Kaiserhof: Unterschied zwischen den Versionen

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Das ''patrimonium Caesaris'', das seit Mitte des 1. Jahrhunderts eher ''fiscus Caesaris'' genannt wurde, bestand aus den Einnahmen der kaiserlichen Domänen (Länderreien, Minen etc.), aber auch aus Erbschaften, da es für wichtige Persönlichkeiten üblich wurde, dem Kaiser einen Teil ihres Vermögens zu vermachen. Ebenso fiel das Privatvermögen von Hochverrätern und erbenlosen Männern an das ''patrimonium''.
 
Das ''patrimonium Caesaris'', das seit Mitte des 1. Jahrhunderts eher ''fiscus Caesaris'' genannt wurde, bestand aus den Einnahmen der kaiserlichen Domänen (Länderreien, Minen etc.), aber auch aus Erbschaften, da es für wichtige Persönlichkeiten üblich wurde, dem Kaiser einen Teil ihres Vermögens zu vermachen. Ebenso fiel das Privatvermögen von Hochverrätern und erbenlosen Männern an das ''patrimonium''.
  
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===Fiscus Caesaris===
 
Die Aufsicht über den ''Fiscus'' oblag dem ''a rationibus'', für den in den kaiserlichen Provinzen von ''procuratores'' und den senatorischen ''procuratores patrimonii'' das kaiserliche Privatvermögen verwaltet wurde. Diesen meist ritterlichen Procuratoren, die in den senatorischen Provinzen teilweise auch Freigelassene waren, oblag mit der Zeit auch die Rechtsprechung in ihrem Aufgabenbereich.
 
Die Aufsicht über den ''Fiscus'' oblag dem ''a rationibus'', für den in den kaiserlichen Provinzen von ''procuratores'' und den senatorischen ''procuratores patrimonii'' das kaiserliche Privatvermögen verwaltet wurde. Diesen meist ritterlichen Procuratoren, die in den senatorischen Provinzen teilweise auch Freigelassene waren, oblag mit der Zeit auch die Rechtsprechung in ihrem Aufgabenbereich.
  
 
Teilweise hatte der ''a rationibus'' auch die Verwaltung der Steuereinnahmen der kaiserlichen Provinzen unter sich, ohne den ''Fiscus'' mit der Staatskasse zu vermischen.
 
Teilweise hatte der ''a rationibus'' auch die Verwaltung der Steuereinnahmen der kaiserlichen Provinzen unter sich, ohne den ''Fiscus'' mit der Staatskasse zu vermischen.
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Im frühen 3. Jahrhundert wurden konfiszierte Güter aus dem ''fiscus Caesaris'' herausgetrennt und unterstanden fortan dem ''Procurator rationis privatae'' (später auch ''Magister summae privatae''), dessen Einfluss mit der Zeit immer mehr wuchs.
  
 
===aerarium Saturni===
 
===aerarium Saturni===
Auch die Staatskasse und die Versorgungskasse der Veteranen wurde noch während des 1. Jahrhunderts auf den Kaiser übertragen, der zu diesem Zweck zwei ''Quaestores Aerarii'', die kurz darauf durch ritterliche ''Praefecti Aerarii'' ersetzt wurden. So ging die gesamte Zoll- und Steuerverwaltung an den Kaiserhof über.
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Auch die Staatskasse und die Versorgungskasse der Veteranen wurde noch während des 1. Jahrhunderts auf den Kaiser übertragen, der zu diesem Zweck zwei ''Quaestores Aerarii'', die kurz darauf durch ritterliche ''Praefecti Aerarii'' ersetzt wurden. So ging die gesamte Zoll- und Steuerverwaltung an den Kaiserhof über. Bis 360 verschwanden die Ärarpräfekten und mit ihnen wohl auch das Aerarium als gesonderte Staatskasse.
  
 
Trotzdem baten viele Kaiser den Senat noch immer um Bewilligung von Geldern aus der Staatskasse, wenn sie diese benötigten.
 
Trotzdem baten viele Kaiser den Senat noch immer um Bewilligung von Geldern aus der Staatskasse, wenn sie diese benötigten.
 
  
 
== Weitere Abteilungen ==
 
== Weitere Abteilungen ==

Version vom 2. April 2007, 14:30 Uhr

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Der Kaiserhof bildete die familia des Kaisers, die - wie es auch bei anderen Senatoren üblich war - ihren Pater familias bei seinen Geschäften unterstützten. Aus diesem Grund bestand der Kaiserhof bis zu Trajans Zeit hauptsächlich aus Freigelassenen und Sklaven, die dadurch teilweise beträchtliches Vermögen anhäuften. Allerdings etablierten sich neben diesen auch die Ritter immer stärker als kaiserliche Beamte. Bereits im 1. Jahrhundert etablierten sich verschiedene Abteilungen am kaiserlichen Hof. Sie wurden seit Constantin von einem magister officiorum überwacht und kontrolliert.

