu sagen und sich zu rechtfertigen, "entsprach und entspricht es nicht meiner Intention, die Tribuni Plebis gezielt vom heutigen Tage an mit dem Schutz der plebeischen Bürger Roms und ihrer Interessen zu betrauen. Indes scheint mir vielmehr ebendies als eine der dem Amte des Tribunus Plebis zugehörigen Aufgaben und seit Jahrhunderten in der Form bestehende Amtspflicht zu sein.", erklärte Dives. "Folglich entsprach und entspricht es an dieser Stelle weniger meiner Intention, den Tribuni Plebis dies als neue Pflicht ob einer etwaigen Gefahrenlage neu zuzuschreiben. Stattdessen versuchte und versuche ich, das Amt samt seiner Aufgaben und Pflichten einzig etwas mehr und hoffentlich besser zu fassen, als dies zuvor der Fall war." Er machte eine kurze Zäsur. "Gänzlich äquivalent dazu intendiere ich auch nicht, das Amt des Tribunus Plebis im ersten Absatz auf plebeische Amtsträger fortan und völlig neu zu beschränken. Indes scheint mir, dass jene lange und von Anbeginn des plebeischen Volkstribunats an bestehende Praxis schlicht bisher vergessen wurde, ebenso in diesen Paragraphen einzugliedern, wie auch dem Aedilien-Paragraph ein ganz ähnlicher erster Absatz zu eigen ist.", führte er vergleichend aus und hoffte, damit für etwas mehr Klarheit zu sorgen.


    "Ferner möchte ich mich - im Übrigen ganz im Sinne des erwähnten Ständeausgleichs - ganz klar für das Fortbestehen des plebeischen Volkstribunats aussprechen.", fügte der iulische Quaestorier nach kurzer Pause noch an, bevor er interessiert die Reaktion des Flaviers beobachtend zu ergründen versuchte, inwieweit sich damit auch dessen übrige Fragen aus dem Mittelteil geklärt hätten.

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  • "Die Aufgaben des Tribunus Plebis stammen indes aus einer anderen Zeit, Senator Iulius, einer Zeit der Republik in welcher dieser Schutz allfällig angebra'ht war - da die plebejischen Interessen im Senat aufgrund der geringen Anzahl plebejischer Senatoren schlichtweg unterrepräsentiert waren, wiewohl es auch keinen Augustus gab, welcher über das Wohl und die Interessen beider Stände gleichermaßen wachte. Diese Aufgabe nun explizit in einem Gesetz des Codex Universalis zu konstatieren würde schlichtweg implizieren und auch nach außen hin suggerieren, dass wir gegenwärtig, in unserer heutigen Zeit die Not..wendigkeit hierfür gegeben sehen - dass plebejische Interessen noch immer oder wieder eines besonderen Schutzes bedürfen."
    Mit den folgenden Worten adressiere er weniger den Iulius, als mehr den gesamten Senat.
    "Wenn wir also über die Änderung eines Gesetzes beratschlagen, so sollten wir diese Änderungen nicht für eine Zeit entwerfen, welche längst vergangen ist, sondern für die Gegenwart. Und in dieser ist das Amt des Tribunus Plebis in seiner ursprüngli'hen Form nicht nur durch die Verschiebung der Ständeverhältnisse im Senat überflüssig geworden, sondern insbesondere durch die Übertragung seiner Rechte und Pflichten auf den Imperator Augustus. Entweder also wir erachten das gesamte Volkstribunat als überflüssig, so dass es schlichtweg abgeschafft werden sollte, oder aber wir sehen durchaus den Bedarf eines Volksver..treters, welcher in diesem Falle indes ein Tribunus Populi sein muss, aus und von beiden Ständen gewählt - gleichwohl ich der Ansicht bin, dass ein jeder Senator diese Position bereits einnimmt, der einzige Unterschied somit das Vetorecht wäre, welches indes in Händen des Imperator Augustus bestens bewahrt ist."

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  • Der iulische Quaestorier verfolgte aufmerksam die Argumentation des flavischen Consuls und kam nicht umhin, bei dessen Äußerung über einen möglicherweise auch patrizischen Volkstribun ein wenig das Gesicht zu verziehen. Im Anschluss selbstredend erbat er sich neuerlich das Wort.


