Erste Anhörung – Germanicus Avarus vs. Flavius Furianus

  • Livianus erster publikumswirksamer Auftritt als Praetor war die für den ANTE DIEM IV ID AUG DCCCLIX A.U.C. (10.8.2009/106 n.Chr.) angesetzte Anhörung im Fall Germanicus Avarus gegen Flavius Furianus. Die Anklagepunkte waren ähnlich wie seine letzte Klage gegen Germanicus Sedulus. Ob diese Anhörung jedoch einen ebenso positiven Ausgang fand war abzuwarten. Bereits gespannt auf die Vorträge beider Pareien bereitete sich der Praetor auf ihr Eintreffen vor.

  • Ohne viele Worte zu verlieren, erschien Avarus allein in der Basilica Ulpia. Es untermauerte die Vorstellung, das er keinen Rechtsverdreher beauftragen wollte, sondern das Verfahren selbst in die Hand nahm. Ein kurzes, aber freundliches Nicken zum Praetoren Decimus Livianus, ein herzliches aber nicht zu überschwengliches "Salve Prätor..." und schon nahm er auf der Bank der Klägerseite Platz. Germanicus Avarus hoffte nicht zu lange warten zu müssen, aber er richtete sich darauf ein, das dies möglicherweise der Fall sein würde. Immerhin war die beklagte Seite für ihre Überheblichkeit ihm gegenüber bekannt.

  • Wie er es seinem Freund versprochen hatte, erschien Tiberius Durus im Gerichtssaal. Er trug seine Senatorentunica, darüber das wallende Staatsgewand. An seinen Sandalen hing der Halbmond des Patriziats, denn gerade gegenüber einem solchen Plebejer musste man sich schließlich abgrenzen!


    Er war den Fall bereits mit Furianus durchgegangen, als dessen Vertreter er heute fungieren sollte. Und er wusste sicher: So glimpflich wie die letzte Verhandlung über Beleidigungen würde es diesmal nicht verlaufen!

  • Livianus nahm aus dem Augenwinkel zur Kenntnis, dass auch Senator Tiberius Durus, der bereits bei seiner Anhörung gegen Germanicus Sedulus unter den Zuschauern saß, den Saal betrat. Anscheinend war er ein sehr interessierter Prozessbeobachter, dachte sich der Decimer nur und bereitete sich weiter auf den Beginn der Anhörung vor. Das Durus heute jedoch als Verteidiger für den Beklagten fungieren wollte, konnte der Praetor noch nicht ahnen, schließlich waren diesbezüglich keine Meldungen von beiden Streitparteien eingegangen. Er ging also nach wie vor davon aus, dass sich beide selbst vertreten wollten. Nun fehlte nur noch der Beklagte.

  • Im Moment schien wieder Hochsaison für Prozesse zwischen Senatoren zu sein, schien Macer. Da er schon beim letzten Mal die erste Anhörung verpasst hatte, wollte er diesmal etwas wachsamer sein, zumal er sich ernsthaft auf den Cursus Iuris vorzubereiten begonnen hatte. Als fand er sich im Zuschauerraum ein, bevor die Anhörung begonnen hatte. Dezent schaute er sich nach anderen Zuschauern um und nickte Tiberius Durus zur Begrüßung leicht zu.

  • Schön, schön der Flavius wußte also seines Fehltrittes. Doch warum er gewillt war seinen wohl einzigsten 'Freund' mit hinunter zu ziehen, das war Germanicus Avarus nicht klar. Irgendwie kam dem Germanicus diese Aufstellung hier vor dem Praetor so vor, als fehle dem Flavier das gewisse Etwas in der Hose, um aus seinen Fehlern zu lernen oder eben 'einfach' den Kürzeren zu ziehen...


    Es konnte auf jeden Fall intressant werden und auf die rhetorischen Ausreden war Avarus ganz besonders gespannt. Er fragte sich nur wie lange sowas in die Länge gezogen werden konnte bevor es endlich los ging. Als Senator hatte man schließlich nicht den ganzen Tag Zeit. Zumindest wenn man Plebejer war und damit etwas darauf hielt durch Arbeit mehr aufzufallen, denn durch Theatralik.

  • Nun kam auch der Beklagte und gab sofort nach seiner kurzen Begrüßung bekannt, dass er durch einen Anwalt vertreten werden wollte. Tiberius Durus war dieses Mal also nicht als einfacher Zuseher anwesend. Vom formellen Auftritt der beiden Patrizier ließ sich der plebejische Praetor wenig beeindrucken. In diesen Hallen stand niemand über ihm oder den Gesetzen. Livianus nickte bestätigend und nahm dies auch schriftlich in seine Notizen auf. Dann erhob er sich.


