Über die Anwendung des §4 Abs. 3 der Lex Merc. auf Mitglieder des Cultus Deorum

  • "Patres conscripti..." , richtete Vala in der ersten Senatssitzung, die er als Consul leitete, sein Wort an die Senatoren, "..zum Schluss dieser heutigen Sitzung bringe ich eine Eingabe herein, die nicht aus den Köpfen der Senatoren und auch nicht aus dem meinen stammt, sondern aus dem Volke Roms. Ich denke, als altehrwürdigstes Gremium Roms sollten wir uns den einen oder anderen Moment gönnen, in welchem wir uns den Sorgen und Ideen der Bürger des Reichs annehmen.


    Die heutige und erste Eingabe dieser Art besteht im Willen, die Anwendung des dritten Absatzes des vierten Paragraphen der Lex Mercatus auf Mitglieder des Cultus Deorum zur Diskussion zu stellen. Der betreffende Absatz lautet wie folgt..., sprach der Consul und ließ den betreffenden Passus rezitieren:


    (3) Die Gründung und das Führen eines Betriebes ist Sklaven untersagt. Mitglieder des Exercitus Romanus und des Cultus Deorum dürfen nur dann einen Betrieb führen, sofern ihr persönlicher Status zumindest der eines Ritters ist.


    "Dieser Passus, der vor Jahrzehnten verfasst worden ist, erhitzt nun das eine oder andere Gemüt im Cultus Deorum und das Verständnis für dieses Reglement schwindet so wie der Wille zu wachsen scheint, die Mitglieder des Cultus Deorum aus diesem zu streichen.
    Aus diesem Grunde stelle ich eben jenen Passus erneut zur Diskussion und bitte die Senatoren um Wortmeldungen, wie damit umzugehen sei."
    , spielte Vala den Ball ins Mittelfeld ohne seine eigene Position zum Thema preis zu geben oder auch nur anzudeuten, dass er sich dem Willen der Urheber dieser Initiative anschloss. Ihm reichte es erst einmal zu signalisieren, dass nicht nur der Senat Themen für seine Sitzungen erspinnen konnte, sondern auch Eingaben von außerhalb möglich waren. Sollte die Diskussion es nötig machen, würde er halt seinen eigenen Senf hinzugeben.

  • Was vor langer Zeit auf Wachstäfelchen geritzt wurde, musste in der Istzeit nicht an Bedeutung verloren habe . Ganz im Gegenteil oft waren diese Zeilen heute noch genauso bedeutungsvoll wie damals. Immer schon gab es Menschen, denen die Bedeutung dessen, was dort geschrieben wurde, näher erläutert werden musste oder sollte. Vielleicht war jetzt mal wieder so ein Zeitpunkt gekommen.


    Nachdem Wortmeldungen der Mitsenatoren vorerst ausblieben, erhob sich Germanicus Avarus, um zu zeigen, das er sich des Thema's annehmen wollte und somit zu sprechen:


    "Senatores, Consul Duccius ich muss verwundert mein Wort erheben, geht es in der Sache doch um ein heikles Thema."


    Eine kurze Pause folgte. Dann fuhr Avarus fort...


    Neben den Ständen der Senatoren und Patrizier gibt es auch für andere Bevölkerungsgruppen Ausnahmen aus der Lex Mercatus. Die Soldaten haben ihre ganze Kraft der Sicherheit Roms zuwidmen und werden ab dem Stand eines Eques mit wirtschaftlicher Unabhängigkeit vom Staat belohnt. Mitglieder der Religionsgemeinschaften, der Götterkulte und der Vestallinnen ist das ebenso versagt, haben sie nicht ebenso eine Ernennungsurkunde der Ritterschaft vorzuweisen. So wurde das Gesetz verfasst und meiner Meinung nach zu Recht!


    Er blickte durch die Runde, um ein paar Mienen zu studieren, dann führte der Senator germanicus weiter aus...


    Worin liegt denn bitteschön der Nutzen für die Gesellschaft, wenn eine Vestallin ein Freudenhaus betreiben darf?! Das mag ein drastisches Beispiel sein, aber ich kann es auch prakmatischer beschreiben: Was tut eine Vestallin mit der Zucht von Schafen und dem allgemeinen Ackerbau? Ist es nicht geschickt darüber nachzudenken, was eine Vestallin ist, was zu ihrem Lebensinhalt zählt und wie ihre unberührte Aura zu schützen ist? Macht sie sich nicht angreifbar, wenn sie mit weltlichen Konflikten in Berührung kommt? Wer kann garantieren, das eine Änderung des Status Quo dazu führt, das die Religionswächter und Förderer weiter und immerzu in der Lage sein werden Rom vor all dem weltlichen Unheil zu beschützen, wenn sie selbst ihren persönlichen Vorteil aus weltlichen Gewerben ziehen.


    Ich persönlich sehe das äusserst fraglich und beharre darauf, das der Gesetzesteil durchaus seinen uneingeschränkten Nutzen hat.