    "Zunächst einmal möchte ich wiederholen, dass ich die Abschaffung des Amtes des Tribunus Plebis für genauso falsch erachte, wie ich auch der Meinung bin, dass ein patrizisches Volkstribunat das Volkstribunat als solches ad absurdum führte.", kritisierte Dives - bewusst den Senat als ganzen adressierend - beide Vorschläge des Flaviers zunächst entschieden. "Denn in der Tat halte ich einzig eine plebeische Volksversammlung für nicht unserer Zeit angemessen, sodass es in der Folge nur richtig sein kann, die Wahl des Tribunus Plebis gleich jener des Aedilis Plebis neuerlich an den Senat zu ziehen.", zeigte er noch einmal auf, dass hier bereits ein deutlicher Schritt auf die Patrizier zu gegangen wurde. "Indes darüber hinaus nun auch gleich noch das Amt als solches entgegen jeder Tradition Patriziern zu öffnen, halte ich für verkehrt." Der Iulier machte eine kurze Zäsur.
    "Denn Roma und die römischen Bürger haben ein Recht, ein historisch begründetes Recht darauf, von einer durchaus von Zeit zu Zeit verschiedenen Zahl von Tribuni Plebis vertreten zu werden. Und ein Tribunus Plebis, dies möchte ich nur am Rande festhalten, ist trotz seiner Tribunicia Potestas auch unser Princeps nicht." Das genau war schließlich der Unterschied zwischen beiden Begriffen. Das eine bezeichnete ein Amt, das andere lediglich die Amtsmacht ohne Amt. "Doch ich sprach soeben vom Recht des Volkes, politisch vertreten zu sein. - Man mag sich an dieser Stelle vielleicht fragen, gegenüber WEM das Volk ein historisch begründetes Recht auf Vertretung hat. Und die Antwort darauf ist so klar, dass sie selbst in der aktuellen Fassung des Paragraphen bereits deutlich enthalten ist. Es geht um die Vertretung des Volkes gegenüber dem Senat, den Magistraten und ihren jeweiligen Beschlüssen. Denn wohl nur so lässt sich ihr starkes Vetorecht sinnhaft erklären.", zeigte der Quaestorier auf.


    "Der hohe Consul Flavius stellt die Frage, ob es noch zeitgemäß ist, dass das einfache Volk von Roma eine eigene Vertretung hat. - Ich sage, dass dies ganz gewiss noch immer zeitgemäß ist, wie ich mir nicht ausmalen möchte, was passiert, sollten wir diese Vertretung des einfachen Volkes von Roma - und sei sie auch in unserer heutigen Realität noch so politisch bedeutungslos - hier und heute abzuschaffen versuchen.", erhob er mahnend seinen rechten Zeigefinger und ließ eine künstliche Pause folgen, seine Worte ein wenig wirken zu lassen.
    "Sollten wir dann vielleicht einfach das Volkstribunat auch für Patrizier öffnen? - Ich möchte einmal leicht überspitzt die folgende Gegenfrage in den Raum stellen. Wie groß mag wohl der Anteil der Patrizier sein am - und ich betone - einfachen Volk?" Dives schwieg einen Augenblick und sah sich um. "Ich bin ganz ehrlich. Mir ist der genaue Anteil ebenso unbekannt, wie wohl auch den meisten anderen hier. Entsprechend sollte ich dann vielleicht weniger nach einer absoluten Größe fragen, indes meinen Fokus darauf richten, ob jener Anteil der Patrizier an der - und ich betone wieder - einfachen Bevölkerung Romas denn wenigstens ein Zehntel beträgt und damit eine Größenordnung erreicht, in der wir über zumindest einen patrizischen aus zehn Volkstribunen sprechen könnten." Der Iulier schüttelte lächeln den Kopf. "Doch wage ich nicht zu glauben, dass wir hier auch nur ansatzweise von einer solchen Größenordnung sprechen können."


