über das Amt des Tribunus Plebis

  • Der Consul Clodius Crispinus blickte in die Runde des Senates: "Wir stimmen ab über die von Senator Iulius Dives angeregten Änderungen über das Amt des Tribunus Plebis, die da lauten", und las vor:



    Codex Universalis
    § 41 Aktives und passives Wahlrecht

    2) Aktives Wahlrecht haben alle Senatoren.



    Codex Universalis
    § 54 Tribunus Plebis

    1) Das Amt des Tribunus Plebis ist ausschließlich römischen Bürgern plebejischen Standes zugänglich.
    2) Als ihre beständige politische Repräsentanz sind die Tribuni Plebis für den Schutz der plebejischen Bürger Roms und ihrer Interessen verantwortlich. Dafür haben sie nahezu ständig für jeden Plebejer Roms erreichbar zu sein, haben eine dauerhaft offene Tür für sie zu haben und dürfen die Stadt Rom für keinen ganzen Tag verlassen.
    3) Im Gegenzug und zu ihrem Schutz erhalten alle Tribuni Plebis die "potestas sacro sancta", welche sie unantastbar macht. Wer dennoch gegen sie vorgeht und einen Tribunus Plebis körperlich attackiert, der beeinträchtigt damit den Bestand des Imperium Romanum und sei darob verflucht.
    4) Durch sein Widerspruchsrecht (Veto) kann jeder Tribunus Plebis einzelne Beschlüsse der Magistrate und des Senats blockieren. Seine diesbezügliche Macht beschränkt sich jedoch auf die Stadt Rom.



    "Ich bitte um Handzeichen der Zustimmung ( :dafuer:) oder Ablehnung ( :dagegen:)."


    Sim-Off:

    Letzte Stimmabgabe am 25.06.2016 um 23:59 Uhr

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    IUS LIBERORUM

    PONTIFEX PRO MAGISTRO - COLLEGIUM PONTIFICUM

  • Die in seinen Augen unbegründete Sonderstellung des Volkstribunats im Wahlrecht zu beenden und überdies das Amt selbst - gleich den übrigen Ämtern des Cursus Honorum - besser samt mit seinen Rechten und Pflichten im Codex Universalis zu verankern, schien dem divitischen Senator nur richtig zu sein. Folglich stimmte er selbstredend positiv für seinen Antrag ab: :dafuer:

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    CIVIS
    DECURIO - OSTIA
    INSTITOR - MARCUS IULIUS LICINUS
    IUS LIBERORUM
    VICARIUS DOMINI FACTIONIS - FACTIO VENETA

    Klient - Marcus Vinicius Hungaricus

  • Noch immer missgelaunt, die Stirn in Falten gelegt und in Gedanken räsonierend - allfällig erste Anzeichen aufkommenden Altersstarrsinns - stimmte der flavische Consul:
    :dagegen:

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    IUS LIBERORUM

    PONTIFEX PRO MAGISTRO - COLLEGIUM PONTIFICUM

  • Zum Ende der Abstimmung gab der Consul Clodius bekannt:
    "Ich stelle fest, dass die nötige Mehrheit erreicht wurde und die Änderungen somit beschlossen sind."



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