    Wenn es den Priestern, Kollegien und niedrigeren Ständen daran mangelt über die Runden zu kommen mit dem, was der Stadt ihnen als aufwandsentschädigung zahlt, dann sollten wir darüber reden, ob es gerecht wäre ihre Dienste angemessen zu entlohnen. Doch ohne eine ausführliche Auflistung der Vergütungen wird der Senat dazu nicht in der Lage sein.

  • Nachdem Senator Germanicus Avarus gesprochen hatte, meldete sich Macer zu Wort, um ebenfalls seinen Beitrag zu dieser Debatte zu leisten. "Ich kann meinem Vorredner soweit zustimmen, als ich bei Vestalinnen im Speziellen auch keine Notwendigkeit sehe, dass sie einen Betrieb führen. Immerhin stehen sie unter der Patria Potestas des Kaisers und bewohnen ein Haus am Forum Romanum, so dass es für sie zweifellos keinen wirtschaftlichen Grund gibt, ein Gewerbe führen zu wollen", begann er seine Ausführungen.


    "Allerdings machen die Vestalinnen genauso zweifellos wohl nur einen äußerst geringen Anteil unter denjenigen Personen aus, die von dem vom Consul vorgetragenen Passus betroffen sind", fuhr er dann fort. "Der Cultus Deorum besteht schließlich aus vielen Personen aus allen Gesellschaftsschichten - und nicht wenige von ihnen besaßen schon ein Gewerbe, bevor sie sich für den Dienst an den Göttern entschieden. Nicht wenige von ihnen führen den Dienst an den Göttern auch aus Idealismus aus, so dass sie gar nicht die Absicht haben, durch die damit verbundene Aufwandsentschädigung ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, sondern dafür eben auch einen Betrieb führen möchten. Von daher kann ich der Idee etwas abgewinnen, den genannten Passus dahingehen zu ändern, dass der Cultus Deorum nicht grundsätzlich von der Gewerbstätigkeit ausgeschlossen ist."

  • Sextus hatte sich eigentlich nie größere Gedanken darum gemacht, dass Angehörige des Cultus Deorum ohne den entsprechenden Stand keine Betriebe führen durften. Es tangierte ihn schlicht nicht, da er als Patrizier ja schon von Geburt an einen entsprechenden Status gehabt hatte und auch stets auf seine Rolle im Götterkult vorbereitet war. Da war der Frage, ob oder ob nicht jemand einen Betrieb führen sollte, gänzlich neu. Also musste er erst darüber auch nachdenken, was er denn davon hielt, während die ersten Argumente Für und Wider schon vorgetragen wurden.
    “Ich bin kein Rechtsgelehrter und möchte mich auch nicht als solchen darstellen, aber: Als Töchter des Kaisers, wenngleich nur in rechtlichem Sinne, müssten die Vestalinnen nicht ohnehin außerhalb dieses Paragraphen stehen? Sofern mich mein Gedächtnis nun nicht völlig verlässt, hat der Kaiser doch immer den Rang eines Consulars, wenn auch stellenweise nur ehrenhalber, und ist immer auch Senator Roms. Folglich müssten seine Töchter doch ohnehin den Ordo Senatorius innehaben, welcher dem Passus mindestens im Stand eines Ritters ja ebenfalls entspricht?“


    Das war nur eine Kleinigkeit, die Sextus gerade auffiel, als Consular Purgitius erwähnte, dass Vestalinnen ja die Töchter des Kaisers waren. Als Angehörige des Ordo Senatorius wären sie somit denselben Beschränkungen unterworfen wie auch jeder Senator hier und könnten folglich das von Senator Germanicus benannte Freudenhaus gar nicht führen. Abgesehen davon, dass Sextus ohnehin nicht erkennen konnte, wann in ihrem ausgefüllten Tagesablauf eine Vestalin denn bitte noch einen Betrieb führen sollte, und wo sie diesen führen sollte. Immerhin führte sie den Großteil ihres Lebens im Tempel der Vesta und hatte de facto anders als ein Aedituus oder ein Pontifex oder sonstiger Angehöriger des Cultus Deorum keine 'Freizeit', die sie in die Wirtschaft stecken konnte. Dennoch ging es gerade ein wenig ums Prinzip, und Sextus wusste einfach nicht, ob seine Argumentation an der Stelle der Wahrheit entsprach oder ob er sich da in irgendeinem Punkt irrte. Immerhin war die Captio einer Vestalin definitiv ein rechtlicher Sonderfall, anders als eine gewöhnliche Adoption. Nur kannte er gerne alle Fakten, ehe er sich eine Meinung bildete.

  • Bei der Äußerung wegen der Vestalinen und einem Lupanar mußte Sedulus ein wenig grinsen doch meinte er schließlich.


    Ich sehe es wie die meisten meiner Senatskollegen, für was benötigen unsere Vestalinen einen Betrieb. Allerdings sollte man unseren Priestern dies es denn möchten nicht verbieten einen Betrieb führen zu dürfen. Vielleicht würden sie ja sogar die Einnahmen dafür nutzen um die Tempel ein klein wenig zu schmücken oder dergleichen. Also ich wäre dafür.


    Machte er es kurz.