    "Doch gerne denke ich meinen Gedanken auch noch einen kleinen Schritt weiter und stelle die Frage in den Raum, ob es vielleicht _neben_ dem Amt des Tribunus Plebis auch ein rein patrizisches Tribunat geben sollte, welches sich explizit um den Schutz der patrizischen Bürger Romas und ihrer Interessen sorgt." Neuerlich sah Dives kurz durch die senatorischen Reihen. "Dann jedoch komme ich um die folgende Frage nicht umhin. Relativ zu der Zahl der hier im Senat durch ihre Väter und Ehemänner vertretenen patrizischen Familien... wie viele patrizische Familien sind dort draußen", zeigte er zur Tür der Curia, "und benötigen ebenjenen Schutz, um den es hier gerade geht?" Auch im Anschluss auf jene Frage ließ der divitische Senator seinen Mitsenatoren einen kleinen Moment, sich ihre Gedanken hierzu zu machen.
    "Ich schließe also und komme damit wieder zum Ausgangspunkt zurück, dass ich abseits einer künftigen Wahl durch den Senat und der Streichung des Plebiszit-Paragraphen hier und heute mit meinem Antrag keinerlei Neuerungen für das Amt des Tribunus Plebis einführen möchte. Jedoch möchte ich bestehendes Gewohnheitsrecht schlicht genauso festschreiben, wie es auch zu vielen anderen Ämtern festgeschrieben im Codex Universalis steht. Denn ich bin sehr wohl der Meinung, dass das Amt der Tribunus Plebis - und sei es auch noch so politisch unbedeutend geworden - dennoch weiterhin zeitgemäß ist." Kurz überlegte sich der Iulier noch einen kraftvollen Schlusssatz. "Beides, eine Öffnung des Volkstribunats für Patrizier wie auch eine gänzliche Abschaffung dieses Amts, wären ein großer Frevel am Volke Romas!", appellierte Dives an den Senat.

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  • Anders als bei der Korrekturen bezüglich des Ordo Senatorius war hier Lucius nicht so sicher was er davon halten sollte. Sicher würde er der Formhalber später wahrscheinlich dafür stimmen das verstand sich. Immerhin konnte die Familie nicht gespalten auftreten. Aber er war skeptisch was Marcus mit der Entmachtung des Volkes beabsichtigt? Damit würden sie sich beim Plebs keine Freunde machen das stand außerfrage. Sicher das Plebiszit kam nur selten zum tragen aber abschaffen? Ging das nicht zu weit? Sicher hatten die Volkstribunii der letzten Jahre keine großen Würfe gemacht aber das hieß doch nur, dass der Senat gut arbeitet und es wenig zu mäkeln gab.



    Sim-Off:

    Eine kleine Erinnerung nochmal. Nur weil die Ämter des Cursus Honorum nicht mit einem SC besetztsind heißt das nicht dass sie frei sind. Alle Ämter sind immer mit einem NSC belegt wenn es keinen SC Dafür gibt. Wir haben ja auch keine Wahlperioden in denen wir keine Consuln haben.
    Wir hatten und haben derzeit Volkstribunen und wenn ich einer davon wäre würde ich jetzt protestieren, um mal dramatik rein zu bringen. :D
    Aber Den Götter sein dank ist das hier das Sim-off Feld.
    Sim-On hast du meine Daumen wenn es drauf ankommt.

