Hauptverhandlung Imperium Romanum vs. Secundus Flavius Felix IUD MAI I/DCCCLV

  • Hiermit eröffne ich als Iudex Prior des Iudicium Maior die Hauptverhandlung:



    Das Imperium Romanum gegen Secundus Flavius Felix



    Das Iudicium Maior bestehend aus:
    Iudex Prior, Marcus Didius Falco - Praetor Urbanus
    Iudex, Adria Germanica
    Iudex, Spurius Purgitius Macer



    Die Verhandlung wird in der Gerichtshalle der Basilica Ulpia verhandelt und dies öffentlich.



    Die Zuständigkeit des Iudicium Maior ergibt sich aus der Anklage nach den Paragraphen des Codex Iuridicalis:



    § 19 Sachliche Zuständigkeit
    (2) Bei Verhandlungen der Strafkategorie für Verbrechen ist das Iudicium Maior sachlich zuständig.



    Die Anklage lautet auf:


    § 92 Raub
    (1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben einem anderen eine fremde bewegliche Sache mit dem Vorsatz wegnimmt oder abnötigt, durch deren Zueignung sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, ist mit Freiheitsstrafe von 6 bis 8 Monaten zu bestrafen.
    (2) Wer einen Raub ohne Anwendung erheblicher Gewalt an einer Sache geringen Wertes begeht, ist, wenn die Tat nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat, mit Freiheitsstrafe von 3 bis 5 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 900 Sz. zu bestrafen.
    (3) In besonders schweren Fällen kann das Gericht auf Todesstrafe erkennen.


    Gemäß
    § 47 Versuch einer Straftat
    (1) Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt.
    (2) Der Versuch einer Straftat ist stets strafbar, jedoch kann das Gericht hierbei die Strafe mildern, dies besonders bei freiwilligem Rücktritt von der Tat.
    ist der Versuch einer Straftat strafbar.



    § 81 Nötigung und Bedrohung
    (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe von 1 bis 3 Monaten oder mit Geldstrafe von 200 bis 600 Sz. bestraft.
    (2) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahe stehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe von 1 bis 3 Monaten oder mit Geldstrafe von 200 bis 600 Sz. bestraft.



    § 103.1 Verbot des Waffentragens innerhalb des Pomeriums
    (1) Wer innerhalb des Pomeriums unbefugt eine Waffe bei sich trägt, wird mit Freiheitsstrafe von nicht unter 2 Monaten oder mit Geldstrafe von nicht weniger als 500 Sz bestraft.
    (2) Ausgenommen davon sind nur die Stadteinheiten Roms.
    (3) Waffen sind tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen.



    Die Vertretung der Anklage wird Marcus Vinicius Hungaricus übernehmen.


    Zum Rechtsbeistand des Angeklagten wurde Marcus Decimus Mattiacus benannt.

  • "Ich stelle fest, dass sowohl der Vertreter der Anklage als auch der Angeklagte und sein Advocatus im Gericht anwesend sind.


    Hiermit erteile ich zunächst dem Vertreter der Anklage - Marcus Vinicius Hungaricus - das Wort, um die Anklage vorzubringen sowie seine Beweise und die Zeugen zu benennen, die er dem Gericht vorzuführen gedenkt."

  • Hungaricus nickte und stand auf.


    ANTE DIEM IX KAL IUN DCCCLV A.U.C. (24.5.2005/102 n.Chr.) (simoff: ich habe aufgrund der längeren Zeit den Verhaftungstag genommen) hat der Sklave Sica, im Besitz von Secundus Flavius Felix, die Praeposita Sacri Cubiculi Octavia Margarita auf ihrem Nachhauseweg von den Mercati Traiani angegriffen, um zwei Amphoren Wein, die sie auf den Mercati erstanden hatte, an sich zu nehmen. Um seinen Angriff stärkeren Nachdruck zu verleihen, nahm er dieses Messer zu Hilfe.


    Er hielt ein Messer in die Höhe.


    Der Angriff wurde vom Praefectus Classis Marcus Octavius Nauticus beobachtet und seinem schnellen Eingreifen haben wir es zu verdanken, daß der Praeposita Sacri Cubiculi außer einem Schock nichts weiter passierte. Es war dem Sklaven Sica folglich verwehrt, seinem heimtückischen Angriff zu Ende zu führen. Weiters war ein Trupp Vigiles zur Stelle, die den Sklaven endgültig überwältigten und sodann die Ermittlungen aufnahmen.


    Aus diesem Grund erhebt der Staat Anklage gegen Secundus Flavius Felix wegen versuchten Raubes und Waffentragens innerhalb des Pomeriums gemäß § 47 iVm 92 und § 103.1. Der Grund der Anklage des Besitzers ergibt sich aus der rechtlichen Tatsache, daß der Sklave ständig als verlängerter Arm seines Besitzers gilt.