  • "Ich sehe den Gang unter die Obhut der Götter etwas strenger. Für mich ist das kein weltlicher Beruf, der da für ein paar Monate ausgeübt wird, sondern ein sich im Grundsatz verändernder Lebensabschnitt, der mit enormen Veränderungen einher geht und dazu zählt auch reinliche Unversehrtheit hinsicht aller weltlicher Laster. Betriebe gehören dazu. Die Obhut der Götter darf nicht missbraucht werden, weil man an seinem eigenen Wohl mehr festhält, als sich unabdingbar dem Glauben zu unterwerfen.


    Rom's Wohlergehen hängt davon ab. Das ist deutlich mehr Substanz als dem Wohl einer einzelnen Dienerschaft den Raum einzuräumen, der hier gewünscht wird."

  • Jetzt musste Sextus doch einmal die Stirn krausziehen. Seit wann wurde denn eine politische oder private Handlung von einer religiösen getrennt behandelt? Im Gegensatz zu so manchem fremdländischen Kult kannte die römische Religion ja eben KEINE Trennung zwischen dem weltlichen und dem göttlichen Bereich. Jede Ernte wurde mit einem religiösen Ritual eingeleitet, jede Aussaat. Jede Betriebsgründung wurde an einem Tag gemacht, für den gute Omen bestanden, und an vielen Feiertagen wurde der ein oder andere Betrieb eben wegen Zugehörigkeit zur Obhut eines Gottes geschlossen. Verflixt noch eins, jeder Senator hatte beim Eintreten in die Curia den Göttern Weihrauch zu opfern und sämtliche Sitzungen wurden abgebrochen, wenn es draußen auch nur im geringsten zu gewittern anfing!
    “Und wann genau hattest du, Senator Germanicus Avarus, gleich noch einmal ein religiöses Amt inne?“ stellte Sextus bewusst provokant eine Frage, die sich da geradezu aufdrängte. Nach Einstellung von Germanicus Avarus, wenn man den Gedanken zuließ, dürfte wohl kein Patrizier überhaupt auch nur einen Betrieb führen, da sie ja alle sich in besonderem Maße dem Dienst an den Göttern verschrieben hatten.
    “Seit wann sind denn unsere Welt und die der Götter getrennt? Und welche weltlichen Laster meinst du? Ist es nicht jetzt schon so, dass am Tempel der Venus Lupanare stehen, die unter ihrem Schutze stehen? Empfindest du dieses von der Göttin geschützte Gewerbe nun als lasterhaft an sich? Das Heiligtum der Diana Nemorensis wird von entlaufenen Sklaven geleitet, deren Anführer seinen Vorgänger im Zweikampf getötet hat! Im Namen der Göttin getötet, obwohl unsere Religion Menschenopfer strengstens verbietet, im Gegensatz zu den barbarischen Bräuchen der Germanen. Es ist bei Todesstrafe verboten, Grenzsteine zu versetzen, weil diese dem Schutz des Silvanus unterstehen und ein Versetzen das göttliche Gefüge ins Wanken bringt. Jeder fünfte Legionär in unseren Armeen hat ebenso ein Amt im Mithraskult inne! Die Sterbekassen der Soldaten werden üblicherweise als Zusammenschluss im Silvanus-Kult geführt.
    Ja, die Götter teilen uns ihre Meinung mit durch Vogelflug, Blitzschlag und die Innereien ihrer Opfertiere, die allesamt dieser Welt entstammen. Jeder Römer ist sein eigener Priester beim Opfer, und natürlich muss er dafür die Reinheitsriten beachten. Aber nach deiner Definition dürfte nun niemand mehr auch nur einen Betrieb besitzen, da jeder Römer die Pflicht hat, den Göttern regelmäßig zu opfern.


    Du kannst gerne dagegen stimmen, dass auch Aeditui – deren Aufgabe darin besteht, die weltliche Tempelanlage zu säubern, die Votivgaben zu verräumen und die Opferküche zu organisieren – neben dieser Arbeit noch einer anderen nachgehen. Dies sei dir unbenommen. Aber dann bitte nicht mit einer nachweislich unwahren Behauptung, dies würde gegen die Pax Deorum verstoßen. Und ich denke auch, Pontifices außerhalb von Rom, Priester kleinerer Kulte und andere in Collegia organisierte Diener der ein oder anderen Gottheit bringen da keine Gefahr einer Unmutsäußerung der Götter. Wenn es dich beruhigt, kann ich hierzu auch gerne ausführliche Haruspizien erstellen.“ Immerhin war er Haruspex Primus. Wenn einer etwas darüber wusste, wie die Götter in die Welt hinein wirkten, dann wohl er oder einer seiner untergebenen Haruspices.
    “Die einzige Priesterschaft, die ich in der Tat kritisch sehe, sind die Vestalinnen, da diese weitreichende Aufgaben haben und eben keine zeitlich begrenzte Aufgabe, sondern eine Dienstzeit von dreißig Jahren, und dies Tag und Nacht. Allerdings würde ich hierzu die Entscheidung ihrem rechtlichen Vater, dem Kaiser überlassen. Sollte ich eine Tochter haben, auch eine adoptierte, würde ich mir dieses Entscheidungsrecht über ihre Wirtschaftstätigkeiten auch ausbitten. Dies ist allerdings nur meine bescheidene Meinung.“

  • Was sollte er denn noch alles getan haben? Avarus leben war ausgefüllt mit guten Taten für Rom und das Imperium. Und er hatte dem Reich eine Menge Kinder geschenkt. Für das Priesterdasein blieb da kein Platz. Na vielleicht wenn er den Lebensabschnitt steinalt erreicht hatte.