    "Gut. Da nun alle Beteiligten anwesend sind können wir beginnen. Wie bereits in der Vorladung mitgeteilt wird dem Beklagten, Senator Flavius Furianus, Beleidigung nach § 83 und Üble Nachrede nach § 84 vorgeworfen. Geschehen ist dies laut Anzeige während der Senatssitzung am ANTE DIEM XII KAL AUG DCCCLIX A.U.C."


    Dann sah er abwechselnd zu den beiden Parteien.


    "Hat eine der Parteien vor, im laufe der Anhörung Zeugen aufzurufen? Dann bitte ich darum diese jetzt zu benennen."

  • Inzwischen war auch Furianus eingetroffen und hatte neben dem Tiberier Platz genommen, nachdem er ihn zu seinem Vertreter ernannt hatte. Daraufhin eröffnete der Praetor die Anhörung.


    "Aufgrund der Tatsache, dass dem Beklagten in seiner Vorladung nur mitgeteilt wurde, gegen welches Gesetz er verstoßen haben soll, ohne die Umstände seiner Tat, etwa Wortlaut seiner angeblichen Beleidigung oder übrige Umstände, war es der Verteidigung nicht möglich, geeignete Zeugen für die Erste Anhörung auszuwählen. Daher beantrage ich das Recht, erst im Falle einer Hauptverhandlung geeignete Zeugen herbeizuziehen."


    Das war im Grunde das größte Problem für Durus gewesen: Obwohl er das Senatsprotokoll noch einmal gelesen hatte, war ihm keine wirkliche Beleidigung aufgefallen. Dennoch war es selbstverständlich möglich, dass Furianus seinem Nachbarn und Bekannten Cornelius irgendetwas ins Ohr geflüstert hatte. In diesem Fall würde aber Avarus den Cornelier als Zeugen bestimmt haben, da war er sich sicher.

  • Die Klägerseite hielt sich ohne zusätzliche Rechtsverdreher bereit für die Fragen des Praetoren Decimus und formulierte auch nur kurz umrissen jene Worte:


    "Hm nein keine Zeugen. Sollte es sich ergeben, das der Beklagte sich seiner Worte nicht erinnern kann oder will, so dürften entweder die Senatsprotokolle ausreichend sein oder aber -und das vorallem, weil in jene Mitschriften auch nicht jede Giftigkeit aufgenommen wird- später Senatoren geladen werden können, die zu dieser Senatssitzung am ANTE DIEM XII KAL AUG DCCCLIX A.U.C. anwesend waren."

  • Livianus nickte. Bereits jetzt war klar, dass dies wohl eine anstrengende Anhörung werden sollte.


    "Gut. Dann kann Senator Avarus gleich weiter ausführen, was genau uns hier heute zusammengeführt hat. Der Kläger hat das Wort."


    Der Prätor setzte sich.

  • Ob anstrengend und kompliziert oder beides nicht, das würde sich erst später zeigen. Avarus nickte ob der Wortgebung und stand erneut auf, um das Wort zu ergreifen.


    "Wie alle Anwesenden wissen, ging es während der Sitzung vom ANTE DIEM XII KAL AUG DCCCLIX A.U.C. um eine Anhörung zu dem Thema: Persönliche Befragung zur Beleuchtung der Amtszeit des Flavius Furianus als Proconsul von Hispanien, eingebracht durch mich."


    Avarus wußte das alle hier anwesenden Senatoren auch damals im Senat saßen und nahm sich daher vor das Gerede um den heißen Brei auszulassen. Vorallem weil er nicht gewillt war den gesamten Tag in diesen Hallen zu verbringen.


    "Während dieser Befragung wurde mir durch den Besagten Flavius Furianus einiges an Gossenlyrik an den Kopf geworfen. Doch es sollte inzwischen bekannt sein, das ein Germanicus ein dickes Fell hat. Trotzdem sind wir heute hier und das aus einem Grund."


    Er spitzte den Zeigefinger in die Höhe. Ganz so als wolle er das Achtungzeichen noch unterstützen.


    "Irgendwann ist der Gipfel erreicht oder die Schwelle überschritten. An jenem Tag sagte der von mir angezeigte Flavius folgende Worte wörtlich..."


    Avarus griff nach einer der bereit gelegten Wachstäfelchen und zitierte aus der vergangenen Senatssitzung:


    "...Nein, dein Benehmen, jedes Wort aus meinem Munde umzudrehen, wie es dir beliebt, ist reine Unverschämtheit und entehrt ebenso diese Hallen, wie deine Anwesenheit..."


    Eine kurze Pause folgte. So zum geistigen Durchgehen der Worte.


    "Gesprochenes Wort vor über zweihundert Senatoren, ich werde es nicht auf mir sitzen lassen, das man mir an den Kopf wirft ich würde die Curia Iulia entehren! Es schreckt mich dabei nichtmal das dieser Flavier denkt er könne mich maßregeln oder wie ein kleinen Lausebub zurechtweisen, ich bin einiges aus diesem Munde gewohnt, aber das geht eindeutig zu weit. Irgendwann ist die Amphore voll."