  • "Du möchtest die Wahl des Tribunus Plebis an den Senat ziehen, begründest das Amt mit dem Recht des einfa'hen Volkes gegenüber dem Senat politisch vertreten zu sein, stellst gleichsam die Frage, wieviele Patrizier wohl das einfache Volk vertreten. Die Frage sollte viel eher lauten wieviele Senatoren überhaupt das einfache Volk vertreten? Wie groß ist der Anteil der plebejischen Senatoren am einfachen Volk? Söhne und Enkel von Senatoren, ehemalige Tribune und Legaten, Landbesitzer und Collegiumsmitglieder oder auch nur gewesene Duumvire - wie viel näher sind diese Männer am einfachen Volk? Den ein oder anderen mag es geben, unbezweifelt, ins..besondere in den Reihen der Quaestorier - doch weshalb sollte ein Senat bestehend aus der politischen Elite Roms eben diese Männer in ein Amt wählen, welches ihnen die Macht zur Unterbindung jeglicher Beschlüsse gibt? In einer idealen Utopie des Staates allfällig, doch nicht in Rom, Iulius Dives, nicht in Rom."
    Gerne hätte Gracchus an diesen Senat und seine Entscheidungskompetenz geglaubt, doch er lebte bereits zu lange, hatte zu viele aus Machtgier, Ignoranz oder Feigheit getroffene Entscheidungen des Senates gegen das Wohl Roms miterlebt.
    "Die Wahl der Tribuni Plebis durch die Mehrheit des Senates gibt eben jenem die Macht in die die Hand, Beschlüsse des Imperator Augustus durch eine senatorisch gewähltes Veto außer Kraft zu setzen - Beschlüsse, welche allfällig im Sinne des einfachen Volkes und gegen den Senat getroffen werden. Diese Änderung wäre somit mitni'hten im Sinne des Volkes, sondern schlichtweg eine Machterweiterung des Senates."
    Der Consul fragte sich durchaus was der Imperator Augustus von dieser Änderung halten mochte.
    "Wenn es weiterhin einen Volksvertreter braucht, welcher die Interessen des Volkes gegen den Senat ver..treten soll, dann muss dieser Vertreter durch das Volk bestimmt sein und nicht durch den Senat!"
    Gleichwohl zweifelte Gracchus kaum daran, dass dieser Senat auch diese Änderung beschließen würde wenn es zur Abstimmung kam, denn das Wohl Roms oder das des Volkes war letztlich oftmals nur dann von Interesse wenn es zufällig mit dem Interesse der Senatoren koinzidieren - insbesondere der plebejischen.

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  • Sim-Off:

    @ Centho: Niemand hat behauptet, es wären keine (NSC-) Tribuni Plebis im Amt. ;)


    Der iulische Quaestorier, der die Gedanken seines centhonischen Cousins trotz ihrer vergleichsweise nahen Verwandtschaft dennoch nicht zu lesen imstande war, konzentrierte sich in der Folge also zunächst einmal mehr auf die flavische Antwort zu seinen Ausführungen.
    "Es tut mir Leid, Consul Flavius.", kam Dives in seiner Respons zunächst nicht um eine persönliche Anrede des Patriziers herum. "Doch ich vermag den letzten Teil deiner Ausführungen nicht ganz nachvollziehen zu können. Denn ist es nicht bereits heute nicht nur Usus, sondern überdies gar Teil unseres Codex Universalis, dass die gewählten Tribuni Plebis allesamt Teil des Senates sind? Spricht nicht gerade der Ämterlaufbahn-Paragraph in dieser Hinsicht eine recht deutliche Sprache?", zeigte er sich ein wenig irritiert, wie es schlussendlich auch kein Geheimnis war, dass auch bereits vor der Aufnahme der Volkstribunen in den Senat diese gut daran taten, die übrigen Senatoren nicht über die Maßen zu verärgern, sollte die eigene Karriere nicht bereits mit ebendiesem Amte des Tribunus Plebis beendet sein. "Und ist es nicht auch bereits heute nicht nur Usus, sondern überdies gar Teil unseres Codex Universalis, dass die Tribuni Plebis lediglich die Beschlüsse des Senats und jene amtierender Magistrate, nicht jedoch solche unseres Princeps Kraft ihres Vetorechts blockieren können?", folgte die zweite rhetorische Frage stante pede. "Denn, und dies möchte ich herausstreichen, die Beschlüsse unseres Princeps sind als Decreta Imperatoris, als Dekrete folglich eines Imperators, gewiss keine magistratischen Beschlüsse im Sinne dieses Paragraphen, sodass mir ein Einschreiten der Tribuni Plebis - mit wie ohne Veränderung des Paragraphen - an dieser Stelle eigentlich ausgeschlossen scheinen will.", beendete er die Rede zum flavischen Consul und wandte sich neuerlich - er wollte schließlich in erster Linie den Senat überzeugen und nicht den hohen und geschätzten Consul in irgendeiner Weise angreifen - dem gesamten Gremium zu.