    "Ich war und ich bin kein Priester Senator Aurelius. Aber auch ich habe mich mit mehreren Reformen der Lex Mercatus immer wieder einschränken müssen. Zähneknirschend manches Mal, aber dem Gesetz beugend.


    Du als aktives Mitglied eines der Collegien kannst uns vielleicht davon berichten, ob es akuten Mangel an geeigneten Nachwuchs gibt. Denn jeder junge Mann wie auch gestandener Römer weiß um die Tatsache die mit solch einer Amtswahl einher geht.


    Einem Politiker ergeht es doch genauso, das er beim Eintritt in den senatorischen Rang alle Betriebe abgeben muss, die nicht den alten Gesetzen entsprechen.


    Vielleicht lasse ich mich breitschlagen für eine begrenzte Lösung. Sprich man könnte über einige Gewerbe nachdenken, aber grundsätzlich bleibe ich bei meiner zögerlichen Haltung dies zu gewähren."

  • So langsam kamen Sextus Zweifel daran, ob sein Gegenüber verstand, was der Inhalt römischer Kulte war und inwieweit diese mit anderen Dingen verflochten waren, reduzierte er jetzt doch wieder den gesamten Staatskult auf einzelne Priesterschaften.
    “Ich bin Haruspex Primus und kann dir daher nur sagen, dass die Reihen der Haruspices wie zu allen Zeiten natürlich Nachwuchs brauchen. Allerdings wird dieser wohl weniger aus den hier sitzenden Reihen stammen, sondern aus den gebildeten Zöglingen etruskischer Abstammung, die an einer entsprechenden Universität die disciplina etrusca studiert haben. Für einen Überblick über die römischen Kulte hilft dir sicher eine Anfrage bei den Quindecemviri Sacris Faciundis für die fremdländischen Kulte weiter, oder aber bei Pontifex pro magistro Senator Flavius Gracchus für Belange des Staatskultes.“
    Dass Senator Germanicus noch nie ein religiöses Amt ausgeübt hatte, verwunderte ihn allerdings kaum. Zwar waren selbst homini novi wie Tullius Cicero wenigstens der Form halber einmal Augur gewesen oder etwas vergleichbares, aber diese noble Tradition schien unter den Plebejern mittlerweile weitestgehend ausgestorben zu sein.
    “Und verzeih mir, wenn ich für die Probleme, die mit einer Standeserhebung einhergehen, was Wirtschaftlichkeit angeht, als geborener Patrizier recht wenig anzufangen weiß.
    Ich hoffe zumindest, dass du nicht allen ernstes das Fegen des Fußbodens eines Tempels gleichsetzen möchtest mit der Erhebung in den ordo senatorius. Niemand, der sich in besonderem Maße in den Dienst des Staates durch Betreuung des Staatskultes stellt, erhält deshalb einen anderen ordo als den, den er schon zuvor besessen hatte.
    Abgesehen vielleicht, wie bereits erwähnt, von den Vestalinnen, da ich mir an dieser Stelle über die rechtlichen Auswirkungen einer Captio nicht gänzlich im Klaren bin. Da ich nicht gedenke, Kaiser zu werden, war diese Fragestellung über die rechtlichen Konsequenzen hierbei für mich bislang nur akademisch, so dass ich mich hier in der Vergangenheit nicht näher damit beschäftigt habe.“


    Sextus konnte nur hoffen, dass seine Mitsenatoren ein wenig mehr Ahnung von römischer Religion hatten oder zumindest den Amtsträgern diverser Priesterämtern insoweit vertrauten, dass sie nicht so einer irrsinnigen Argumentation folgten.
    “Und bereits jetzt wird das Gesetz wider das Führen von Betrieben ja nicht vollständig befolgt. Wer würde es der Priesterschaft der Sybille in Cumae verwehren, den unserer Weissagerin heiligen Weihrauch zu verkaufen? Wer würde es den Tempeln verwehren, Opferkuchen zu backen, oder Votivgaben auch selbst herzustellen? Und wer würde es den Händlern, die sich im Mercurius-Kult vereinigt haben, verwehren, weiterhin ihre Geschäfte zu führen?
    Warum also sollte der Senat nun Einschränkungen beschließen? Damit ein einfacher Peregrinus, der in einem Tempel als Aedituus einmal täglich den Boden wischt, nicht mehr Betriebe nebenzu führen darf wie ein Senator? Vielleicht fehlt mir als Patrizier hier der Blick auf das Wirtschaftliche, doch bin ich durchaus gewillt, die römische Tradition meines Standes und der der Senatorenschaft zu wahren, ohne dabei neidvoll auf diejenigen blicken zu müssen, die von weniger priviligierten Eltern abstammen. Und dennoch bereit sind, ihren Teil zum Gelingen des römischen Staates beizutragen!“

