Lopodunum | Roma locuta, causa finita

  • Zu den Obliegenheiten eines Tribuns, gerade eines Laticlavius, zählte auch die Entlastung des Statthalters in Fragen der Jurisdiktion, denn wo der Legatus Iuridicus bereits mit jenen Fällen hinreichend okkupiert war, in denen römische Bürger bei einem senatorischen Beamten ihr Recht suchten, erwies es sich als impossibel, auch nur die an allen Ecken und Enden sprudelnden Appellationen an den Legatus Augusti in den gemeinen Fällen zwischen Peregrini durch einen senatorischen Iudex zu verhandeln. Neben Duccius Vala unternahm so auch Manius Minor, welcher ja in der Tat auch eine rudimentäre juristische Edukation hatte genossen, Gerichtsreisen in die Civitates Germania Superiors, um im Namen des Kaisers zu Gericht zu sitzen.


    Einer jener Termine war Lopodunum, der Hauptort der Civitas Sueborum Nicrensium, wo der junge Flavius am späten Abend eintraf und sogleich von den Honoratioren der Stadt, wie gewöhnlich einer Mischung aus Veteranen und einheimischer Nobilität, zu einem Gastmahl geladen wurde. Inzwischen verstand der Jüngling es, sich innerhalb jener provinzialen Hautevolée zu bewegen, welche nur ein schwacher Abglanz jenes strahlenden Vorbilds der stadtrömischen Aristokratie insbesondere hinsichtlich kosmopolitischer Bildung und nobler Beredsamkeit darstellen mochte, doch dafür von größerer Herzlichkeit geprägt war. Indessen zählte Manius Minor auf dergestalten Exkursionen ohnehin stets als ein Ehrengast, welcher selbst nach bisweilen auftretenden Fehltritten und Unzulänglichkeiten (so verweigerte er etwa den exzessiven Zuspruch zu Bier und anderen Alkoholika, welcher augenscheinlich zur lokalen Kultur zählte) mit gleichmütiger Höflichkeit und größtem Zuvorkommen traktiert wurde.


    Am folgenden Morgen dagegen erwarteten ihn weniger versöhnliche Charaktere, als er in der Basilica, jener in den Mauern eines aufgelassenen Castellums errichteten Stadt, seinen Gerichtstag eröffnete. Similär zum Gerichtshof des Statthalters selbst saß der junge Flavius allein zu Gericht, wurde jedoch von einem Consilium beraten, in seinem Falle sich konstituierend aus einem juristisch versierten Centurionen, welcher bereits bisweilen selbst zu Schlichtungsaufträgen entsandt worden war, sowie einem Repräsentanten der lokalen Bevölkerung, diesmalig einem der Duumviri Lopodunums, dessen Präsenz die lokalen Rechtstraditionen in die Urteilsfindung einfließen lassen sollte.

  • Als erster Fall wurde ein Diebstahl aufgerufen, welcher für gewöhnlich von lokalen Gerichten zu traktieren war, in diesem Falle jedoch durch einen mächtigen Patron des Beklagten an höchster Stelle ruchbar geworden war. Der Kläger, ein Advocatus mit dem klangvollen Namen Quintus Ulpius Balbus, augenscheinlich einer der wenigen römischen Bürger dieses Fleckleins Erde, trug die Accusatio mit großer Routiniertheit vor: Ein gewisser Ermenrich hatte einem gewissen Rechiar ein Rind entwendet und auf seine eigenen Weiden transferiert, wobei nicht lediglich ein Zeuge, nämlich der Hütejunge des bestohlenen Landmannes, ihn auf der Flucht hatte entdeckt, sondern gar die Beute auf seinem Landgut aufgefunden und identifiziert worden war. Der Fall schien somit von größter Klarität zu sein, dennoch ließ Manius Minor selbstredend auch den Verteidiger aufrufen, dessen Appellation er überhaupt die Aburteilung dieses Falles verdankte.