    "Ferner möchte ich noch einmal wiederholen, dass ich die plebeische Volksversammlung für ähnlich unzeitgemäß halte, wie ich den Senat daran erinnern möchte, dass auch die Quaestoren und Aedilien, die Praetoren und Consuln längst nicht mehr in einer Comitia oder einem Concilium vom Volk gewählt, sondern seit fast einem Jahrhundert allein durch den Senat bestimmt werden.", argumentierte der Iulier und ließ die Candidati Augusti in diesem Zusammenhang bewusst unberücksichtigt. Denn letztlich wurden auch jene formell erst im Senat gewählt, wenngleich eine echte Wahl in diesem Zusammenhang natürlich nicht bestand. "Braucht es folglich heute, in Zeiten eines riesigen römischen Imperiums, noch einer wählenden Volksversammlung, welche ihren Ursprung in Zeiten eines noch deutlich überschaubareren Stadtstaates hat? Dies scheint mir schon aus logistischen Gründen überaus zweifelhaft." Denn plebeische Bürger Romas lebten mittlerweile ja nahezu überall im Imperium, nicht nur in Roma und Italia.
    "Indes braucht es auch weiterhin eine magistratische Vertretung des einfachen Volkes von Roma? Hier wiederhole ich, ja die braucht es. Und nicht zuletzt in ebendiesem Sinne auch erscheint es mir alles andere als verkehrt, sollten wir die Wahl der Tribuni Plebis an den Senat ziehen, zeitgleich für dieses Amt auch explizit festzulegen, wem gegenüber diese Männer verpflichtet sind, welchen Auftrag, welche Aufgabe sie haben.", schloss der Iulier im rhetorischen Sinne neuerlich den Kreis. "Ihre Aufgabe ist der Schutz der plebeischen Bürger Romas und ihrer Interessen - der Interessen des einfachen Volkes."

    ir-senator.png Iulia2.png

    CIVIS
    DECURIO - OSTIA
    INSTITOR - MARCUS IULIUS LICINUS
    IUS LIBERORUM
    VICARIUS DOMINI FACTIONIS - FACTIO VENETA

    Klient - Marcus Vinicius Hungaricus

  • Da der flavische Consul nurmehr etwas in seinen nicht vorhandenen Bart grummelte, was nicht weiter verständlich war, fragte Clodius Crispinus in den Senat:
    "Gibt es weitere Anmerkungen oder Fragen bevor wir zur Abstimmung kommen?"



    cdcopo-pontifex.png flavia.png

    IUS LIBERORUM

    PONTIFEX PRO MAGISTRO - COLLEGIUM PONTIFICUM

  • Der divitische Senator wartete auf die Frage des clodischen Consuls hin noch einige Augenblicke, dem Consul Flavius oder auch ihren übrigen Mitsenatoren die Möglichkeit für weitere Anmerkungen und oder Fragen zu geben und einzuräumen. Erst als er allmählich den Eindruck gewann, dass sich wohl niemand weiter zu Wort melden wollte, um die neuerlich vor allem flavisch-iulische Diskussion zu bereichern, erhob sich der iulische Quaestorier noch einmal, das Wort zu erbitten.


    "Ich möchte anmerken, dass es nicht zuletzt auch im Sinne meines Wortwechsels mit dem ehrenwerten Consul Flavius vielleicht ratsam wäre, eine zweiteilige Abstimmung durchzuführen", schlug Dives vor, "über das Amt des Tribunus Plebis und damit die Paragraphen 41 und 54 auf der einen Seite - und über das Plebiszit und damit die Paragraphen 2 und 3 und 7.1 auf der anderen Seite." Denn auch wenn der Antragsteller die Hoffnung hegte, dass am Ende beide Änderungen durch den stadtrömischen Ältestenrat angenommen wurden, wollte er doch gerade dem aktiven flavischen Wortführer die Möglichkeit geben, einmal mehr auch für einen divitischen Vorstoß zu stimmen. Auf diese Weise, so hoffte Dives, würden sich ihre flavisch-iulischen Differenzen vielleicht nicht ganz so sehr manifestieren.

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    CIVIS
    DECURIO - OSTIA
    INSTITOR - MARCUS IULIUS LICINUS
    IUS LIBERORUM
    VICARIUS DOMINI FACTIONIS - FACTIO VENETA

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