    Ja, Sextus warf Senator Germanicus Avarus an dieser Stelle durch die Blume bloßen Neid vor, denn anders machte dessen Argumentation wohl wirklich sehr wenig Sinn. Vermutlich war der Germanicer einer der zehn reichsten Römer in der Stadt, und trotzdem konnte er einfachen, niederen Staatsbediensteten – denn nichts anderes waren die untersten Ränge des Cultus Deorum – noch nicht einmal das Führen eines Handelsgeschäftes gönnen, nur weil er es nicht durfte.
    “Um es ganz klar zu sagen, ich bin für eine ersatzlose Streichung des Passus über die Mitglieder des Cultus Deorum in besagtem Paragraphen, und einer gleichzeitigen ausformulierten Fragestellung an den Kaiser bezüglich seiner Sicht zur Gründung von Betrieben durch die Vestalinnen, die seine Töchter sind. Ich denke, er kann über diese Priesterschaft als ihr Vater befinden, ohne dass es hierzu ein Gesetz des Senates bedarf. Jeder andere Kult hat auch seine eigenen Kultvorschriften, die derlei regeln, ohne dass wir diese in Gesetzesform in Blei gießen müssen.“ Es stand auch schließlich nirgends im Gesetz, dass Priester der Magna Mater sich selbst entmannen mussten und in Frauenkleidern herumzulaufen hatten. Dennoch taten diese Verrückten das, weil ihr Kult das so vorgab. Da konnte wohl der Vestakult auch ohne senatorisches Dekret beschließen, ob Vestalinnen neben ihrer Tätigkeit noch genügend Zeit hatten für eine Bäckerei oder etwas vergleichbares, oder eben nicht.

  • Macer hatte die sich entwickelnde Debatte etwas verwundert verfolgt, denn immerhin hatte der Consul eine Beratung über die Lex Mercatus aufgerufen und nicht über die Bedeutung des Kultes im römischen Staatswesen. Auch wenn Macer einige der Argumente sehr stichhaltig fand, andere dagegen eher abseitig, konnte er insgesamt wenig finden, was aus seiner Sicht eine Aussage enthielt, die aus Sicht einer Marktordnung zwingend war.


    Umso heftiger fiel daher sein zustimmendes Nicken auf, als Senator Aurelius Lupus die gänzliche Streichung des zur Diskussion stehenden Passus vorschlug. Immerhin entsprach das auch dem, was er in seiner ersten eigenen Wortmeldung schon angegeben hatte. Aus genau diesem Grund verzichtete er auch auf eine zweite Wortmeldung und teilte nur seinen Sitznachbarn mit, dass dieser Vorschlag seine Zustimmung finden würde.

  • Hatte dieser eingebildete Schnösel den gesamten Senat gerade als ungebildet abgestempelt? Oder war das nur wieder so eine Wortwahl der Patriziertiger mit gestutzen Krallen, die immernoch nicht gemerkt hatten, das ihre goldenen Zeiten bisweil vergilbt waren. Avarus jedoch schluckte eine Antwort darauf hinunter und ließ sich nicht von diesen Bürschchen provozieren.


    "Man sollte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, wenn eine Betrachtung von zwei Sorten Äpfeln das Maß der Dinge ist. Diese Diskussion gleitet in Sphären ab, die mit der Lex Mercatus und dem hier andiskutierten Paragraphen nichts zu tun hat.


    Wie du selbst erkannt hast, gibt es bereits eine Vielzahl an Ausnahmen und Regelungen die dem Gesetz nicht entgegen stehen. Jene sind für mich völlig ausreichend."

  • "Ich bitte gleichfalls darum, den Anlass der Diskussion nicht aus den Augen zu verlieren und eine Grundsatzdiskussion um die Natur und die Bedingungen des Dienstes an den Göttern an andere Stelle zu verlagern..." , mahnte Vala und zog den roten Faden wieder dorthin wo er hingehörte, indem er einen weiteren Punkt anführte der seiner Meinung nach ebenfalls Aufmerksamkeit verdiente: "Ich habe meine grundsätzlichen Probleme damit, den betreffenden Passus zu streichen, da es sich hierbei nicht vorrangig um eine Definition der Dienstpflichten und -befugnisse der betreffenden Gruppen geht, sondern meines Erachtens nach um eine nicht zu unterschätzende Stabilisierung des Marktes.


    Wir haben schon heute ein Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage auf den Märkten und dieses würde bei einer Streichung des Passus und einer damit einhergehenden Öffnung der Betriebsführung für ALLE Menschen im Imperium zu einer weiteren Destabilisierung des Marktes führen. Ich kann mich daher einer solchen Öffnung nicht anschließen ohne dass dabei gleichzeitig über ausgleichende Maßnahmen zur Stabilisierung der Märkte nachgedacht wird.


    Vorstellbar wäre da eine generelle Reduzierung der maximalen Konzessionen für Betriebe auf DREI pro Konzessionsnehmer, allerdings würde ich dies erst anführen, wenn uns nichts anderes einfiele und eine Öffnung des Marktes für alle weiterhin unumgänglich erscheint. So wie es sich bisher allerdings darstellt würde ich dafür plädieren, den Passus so zu belassen wie er ist." , kam er schließlich auf den Punkt, der der Initiatorin des Vorhabens sicherlich wenig gefallen würde... allerdings hatte er ihr ja auch nicht versprochen, in dieser Sache für ihre Sache Partei zu ergreifen und nur, dass er sie im Senat einbrächte. Offensichtlich hatte die Decima sich dabei an mehrere Senatoren gewandt, schließlich hatte sich die Diskussion sehr schnell auf die Vestalinnen eingeschossen... anders wäre das wohl kaum zu erklären gewesen.

