Villa

Aus Theoria Romana
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Der lateinische Begriff villa bezeichnete in römischer Zeit ganz allgemein ein ländliches Anwesen außerhalb der Stadtmauern. Diese konnten sich aber je nach Ausstattung und Zweck sehr stark voneinander unterscheiden. Eine villa im Sinne eines herrschaftlichen Landhauses, das ausschließlich dem Wohnzweck diente nannte man villa urbana (vom lat. urbanus = "von städtischer Art"). Bei einer so genannten villa suburbana (lat. Vorstadtvilla) handelte es sich ebenfalls um ein Landhaus im Sinne, allerdings in stadtnaher Lage. Eine villa rustica war demgegenüber ein Gutshof, zu dem neben dem Herrenhaus des Eigentümers Unterkünfte für zahlreiche Sklaven und Lohnarbeiter, sowie Wirtschaftsgebäude, wie etwa Scheunen, Ställe Vorratshäuser, Mühlen, Backhäuser, Schmieden, Weinkeltereien oder Ölmühlen gehörten.


Weitere Informationen zu diesem Thema in den Artikeln villa urbana und villa rustica.



Literatur:
Stefan Rebenich, Die 101 wichtigsten Fragen – Antike, 2006
Wikipedia