Schriftverkehr

Da der Kaiser als Herrscher des Imperium Romanum sehr viele Anfragen seiner Beamten, aber auch einzelner Bürger oder Städte zu beantworten hatte, existierte eine ausgedehnte Abteilung für den kaiserlichen Schriftverkehr. Die Abteilungen hatten wenige Möglichkeiten für Eigeninitiative, sondern waren nur für die korrekte Formulierung des kaiserlichen Willens zuständig.

ab epistulis

Der ab epistulis hatte die Oberaufsicht über die kaiserliche Korrespondenz und schickte zu diesem Zweck die kaiserlichen mandata - die Dienstanweisungen für kaiserliche Beamten - los. Weiterhin hatte er viel Einfluss bei der Ernennung der ritterlichen Offizieren, deren Ernennungsurkunden er ausstellte.

Das Amt des ab epistulis wurde teilweise für die beiden Amtssprachen des Imperiums in einen ab epistulis Latinis und einen Graecis aufgeteilt. Hierbei hatte der ab epistulis Graecis mit seinem Beraterstab auch die griechischen Schreiben und deren Antworten zu übersetzen.

Dem ab epistulis unterstand im 5. Jahrhundert das scrinium epistularum, das aus 34 Personen bestand.

a libellis

Der a libellis assistierte dem Kaiser bei dessen Audienzen und nahm Bittschriften an den Kaiser entgegen. Die Bittschriften wurden vom a libellis bearbeitet und dem Kaiser vorgelegt. Die Antworten wurden schließlich von ihm mit einem Aktenvermerk unter die Bitte gesetzt und öffentlich ausgehängt. Damit hatte der Bittsteller die Möglichkeit, das Schreiben zu kopieren.

Im 5. Jahrhundert hatte der a libellis das scrinium libellorum sacrarumque cognitionum mit 34 Untergebenen zur Seite gestellt, mit denen er allerdings auch Gerichtssitzungen prtokollierte und die Richtersprüche ausarbeitete.

a commentariis/a memoria

Sämtliche Gerichtsverfahren und kaiserlichen Edikte und Briefe wurden archiviert und vom a commentariis und seit Hadrian dem a memoria archiviert und aufbewahrt.

Da die Archive stetig wuchsen, verfügte der a memoria im 5. Jahrhundert bereits über 62 Personen im scrinium memoriae.

Finanzverwaltung

Außer dem Schriftverkehr war auch die Finanzverwaltung des Kaiserhofes eine personalintensive Abteilung.

Das kaiserliche Privatvermögen

Das patrimonium Caesaris, das seit Mitte des 1. Jahrhunderts eher fiscus Caesaris genannt wurde, bestand aus den Einnahmen der kaiserlichen Domänen (Länderreien, Minen etc.), aber auch aus Erbschaften, da es für wichtige Persönlichkeiten üblich wurde, dem Kaiser einen Teil ihres Vermögens zu vermachen. Ebenso fiel das Privatvermögen von Hochverrätern und erbenlosen Männern an das patrimonium.

Fiscus Caesaris

Die Aufsicht über den Fiscus oblag dem a rationibus, für den in den kaiserlichen Provinzen von procuratores und den senatorischen procuratores patrimonii das kaiserliche Privatvermögen verwaltet wurde. Diesen meist ritterlichen Procuratoren, die in den senatorischen Provinzen teilweise auch Freigelassene waren, oblag mit der Zeit auch die Rechtsprechung in ihrem Aufgabenbereich.

Teilweise hatte der a rationibus auch die Verwaltung der Steuereinnahmen der kaiserlichen Provinzen unter sich, ohne den Fiscus mit der Staatskasse zu vermischen.

Im frühen 3. Jahrhundert wurden konfiszierte Güter aus dem fiscus Caesaris herausgetrennt und unterstanden fortan dem Procurator rationis privatae (später auch Magister summae privatae), dessen Einfluss mit der Zeit immer mehr wuchs.

aerarium Saturni

Auch die Staatskasse und die Versorgungskasse der Veteranen wurde noch während des 1. Jahrhunderts auf den Kaiser übertragen, der zu diesem Zweck zwei Quaestores Aerarii, die kurz darauf durch ritterliche Praefecti Aerarii ersetzt wurden. So ging die gesamte Zoll- und Steuerverwaltung an den Kaiserhof über. Bis 360 verschwanden die Ärarpräfekten und mit ihnen wohl auch das Aerarium als gesonderte Staatskasse.

Trotzdem baten viele Kaiser den Senat noch immer um Bewilligung von Geldern aus der Staatskasse, wenn sie diese benötigten.

Weitere Abteilungen

Daneben existierten noch zahlreiche kleine Posten zur persönlichen Unterstützung des Kaisers: So war der a studiis der private Redenschreiber des Kaisers, später auch der quaestor sacri palatii, der seit dem 4. Jahrhundert ein Vertreter des Kaisers in wichtigen Missionen und schließlich der Rechtsberater des Kaisers wurde. Diesem unterstand später das scrinium memoriae.


Literatur:

Frank M. Ausbüttel: Die Verwaltung des Römischen Kaiserreiches. Von der Herrschaft des Augustus bis zum Niedergang des Weströmischen Reiches; 1998