  • "Ich halte es für nicht nötig die Anzahl der bisherigen möglichen Betriebe erneut zu beschränken. Dies ist auch nicht Gegenstand der Diskussion und wird auf hohen Widerstand treffen. Ich war und ich bin für freie Wirtschaft und freien Handel. Meine Unterstützung wird demnach nie eine Einschränkung, denn vielmehr eine gerechte Öffnung aller Märkte und Möglichkeiten den Gesetzen entsprechend sein. Doch das ist wahrlich nicht Gegenstand dieser Runde."

  • "Gerecht ist da ein wichtiges Stichwort, Praetorius Germanicus..." , gab Vala zu bedenken, "...weshalb wir die Konsequenzen unserer Aktionen nicht einfach auf spätere Diskussionen verschieben, sondern gleich hier und jetzt im Auge behallten sollten.
    Wer sich an einem ohnehin schon mehrfach geflickten Segel vergeht, sollte jeden Nadelstich wohl bemessen... ein vollkommen von Regularien befreiter Markt kann nicht in unserem Sinne sein, wenn die Schwächen des derzeitigen Systems in aller Deutlichkeit NICHT bei den Regulierungen liegen."

  • Gracchus abhorrierte Diskussionen jener Art, wie der dritte Absatz des vierten Paragraphen der Lex Mercatus sie zu evozieren gereichte, in welchen Positionen und Perspektiven nicht nur auf sachlicher Ebene kommuniziert und kommentiert, sondern augenscheinlich gleichsam auf einer darunterliegenden Ebene be-, aufge- oder entwertet wurden. Diese Art der Disputation lag dem Flavier nicht nur nicht, er durchschaute die zugrundeliegende Mechanik schlichtweg nicht, fühlte sich außerstande vorherzusagen, welchen Effekt eine Äußerung bei den beteiligten Parteien mochte evozieren ganz ohne dies zu intendieren. Üblicherweise trug er darob zu solcherlei Diskussionen noch weniger bei als ohnehin, beschränkte sich nicht nur darauf, das Wort nur dann zu ergreifen, wenn er etwas seiner Ansicht nach Relevantes hatte beizutragen, sonder schwieg bis zu jenem Punkt, an welchem dies weiterhin unmöglich war - welcher zu vielen Gelegenheiten letztlich nicht einmal wurde erreicht. Weiters gereichten auch Diskussionen über die Lex Mercatus und die Wirtschaft im Allgemeinen selten dazu Gracchus eine Wortmeldung zu entlocken, gab es doch zweifelsohne fähigere Männer, welche hierzu etwas zu sagen hatten als einen Patrizier dessen einzige zeitlebende Erfahrung mit Wirtschaft der Ruin eines landwirtschaftlichen Betriebes gewesen war. Deplorablerweise tangierte die heutige Diskussion jedoch den Cultus Deorum und als Pontifex pro magistro fühlte Gracchus sich schlussendlich gedrängt einen Beitrag zu leisten, um sich nicht Pflichtvergessenheit vorwerfen zu müssen.
    "Möglicherweise liegt das eigentliche Problem mit diesem Paragraphen schli'htweg im Begriff des Cultus Deorum und der Weitläufigkeit wie Diffusität des Begriffes, denn letztlich steht dieser doch für nichts anderes als für die Verehrung der Götter in ihrer gesamten Vielfalt religiöser Handlung, gänzlich ungeachtet ob es sich um staatliche, vereinsorganisierte oder private Verehrung handel. Zweifelsohne würde kaum jemand soweit gehen, unsere Leges, in welchen stets nur vom Cultus Deorum gespro'hen wird, auf die sacra privata beziehen zu wollen, doch gerade jener Passus, über welchen wir disputieren, scheint darüberhinaus noch weit enger gefasst zu sein. Er zielt wohl kaum ab auf die sacerdotes publici, welche in den Collegien und staatlichen Kultvereinen den Dienst an den Göttern als Ehrenamt aus..führen und ohnehin der gehobenen Gesellschaft angehören, ebenso wenig wie er die Institutionen oder Körperschaften des Cultus Deorum betrifft, welche immerhin keinen Status erlangen können. Mit Blick auf die similär tangierte Gruppe - den Exercitus Romanus - scheint es letztlich doch nur um jene Personen zu gehen, welchen der staatliche Cultus tatsä'hlich den weitgehenden Verzicht auf privates Leben abverlangt, um das Wohl des Staates, respektive der Götter zu gewährleisten, welche fest unter der Ägide des Staatskultes stehen und auch von diesem vergütet und versorgt werden - so wie dies auch bei Angehörigen des Exercitus Romanus der Fall ist."
    Für viele Mitglieder dieses angestellten Kultpersonal wiederum galt das Gesetz letztlich nicht einmal, da es nur Sklaven im Besitz des Staates waren.
    "Somit könnte der Paragraph schlichtweg nur auf jenes Kultpersonal des Cultus Deorum eingeschränkt werden, welches permanent im Staatskult angestellt ist, denn augenscheinlich wurde er für diese einst erdacht, gleichsam erachte ich ihn in diesem Maße weiterhin ebenso sinnvoll wie für Mitglieder des Exercitus Romanus. Denn - hier muss ich Senator Aurelius widersprechen - ein aedituus des öffentlichen Staatskultes etwa hat nun einmal nicht anderen Arbeiten na'hzugehen, nicht umsonst wohnt er im, zumindest jedoch unweit des templum, ist er doch der erste, welcher jenen für Besucher aufsperrt, wiewohl er der letzte ist, welcher ihn wieder verschließt, welcher den gesamten Tag hindurch ver..antwortlich ist für alles in und um jenen Tempel, nicht nur die Reinigung, sondern ebenso die Rei'htümer. Er kann nicht einfach seine Wache über das Heim der Götter unterlassen, nur weil seine Anwesenheit in einem Betrieb gefordert ist."
    Die Modifikation des Begriffes Cultus Deorum generell in allen Gesetzen mochte zweifelsohne irgendwann einmal eine lästige, doch notwendige Initiative sein. Eine kurzfristige Einschränkung des Paragraphen der Lex Mercatus indes würde keines der befürchteten Schreckensszenarien bedingen und auch die kultischen Idealisten wären nicht betroffen, die Obhut der Götter dagegen wäre weiterhin gewährleistet und eine Beschränkung der Märkte beibehalten. Allfällig wäre sogar die Vestalin Decima zufrieden, obgleich es Gracchus für durchaus hanebüchen erachtete, dass eine Vestalin einen Betrieb - gleich welcher Art - führen wollte, doch dies war letztlich Angelegenheit des Pontifex Maximus.