    Er atmete tief durch. Sein Herzschlag war etwas schneller geworden. Avarus platzierte sich wieder. Wahrscheinlich war, das der Praetor nun sowieso erstmal die nächste Frage an die Partei der Verteidiger richtete.
    Edit: Link

  • Während der Praetor beide Seiten dazu befragte, ob sie Zeugen aufzurufen gedachten, begann Macer sich bereits geistige Notizen zu machen für den Fall, dass er selber einmal Praetor werden würde. Offenbar sollte man also schon bei der Ladung darauf achten, dass beide Seiten alle nötigen Informationen zur Vorbereitung zur Hand hatten. Er hätte zwar erwartet, dass die routinierten Beamten, die von Praetor zu Praetor weitergereicht wurden, von selber an so etwas dachten, aber offenbar hatte er sich darin geirrt.


    Dann verfolgte er die Rede von Avarus, in dem dieser den genauen Klagegrund bekannt gab. Macer machte sich erst gar nicht die Mühe, in seinem Kopf nach Erinnerungen an den Wortlaut der Sitzung zu graben, denn so etwas hatte bei ihm selten Erfolg. Stattdessen wunderte er sich über die wenig juristische Ausdrucksweise des Senators, der ihm schon wieder ebenso hitzig zu reden schien wie im Senat selber.

  • Nun hatte sowohl der Praetor, als auch die Verteidigung den eindeutigen Wortlaut gehört, auf den sich die Klage von Avarus bezog. Als dieser geendet hatte nickte der Decimer dankend und wandte sich an die Verteidigung des Beklagten.


    "Senator Durus, du hast das Wort."

  • Auch Avarus hatte keine Zeugen mitgebracht - möglicherweise ein Fehler, denn auch Senatsprotokolle konnten nicht den Unterton einer Äußerung wiedergeben. Ebenso überraschte den Tiberier die Anklagerede des Germanicers, denn sie sprühte geradezu vor Emotionalität und besaß keinerlei inhaltliche Gliederung oder juristische Formulierungen. Beinahe musste Durus sich ein Grinsen verkneifen: Einen emotionalisierten Gegner konnte man wesentlich leichter besiegen, als dies bei einem nüchternen Juristen der Fall war.


    In einer theatralischen Geste erhob er sich und blickte kurz in die Runde, ehe er zu seiner Rede ansetzte.


    „Verehrter Praetor, ehrenwerte Bürger Roms,


    ich verteidige heute den ehrenwerten Senator Lucius Flavius Furianus aus einem der ältesten und angesehensten Familien Roms, der von dem hier anwesenden Germanicus Avarus wegen Beleidigung und übler Nachrede. Wie wir hörten, bezieht er sich konkret auf folgenden Satz, den ich kurz vorlesen werde, da die Anklage den Beginn ein wenig undeutlich artikuliert hat:"


    Mit einem Augenblick-kurzen Aufblitzen von hochmütigem Spott griff er nach seiner Tabula und las laut vor:


    "Nein, dein Benehmen, jedes Wort aus meinem Munde umzudrehen, wie es dir beliebt, ist reine Unverschämtheit und entehrt ebenso diese Hallen, wie deine Anwesenheit"


    Er blickte in die Runde.


    "Diese Worte mögen hart klingen, wenn man sie in dieser Weise aus dem Zusammenhang reißt. Betrachtet man jedoch den Kontext, in dem meinem Mandanten unter anderem ohne jegliche juristische Handhabe unterstellt wurde, er habe den Senat durch Verschwendung bestohlen, was als Fall von übler Nachrede betrachtet werden könnte, kann man eine solche Äußerung aus dem Affekt heraus vermutlich verstehen.


    Da die Anklage es jedoch bisher versäumt hat, die Tat genauer zu spezifizieren, möchte ich dies rasch übernehmen. Dazu möchte ich den Kommentar zum Codex Iuridicialis von Vincius Hungaricus zitieren, der folgendes zu der Einteilung derartiger Vergehen verkündet: 'Den Straftatbestand der Üblen Nachrede erfüllt, wer einen anderen eines unehrenhaften Verhaltens oder eines gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt oder einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung zeiht. Eine Beleidigung begeht dagegen, wer einen anderen beschimpft oder verspottet, am Körper mißhandelt oder mit einer körperlichen Mißhandlung bedroht.'


    In Anbetracht dieser beiden Alternativen liegt es auf der Hand, dass die Absprache der Befähigung zur Mitgliedschaft im Senat als ein Werturteil, das sich aber konkret auf bestimmte persönliche Eigenschaften des Bezichtigten und damit auch auf Tatsachen bezieht, zu betrachten ist. Diese sogenannte Schmähung würde entsprechend der juristischen Praxis den Tatbestand der Üblen Nachrede erfüllen, nicht jedoch den der Beleidigung.