    Zeugen wird die Anklage folgende benennen: Die Praeposita Sacri Cubiculi Octavia Margarita als Geschädigte und - sofern dann noch notwendig - den Praefectus Classis Marcus Octavius Nauticus.

  • "So haben wir jetzt den Vortrag des Anklagevertreters gehört. Nun möge sich der Angeklagte bzw. sein Rechtsvertreter zu den erhobenen Vorwürfen äußern."

  • Mattiacus erhob sich.


    "Den Sachverhalt hat der werte Vertreter der Anklage richtig vorgetragen.
    Ich bitte jedoch zu beachten, dass der Sklave Sica nicht als verlängerter Arm des Flavius Felix zu gelten hat, sondern dass Flavius Felix für die Mitglieder seines Haushaltes zu haften hat.
    Überdies bitte ich zu überdenken, ob das hier gezeigte Messer der Definiton des § 103.1 III CI entspricht, da es sich doch um einen regulären Haushaltsgegenstand entspricht, den der Sklave in der Regel als Brotmesser für das Abendessen benutzt."

  • "Bei einem Sklaven handelt es sich rechtlich gesehen um eine Sache, die selbst nicht rechtsfähig ist. Daher trägt ein Herr die Verantwortung für die Handlungen seines Sklaven und ist so zu behandeln, als ob er die Tat selbst begangen hätte." antwortete ich auf die Ausführungen des Advocatus.


    Dann wandte ich mich an den Anklagevertreter.


    "Hungaricus, zeige mir und meinen Iudices die Tatwaffe noch einmal aus der Nähe."


    Zusammen mit dem Anklagevertreter winkte ich den Verteidiger an den Richtertisch heran, damit dieser das Messer ebenfalls aus der Nähe beurteilen konnte.

  • Hungaricus reichte mir das Messer und ich schaute mir die Tatwaffe genau an.


    Es war zweifellos ein Brotmesser und seine rechtliche Wertung würde ein Gegenstand der späteren Beratungen des Gerichtes sein. Nachdem ich meine Begutachtung der Tatwaffe beendet hatte, zeigte ich das Messer meinen beiden Iudices Adria und Macer sowie dem Advocatus Mattiacus.


    Nachdem die Inaugenscheinnahme der Tatwaffe durch alle beendet war, schickte ich den Anklagevertreter und den Advocatus des Angeklagten wieder auf ihre Plätze zurück.


    "Du kannst uns jetzt deine Zeugen präsentieren, Hungaricus. Beginnen wir mit der Geschädigten, Octavia Margarita."

  • Schüchtern trat Margarita vor. Sie war aufgeregt und hatte ein mulmiges Gefühl im Bauch. Eigentlich wollte sie sich nicht noch einmal an diesen schrecklichen Tag erinnern, doch sie hatte wohl keine Wahl. Ihre Hände umklammerten einander und verkrampften sich. Unsicher blickte sie zu dem Iudex Prior auf.

  • Die Geschädigte machte einen verunsicherten Eindruck, was wohl auf ihre traumatischen Erlebnisse an jenem besagten Tag zurückzuführen war. Zu ihrem Glück traf sie heute nicht auf ihren Peiniger.


    "Nenne deinen Namen und deinen Wohnsitz." sprach ich sie an.


    "Außerdem mußt du auf Iupiter schwören die Wahrheit zu sagen und nichts als die Wahrheit."

  • Margaritas Stimme war leise, doch ohne zu Stocken antwortete sie. "Mein Name ist Octavia Margarita. Ich bin die Praeposita Sacri Cubiculi im Palast. Dort wohne ich auch, also in Rom..." Ihre Kehle fühlte sich trocken an und sie schluckte. "Ich schwöre auf Iupiter, dass ich die Wahrheit sage und nichts als die Wahrheit."

  • Mattiacus setzte sich wieder. Er war zwar mit der Aussage Falcos bezüglich der Stellung eines Sklaven und seiner strafrechtlichen Behandlung nicht einverstanden, aber eine solche Disskussion wollte er hier nicht führen, die hätte besser in die Schola gepasst.


    Nun war er gespannt, was die Zeugin zu sagen hatte.

  • Margaritas Herz klopfte ihr bis zum Hals und sie blickte Hungaricus mit großen Augen an. Sie versuchte, sich an die Geschehnisse zu erinnern und begann langsam zu erzählen. "Ich.. Ich war auf den Mercti Traiani... Ich wollte Wein kaufen... Zwei Amphoren habe ich erstanden... Ich ging noch ein wenig umher und sah mir noch andere Dinge an... Dann wollte ich wieder zurück zum Palast... Ich lief durch eine dunkle Gasse... Plötzlich war da dieser Mann... Er sprach mich an... wollte den Wein haben... Ich hatte Angst, große Angst... Vor Schreck klammerte ich die Amphoren an mich... Da zog er ein Messer..." Langsam wurde sie ein wenig ruhiger.

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