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    IUS LIBERORUM

    PONTIFEX PRO MAGISTRO - COLLEGIUM PONTIFICUM

  • Macer verfolgte die weiteren Argumente mit nachdenklicher Miene, bevor er sich dann auch wieder zu Wort meldete. "Wenn ich die zuletzt vorgetragenen Argumente miteinander vergleiche, komme ich zu der Einschätzung, dass die von Consul Duccius betonte regulative Wirkung des Passus kein allzu großes Ausmaß haben kann, falls die von Senator Flavius vorgetragene Definition des betroffenen Personenkreises zutreffend ist", stellte er seine Gedanken zur Diskussion. "Das permanent im Staatskult angestellte Kultpersonal dürfte jedenfalls keine derartig große Marktmacht haben, dass es eine nennenswerte Auswirkung auf die Konkurrenzsituation hat, wenn diesem Konzessionen verweigert werden. Vielmehr stellt sich mir die Frage, wieso ausgerechnet diese Personengruppe ausgeschlossen sein sollte", holte er dann noch etwas weiter aus, denn diese Frage hatte sich ihm im Laufe der Debatte schon länger aufgedrängt. "Das Gesetz nennt das Kultpersonal und die Mitglieder des Exercitus als diejenigen, die ausgeschlossen werden sollen. Aber wenn es darum ging, den Markt zu regulieren, warum dann gerade genau diese? Wieso sollte ein Tempeldiener keinen Betrieb eröffnen dürfen, ein Aquarius jedoch schon? Warum soll es einem Hauptmann der Vigiles von Rom verboten sein, einen Betrieb zu führen, während ein Hauptmann der städtischen Vigiles von Brundisium oder Athenae dies sehr wohl darf, da er nicht Teil des Exercitus Romanus ist? Könnte man nicht ebenso wie den Cultures Deorum die kaiserliche Kanzlei pauschal ausschließen?", fragte er bewusst provokant in die Runde und ließ die Frage einen Augenblick lang wirken.


    "So wie es mir gerade erscheint, ist die Regelung insbesondere im Licht der von Consul Duccius angesprochenen Regulierung des Marktes recht willkürlich. Sollten wir wirklich nur die Zahl der Betriebe insgesamt reduzieren wollen, erschiene mir eine Änderung der Zahl von Konzessionen pro Person ebenfalls wesentlich einfacher, klarer und gerechter. Der hier diskutierte Passus könnte dann ebenfalls vereinfacht werden. Wollen wir jedoch tatsächlich bestimmte Gruppen vom Markt ausschließen, bedarf es in meinen Augen einer bessern Begründung", fasste er dann seine erwachenden Zweifel an der jetzigen Regelung zusammen. Dabei nahm er in Gedanken das Exercitus Romanus von diesem Zweifel aus, zumal er das entsprechende Betriebsverbot wohl eher als Teil des Codex Militaris betrachtete und nicht als Frage des Marktrechtes.