    Ein bärtiger Mann, gehüllt in die Toga eines römischen Bürgers, doch sein Haupthaar zu einem Sueben-Knoten, jener charakteristischen Haartracht der hiesigen Volksgruppe, geflochten, erhob sich von der Bank, auf der er dem Beklagten beigesessen war, und blickte hochmütig in die Runde.
    "Ich bin Caius Petilius Maldras, Haupt der Sippe des Rechila! Ich bin hier, um die Unschuld meines Muntmanns Ermenrich hier zu beweisen!"
    Mit theatralischem Gestus deutete er auf den Ulpius, welcher Platz genommen hatte und enerviert die Arme vor der Brust verschränkt hielt.
    "Die Sippe, der Ermenrich das Vieh gestohlen haben soll, sind ehrlose Hunde! Das beweist schon, dass sie diesen Mietling geschickt haben, um sie zu verteidigen, anstatt uns ihre Vorwürfe ins Gesicht zu sagen!"
    Im Auditorium erhoben sich erzürnte Rufe und eine mit kostbarem Pelz bekleideter Greis erhob drohend die Faust.
    "Das ist eine Unverschämtheit, Maldras! Deine Leute können sich wohl keinen Advocatus leisten!"
    Er lachte hönisch auf, was wiederum dem Petilius die Zornesröte ins Antlitz trieb und neue Tumulte evozierte, weshalb der Tribun sich von seinem Richterstuhl erhob und mahnend die Hand hob.
    "Ich verbitte mir derart unflätige Reden vor meinem Gericht!"
    Mehrere Soldaten aus der Eskorte des jungen Flavius traten hervor, bereit, die Menge auseinanderzutreiben und von der Basilica zu exkludieren, was bereits durch die drohenden Blicke der Legionäre wieder zur Kalmierung der Situation beitrug.
    "Sprich und fasse dich kurz, Petilius!"
    , nahm Manius Minor den Faden wieder auf und platzierte sich erneut.