    Ihr mögt verwundert sein, dass ich meinem Mandanten nun selbst ein Vergehen unterstelle, anstatt zu versuchen, seine Unschuld festzustellen. Dies könnte ich ebenso tun, doch halte ich diesen Aufwand nicht für erforderlich, da Paragraph 54 des Codex Iuridicialis klar festlegt, dass Mitglieder des Senates zu keiner Zeit wegen einer Äußerung, die sie in der Körperschaft getan haben, außerhalb der Körperschaft zur Verantwortung gezogen werden dürfen. Wie ich bereits festgestellt habe, handelt es sich in unserem Fall jedoch nicht um eine Beleidigung, also auch um keine verleumderische Beleidigung, sodass ich eine Einstellung des Verfahrens wegen Nicht-Zuständigkeit beantrage.


    Diese Äußerung fiel im Senat und sollte auch von diesem beurteilt werden, wenn dieser die Notwendigkeit dafür sieht."


    Obwohl er seine Rede in einem erzählerischen Ton vorgetragen hatte, der klang, als hätte er das selbstverständlichste der Welt erklärt, war Durus leicht nervös. Seine Verteidigung setzte im Grunde darauf, dass der Senat sich ohnehin zu keiner Verurteilung des Flaviers herablassen würde. Abgesehen davon gab es hier auch eine Gesetzeslücke, mit deren Hilfe man wohl jegliche Verurteilung verhindern konnte. Doch es gab einen Unsicherheitsfaktor: Auch wenn der Kaiser schwach war, konnte er in Funktion seiner censorischen Gewalt dafür sorgen, dass Furianus weitaus ehrrüriger bestraft wurde, als es eine Verurteilung wegen Übler Nachrede tun würde.


    Er blickte kurz zu Furianus - was würde sein Freund und Mandant wohl zu seiner Strategie sagen?

  • Während der letzten Ausführungen des Tiberiers beugte sich ein neben Livianus stehender Scriba ans Ohr des Prätors und flüsterte ihm einige Informationen zu. Livianus nickte dankend und konzentrierte sich dann wieder auf die Worte der Verteidigung. Als diese geendet hatte, ergriff er erneut das Wort.


    "Tiberius Durus hatte zwar mit der genauen Kennzahl des Paragraphen nicht ganz Recht, es handelt sich um Paragraph 51 des Codex Iuridicialis, aber dieser sagt klar aus, dass ein Senator für Äußerungen im Senat nicht durch ein außenstehendes Gericht zur Rechenschaft gezogen werden kann, außer es handelt sich um verleumderische Beleidigungen.


    Senator Avarus, möchtest du darauf bestehen, dass die von Senator Furianus getätigte Aussage, als verleumderische Beleidigung zu verstehen war?"

  • "Wenn dem nicht so wäre, hätten wir uns den Weg hierher sparen können, nicht wahr?" ;)


    Auch wenn es ein Tiberius und ein Flavius nicht glauben mochten, aber selbst ein Avarus kannte die römischen Gesetze und hatte eben genau wegen dieser Klausel den Weg vor den Praetoren aufsich genommen. Sie schien ihm das kleine Hintertürchen zu sein, um seine Ehre vor der Versammlung der Curia Iulia wieder herstellen zu lassen.

  • "Gut. Damit stelle ich fest, dass in diesem Fall der Punkt Üble Nachrede nach § 84 nicht durch dieses Gericht weiterverfolgt werden kann. Eine mögliche Anklage würde sich daher auf Beleidigung nach § 83 beschränken. In diesem Fall auf verleumderische Beleidigung.


    Die Verteidigung hat bereits gesagt, dass sie keine verleumderische Beleidigung in der von Senator Furianus getätigten Aussage sieht. Möchte der Kläger seine Anschuldigung daher präzisieren? "


    Livianus sah in Avarus Richtung.

  • "Ich gehe stark davon aus, das Flavius Furianus mündig ist und die Tatsache anerkennt, das ich Senator von Rom bin. Durch des Kaisers Würdigung erhoben in die Reihen der Curia Iulia. Neben der Pflicht in der Curie zu dienen, ist es ebenso eine Ehre. Beides auszufüllen sprach mir der Angeklagte ab.


    Verleumderische Beleidigung bedeutet, dass jemand über eine Person ehrverletzende Behauptungen aufstellt, obwohl er weiß, dass sie unwahr sind. Während bei der Beleidigung eine Person vorsätzlich die Ehre einer Anderen angreift. Eine einfache Beleidigung ist also keines wegs mit einer verleumderischen Beleidigung gleich zu setzen, wie es uns der Advocatus Tiberius weiß machen will."

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