  • "Gerade in dieser Hinsicht sehe ich die bisherige und von den Praetorii Flavius und Germanicus aufgenommenen Begründungen als vollkommen hinreichend an.", gab Vala trocken kund, dass er keinen Grund sah die alten Argumente nicht als weiterhin maßgeblich anzusehen, wobei ihm einen Moment später dann doch der Sinn kam, ein wenig zu differenzieren, "..allerdings könnte es sinnvoll sein und der von Consular Purgitius geforderten Gerechtigkeit zupass kommen die Konzessionen nicht per se zu begrenzen, sondern in Fällen anders. Sprich: die Konzessionen für Menschen die ihren Lohn maßgeblich im Dienst an der Res Publica oder den Cultus Deorum verdienen könnte auf zwei bis drei herabgesetzt werden... während solche, die ihr Geld NUR in der freien Wirtschaft verdienen eben weiterhin vier Betriebskonzessionen bewilligt bekämen."

  • Nachdem sich Sedulus gemeldet hatte und auch das Rederecht bekam begann er.


    Sehr geeherte Mitsenatoren, werter Consul. Bei deinem letzten Vorschlag sehe ich allerdings ein kleines Problem auf uns zukommen. Folgendes. Angenommen ich habe derzeit kein festes Amt inne und dürfte über vier Konzessionen verfügen und würde diese auch ausreizen, dann müßte ich sobald ich ein Amt antrete eine gewisse Anzahl an Konzessionen abtreten. Nun, wer sagt mir, dass ich für diese Anzahl auch die Summe an Geld zurückbekomme welche ich schon investiert habe?
    Oder ein anderes Beispiel: Ich besitze vier Konzessionen, trete ein Amt an, muß eine bestimmte Summe an Konzessionen abtreten doch aus irgendwelchen Gründen auch immer seien sie politischer Natur, werde ich mein Amt los und bin auch meine Konzessionen los, wer entschädigt mich am Ende dafür?


    Nicht das Sedulus scharf auf vier oder gar fünf Konzessionen wäre, im Moment lief eh nur eine welche wirtschaftlich gesehen auch Profit abwarf.


    Allerdings sollten wir uns wenn wir schon bei den Konzessionen sind, vielleicht auch noch Gedanken um eine sagen wir neu Einteilung der Konzessionen machen, sprich wer bekommt welche Konzession?
    Ich habe z.B. eine Bäckerei geerbt und kann diese nicht nutzen. Allerdings bin ich der Auffassung, dass mein Vater seinerzeit auch schon eine Bäckerei besaß. Ich meine, wo ist der Unterschied zwischen einem Bäcker und einem Metzger? Warum darf ein Senator eine Metzgerei führen aber keinen Bäcker?


    Begann Sedulus weil er gerade so schön in fahrt war ein neues Thema welches aber wie er meinte recht gut zum Thema Konzessionen passte.

  • "Die Sache ist doch die, wir bewegen uns im Kreis. Die einen Senatoren wollen über Recht und Unrecht hinsichtlich der Mitglieder des Cultus Deorum in der Lex Mercatus streiten. Andere führen einen Disput zum gesamten Gesetz. Ich sehe es als erwiesen an, das das Gesetz schon immer für schwere Luft im Senat gesorgt hat. Wollen wir es diesmal nicht richtig machen und das leidliche dran herum schnippseln sein lassen? Vielleicht ist es das Beste das Gesetz der heutigen Zeit anzupassen und es neu zu deffinieren?!"


    Man könnte dazu einen Arbeitskreis bilden. Doch für solche Denkansätze waren die beiden Consuls zuständig. :D

  • "Letztlich haben wir offensichtlich vier verschiedene Standpunkte...


    1. Jene, die den Passus komplett abschaffen wollen
    2. Jene, die ihn komplett beibehalten wollen
    3. Jene, die nur die Mitglieder des Cultus Deorum davon ausgenommen wissen wollen.
    4. Jene, die eine komplette Überarbeitung wollen.


    Ich für meinen Teil sehe es als schwer an, mich explizit für eine dieser Positionen auszusprechen, da bisher einige Argumente genannt wurden, denen ich nicht ernsthaft widersprechen kann. Natürlich haben wir uns vom Ursprung dieser Diskussion entfernt, immerhin wurde recht schnell klar, dass es dabei um mehr geht als nur die Mitglieder des Cultus Deorum. Wir können jetzt zur Abstimmung schreiten und dem ursprünglichen Vorschlag Rechnung tragen... und ihn ganz offensichtlich dem aktuellen Stimmungsbild entsprechend ablehnen.


    Ich sehe allerdings keine Notwendigkeit der Diskussion hier einen derart drastischen Schnitt zu verpassen nur weil sie sich vom Ursprung fortentwickelte... letztlich geht es immernoch um denselben Passus desselben Gesetzes, es ist nur nicht mehr zur Gänze auf die Mitglieder des Cultus Deorum festgelegt.


    Bevor wir hier allerdings weitermachen möchte ich den Vorschlag des Praetorius Germanicus gewahrt wissen, den betreffenden Passus zur Konzessionierung von Betrieben KOMPLETT zu überarbeiten. Ich bitte in dieser Sache um Wortmeldungen..." , moderierte Vala die Diskussion indem er eben nicht zu sehr lenkte, immerhin blieb man bis auf den einen Einwurf des germanicischen Senators noch bei ein und derselben Sache... auch wenn sie sich als deutlich größer als erwarter herausstellte.

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