    "Nichts als Beleidigungen, so sind sie..."
    , grummelte Madras, der augenscheinliche Patron des Beklagten, fuhr dann jedoch fort:
    "Ich kann dreiundzwanzig Mann aufbieten, die sich für den einwandfreien Ruf Ermenrichs verbürgen können! Dieser Idiot Rechiar kann höchstens zwanzig Männer aufbieten!"
    Irritiert blickte der junge Flavius zu seinem Consilium, da es sich seiner Kenntnis entzog, wozu es für in diesem Casus der Leumundszeugen bedurfte, da doch die Indizienlage von größter Klarität war.
    "Eine germanische Tradition... das Übersiebnen: Vor germanischen Gerichten genügen meistens sieben Leumundszeugen, um eine Anschuldigung abzuwenden. Es sei denn, der Kläger bietet ebenfalls Zeugen auf, dann gewinnt der mit mehr Zeugen."
    , raunte der Duumvir Gracchus Minor zu, dessen rechte Augenbraue sich in patrizischer Manier ob jenes obskuren Rechtsbrauches erhob. Sodann lehnte er sich in seinem Richterstuhl zurück und verkündete nach einem tiefen Seufzen:
    "Der Leumund des Angeklagten erscheint im vorliegenden Falle als irrelevant. Liegen weitere Beweise für die Unschuld des Ermenrich vor?"
    Aufs Neue schien das Temperament des Verteidigers selbigem durchzugehen, denn bebend erhob er sich und rief:
    "Wir brauchen keine Beweise! Ermenrich hat mehr Fürsprecher als Rechiar und sein dahergelaufener Hütejunge!"
    "Ich werde keine Leumundszeugen zulassen, solange sie nicht zur Klarifizierung der Rechtslage beitragen!"
    , refutierte der Tribun neuerlich den Einwand mit fester Stimme und seine Kiefermuskulatur begann sich vor Ärger anzuspannen. Die Sueben waren ein stolzer Volksstamm, ihr Ruf war bis nach Mogontiacum an das Ohr eines fremden Jünglings gedrungen, doch war er nicht gekommen, um barbarische Rechtsbräuche zu konfirmieren, sondern um eine gerechte Jurisdiktion nach römischen Maßstäben zu implementieren.
    "Aber das ist ungerecht!"
    , interzedierte Maldras aufs Neue und begann einen umfangreichen Monolog über die ehrwürdigen Sitten seines Stammes, seiner Sippe, jenes Landes, auf welchem sie standen und in welchem einst sie begraben sein wollten, nicht sonderlich different zu jenen Reden, die auch in der Curia Iulia seitens ältlicher Senatoren zu vernehmen waren. Doch Manius Minor lauschte ihnen nicht, sondern war vielmehr genötigt, sich eines epikureischen Lehrsatzes zu entsinnen: Im Allgemeinen ist die Gerechtigkeit für alle dieselbe; denn sie ist ja etwas Nützliches im Umgang miteinander. Aber aus den Besonderheiten eines Landes und aus vielen anderen Gründen ergibt es sich, dass die Gerechtigkeit nicht für alle Menschen dieselbe ist.
    Entsprach dies der Realität? Manius Minor hatte dafürgehalten, dass mit seiner überaus realen Vision sämtliche epikureischen Lehren ad acta gelegt seien, doch wenn er es recht bedachte, nötigte die Existenz der Götter und einer Unterwelt keineswegs dazu nötigten von der Existenz oder Nichtexistenz überzeitlicher Prinzipien auszugehen. Gewiss hatte Claudia Antonia ihn zur Tugend ermahnt, zweifelsohne verehrten die Quiriten seit Jahrhunderten Iustitia als divines Prinzip, doch warum sollte sich jene Gottheit in Germania, wo auch ein Mars als Mars Thincsus, ein Apoll als Mogon oder ein Iuppiter als Wotan auftraten, nicht ebenso umgestalten und in lokalem Gewande die Menschen ermahnen. Überhaupt stellte sich die Frage, worin ein unwandelbarer Kern der Gerechtigkeit bestehen sollte, welcher laut dem Samier nichts war denn ein Vertrag, der jeweils im gegenseitigen Austausch an beliebigen Orten darüber abgeschlossen wurde, niemanden zu schädigen oder sich schädigen zu lassen.. Konnte es also in Lopodunum wahrhaftig gerecht sein, einen Mann ob der großen Zahl seiner Leumundszeugen von der Schuld zu liberieren, während in Roma er zweifelsohne gestraft worden wäre?
    Gerade als der junge Flavius begann, in jene philosophischen Rätsel abzugleiten und sich im Spintisieren zu verlieren, hatte Petilius Madras augenscheinlich in seinem Sermon ein Ende gefunden, weshalb der Centurio nach einem irritierenden Moment des Schweigens den Iudex in die irdische Lage zurückzerrte:
    "Tribun, willst du noch weitere Zeugen hören?"
    Manius Minor zuckte ein wenig zusammen, strich müde sich mit Daumen und Zeigefinger über die Augenlider zur Nasenwurzel und seufzte erneut. Noch diverse Fälle galt es heutig abzuurteilen, sodass wohl keine Zeit blieb, die basalen Grundlagen einer richterlichen Entscheidung zu reflektieren.
    "Benötigen wir noch weitere Zeugen oder Beweise?"
    , fragte er also kurzerhand sein Consilium, welches die Häupter negierend wendete.
    "Dann genügt dies."
    Er blickte vom Tribunal herab auf die ob der richterlichen Beratungen augenscheinlich ein wenig irritierten Parteien.
    "So abseits der Leumundszeugen keine weiteren Beweismittel vorliegen, unterbreche ich die Verhandlung zur Beratung des Urteils."
    Einen Augenblick verweilte der Jüngling auf seinem Richterstuhle, sodann erhob er sich und die Legionäre begannen, die Parteien samt dem Publikum aus dem für den Prozess abgetrennten Bereich der Basilica zu drängen.

