Dictator

Aus Theoria Romana
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Die Diktatur war eine ausserordentliches Magistratur, das dem Inhaber überragende Machtbefugnisse für eine begrenzte Zeit, jedoch maximal sechs Monate, garantierte. Der Dictator wurde von einem Consul unter ehemaligen Magistraten ausgewählt und vom Senat ernannt. Im Sinne der Kollegialität hatte er das Recht sich einen Partner hinzuwählen zu lassen.

Alle anderen im Amt befindlichen Magistrate waren ihm untergeordnet. Er brauchte niemandem Rechenschaft abzulegen und konnte unabhängig und allmächtig seinen Geschäften nachgehen. Im Gegensatz zu den Consuln konnte er das militärische Kommando auch innerhalb des Pomperiums (rechtlich-sakrale Stadtgrenze) der Hauptstadt ausüben.

Aus alter Tradition heraus ernannte er mit den Magister Equitum den Führer seiner Reiterei. Daran erkennt man, dass die Diktatur meist in kriegerischen Notsituationen Verwendung fand. Als äusseres Zeichen hatte er Anrecht auf 24 Liktoren.

Sulla und Caesar waren die letzten Dictatoren Roms, die jedoch beide ihr Amt illegal angetreten hatten. Caesar hatte sich sogar zum Dictator auf Lebenszeit ernennen lassen. Dies stand eindeutig der römischen Tradition entgegen. Nach seiner Ermordung wurde das Amt durch Marcus Antonius 44 v.Chr. abgeschafft.