  • "Ermenrich, Sohn des Chararich: Im Namen des Imperator Caesar Augustus und seines Legatus Augusti pro Praetore Titus Duccius Vala verurteile ich dich gemäß § 86, Absatz eins wegen Diebstahls eines Rindes zu einem Monat Opus Publicum, abzuleisten in der Stadt Lopodunum, sowie fünfzehn Hieben mit einem hölzernen Stock an einem Stück."
    , verkündete der junge Flavius das Urteil auf dem Richterstuhl ruhend mit seriöser Stimme. Die Konsultationen des Consilium waren überaus knapp ausgefallen, da es sich bei Viehdiebstahl um eine reguläre Gesetzesübschreitung handelte, für welche eine Vielzahl an Präzedenzfällen vorlag, wie der Centurio kundig bemerkt hatte. Auch der Duumvir hatte diesbezüglich keinerlei Einwände erhoben, obschon er selbst in erster Instanz die monetäre Höchststrafe gefordert hatte. Nachdem der Centurio daraufhin jedoch auf die voraussichtliche Uneinbringlichkeit einer dergestalten Summe durch jenen simplen Kleinbauern verwiesen hatte, hatte der Tribun doch zugunsten jenes augenscheinlich bestens beleumundeten Delinquenten Partei ergriffen und die Geldstrafe, welche dem Gesetze zufolge wohl in hundert Tage Opus Publicum gewandelt worden wäre, in eine direkte, doch kürzere Haftstrafe gemindert. Manius Minor hoffte, dem jungen Mann mit jenem Verdikt Recht getan und ein wenig der Eventualität Rechnung getragen zu haben, dass er nach den lokalen Gebräuchen zu relaxieren gewesen wäre.
    Wie der Centurio versichert hatte, deckte sich diese Einschätzung mit den Präzedenzfällen, sodass dem Dafürhalten des jungen Flavius sie gar sich mit dem 37. Lehrsatz deckte: Alles, was als gerecht gilt, darf nur dann den Rang des Gerechten beanspruchen, wenn es nachweislich den Anforderungen des geregelten Umgangs miteinander entspricht, ob es nun für alle Menschen gleich oder nicht gleich ist. Wenn aber jemand ein Gesetz erlässt und es nicht der Regelung des Umgangs miteinander dienlich ist, dann hat es nicht mehr die natürliche Legitimation des Rechts. Und wenn sich der Nutzen, der vom Recht ausgeht, verändert, aber noch eine Zeit lang der ursprünglichen Vorstellung entspricht, dann war es nichtsdestoweniger zu jener Zeit gerecht für alle, die sich nicht durch leere Worte selbst verwirren, sondern einfach die Tatsachen im Auge behalten. Sekurität in dem, was man aufgrund einer Schädigung von Dritten seitens des Gesetzes erwarten durfte, diente letztlich lediglich dem geregelten Umgang miteinander, welchen selbst Epikur empfahl. Ob nun also das römische Rechtssystem dem der Germanen gegenüber Superiorität beanspruchen durfte oder nicht, ob es gar einer universalen Gerechtigkeit entsprach, erschien angesichts jener Einsicht als sekundär.


    Die Hörer jenes Verdiktes akzeptierten es hingegen mitnichten in jener Gleichmut, in welcher es gefällt worden war: Ermenrich erblasste voller Schrecken, als er seine Strafe vernahm und Petilius Maldras schnaubte voller Zorn, was den Jüngling angesichts der seinem Dafürhalten nach eher gewährten Milde ein wenig verwunderte.
    "Eine Prügelstrafe ist entwürdigend. Nicht nur für ihn, sondern auch für seine Sippe."
    , raunte der Duumvir dem jungen Iudex zu, dessen irritiertes Starren auf den erzürnten Defensor augenscheinlich registriert worden war.
    Wieder kam der Jüngling ins Spintisieren: War es gerecht, dass die gesamte Sippe jenes miserablen Diebes unter dessen Missetaten zu laborieren hatte? Hätte er von der Züchtigung absehen und eine Strafe von geringerem Aufsehen erwählen sollen? Doch hätte dies genügt um jene, die similäre Delikte erwogen, von ihrem schändlichen Vorhaben abhorreszieren zu lassen?
    Und war andererseits die Welt nicht eben in jener Weise bisweilen ungerecht erscheinenden Weise beschaffen? Hatte nicht der Vater die Sünden seines Sohnes zu tragen, wie der Sohn die seines Vaters? Zürnten seine Ahnen und divinen Patrone nicht auch Manius Minor selbst, weil er durch sein impertinentes Verhalten Schande über sie und all ihre Verdienste gebracht hatte?
    Epikurs Ausgang von der Individualität jedes Einzelnen mochte verführerisch klingen, doch demonstrierte jenes lamentierende Sippenoberhaupt, jene Ungnade seiner divinen Patrone, dass dieser Traum mitnichten der Realität entsprach. Jeder war das Produkt seines Blutes, jeder hatte seinen Platz, welchen zu verlassen die gesamte Ordnung disturbierte und schließlich dem Einzelnen wiederum Unglück bereitete. Dies war invariable conditio humana, wenn nicht gar conditio orbis terrarum!

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