Plebiszit

  • "Werte Senatoren!


    Die Diskussion über den Gesetzesvorschlag unseres Volkstribuns über die Einführung des Plebiszits haben wir bereits auf der Rostra mitverfolgt.


    Nun möchte er seinen Entwurf hier präsentieren. "


    Ich deutete zu Curio, dass er Redeerlaubnis hätte.


  • 1. Änderung:
    Die alte Gesetzespassage zu den Rechten/Pflichten des Volkstribunen:


    von § 55 Tribunus Plebis
    (1) Das Amt des Tribunus Plebis wurde als beständige politische Repräsentanz der Plebejer geschaffen. Der Tribun genießt die „potestas sacro sancta“, d.h. er ist unantastbar und wer gegen ihn vorgeht ist verflucht. Er hat die Interessen des Römischen Volkes zu wahren. Darum kann er in Sonderfällen unter seinem Vorsitz eine Volksversammlung einberufen.
    Quelle


    soll in diese Formulierung umgeändert werden:


    § 55 Tribunus Plebis
    (1) Das Amt des Tribunus Plebis wurde als beständige politische Repräsentanz der Plebejer geschaffen. Der Tribun genießt die „potestas sacro sancta“, d.h. er ist unantastbar und wer gegen ihn vorgeht ist verflucht.
    Er hat die Interessen des Römischen Volkes zu wahren. Darum kann er in Sonderfällen unter seinem Vorsitz die Comitia Plebis Tributa (Versammlung der Plebejer) einberufen, welche durch ein Plebiszit neue Gesetze oder Gesetzesänderungen aufstellen kann.


    2. Änderung:
    Diese Änderung betrifft den Codex Universalis (Allgemeins) zu den Möglichkeiten einer Gesetzgebung:


    So lautet die Passage im Moment:


    § 2 Gesetzgebungsverfahren
    (1) Grundsätzlich kann die Gesetzgebung im Imperium Romanum in zwei Wege getrennt werden, das Decretum Imperatoris, durch den Imperator Caesar Augustus und das Decretum Senatus, durch den Senat. Das Decretum Imperatoris ist allgemein höheres Recht als das Decretum Senatus.
    (2) Hierbei gibt es jeweils drei Unterscheidungen: Die Lex (Gesetz), das Mandatum (Order/Weisung) und den Codex (Gesetzessammlung).

    Quelle


    Hier wird folgender Wortlauf angestrebt:


    § 2 Gesetzgebungsverfahren
    (1) Grundsätzlich kann die Gesetzgebung im Imperium Romanum in drei Wege getrennt werden, das Decretum Imperatoris, durch den Imperator Caesar Augustus. Dann das Decretum Senatus, durch den Senat und als dritten Weg das Plebiszit durch das Volk unter der Führung des Volkstribunen. Das Decretum Imperatoris ist allgemein höheres Recht als das Decretum Senatus und das Plebiszit.
    (2) Hierbei gibt es jeweils drei Unterscheidungen: Die Lex (Gesetz), das Mandatum (Order/Weisung) und den Codex (Gesetzessammlung).


    3. Änderung (oder viel eher Zusatz zu den übrigen Artikeln)
    Um das Plebiszit nun näher zu definieren braucht es im Codex Universalis (Allgemeines) einen Zusatz als Artikel 8.


    § 8 Das Plebiszit
    Nur der Volkstribun kann die Comitia Plebis Tributa (Versammlung der Plebejer) einberufen. Teilnehmer sind alle Nicht-Patrizier und Nicht-Senatoren. Die Comitia Plebis Tributa (Versammlung der Plebejer) kann allgemeingültige Gesetze (Plebiszit) erlassen, wenn mindestens 50% der stimmberechtigten Plebejer (CRV bestanden) an der Versammlung teilnehmen und 60% der Anwesenden für ein Plebiszit votieren. Nicht nur der Volkstribun kann das Thema einer Comitia Plebis Tributa bestimmen, so können auch einzelne Plebejer sich direkt an den Volkstribun stellen und einen Antrag zu einem Diskussionstheme stellen. Jedoch er allein bestimmt, worüber man abstimmt und diskutiert. Der Volkstribun bestimmt Ort und Dauer der Comitia Plebis Tributa. Gegen ein beschlossenes Plebiszit kann nur der Imperator sein Veto einlegen, ansonsten wird es unter die allgemein gültigen Gesetze aufgenommen. Somit hat das Volk mittels dem Plebiszit die Möglichkeit als Gegenstück zum Senat zu fungieren. Der Volkstribun ist Leiter der Versammlung und ist verantwortlich für deren ordnungsgemässe Durchführung. Provoziert er mit Taten oder Worten Ausschreitungen von Seiten der Volksversammlung, ist er dafür nach seiner Amtszeit haftbar und kann angeklagt werden.

    PATER FAMILIAS DER GENS SCRIBONIA

    amare et sapere vix deo conceditur

  • Imperator Caesar Augustus




    1. Änderung:
    Die alte Gesetzespassage zu den Rechten/Pflichten des Volkstribunen:


    von § 55 Tribunus Plebis
    (1) Das Amt des Tribunus Plebis wurde als beständige politische Repräsentanz der Plebejer geschaffen. Der Tribun genießt die „potestas sacro sancta“, d.h. er ist unantastbar und wer gegen ihn vorgeht ist verflucht. Er hat die Interessen des Römischen Volkes zu wahren. Darum kann er in Sonderfällen unter seinem Vorsitz eine Volksversammlung einberufen.
    Quelle


    soll in diese Formulierung umgeändert werden:


    § 55 Tribunus Plebis
    (1) Das Amt des Tribunus Plebis wurde als beständige politische Repräsentanz der Plebejer geschaffen. Der Tribun genießt die „potestas sacro sancta“, d.h. er ist unantastbar und wer gegen ihn vorgeht ist verflucht.
    Er hat die Interessen des Römischen Volkes zu wahren. Darum kann er in Sonderfällen unter seinem Vorsitz die Comitia Plebis Tributa (Versammlung der Plebejer) einberufen, welche durch ein Plebiszit neue Gesetze oder Gesetzesänderungen aufstellen kann.


    2. Änderung:
    Diese Änderung betrifft den Codex Universalis (Allgemeins) zu den Möglichkeiten einer Gesetzgebung:


    So lautet die Passage im Moment:


    § 2 Gesetzgebungsverfahren
    (1) Grundsätzlich kann die Gesetzgebung im Imperium Romanum in zwei Wege getrennt werden, das Decretum Imperatoris, durch den Imperator Caesar Augustus und das Decretum Senatus, durch den Senat. Das Decretum Imperatoris ist allgemein höheres Recht als das Decretum Senatus.
    (2) Hierbei gibt es jeweils drei Unterscheidungen: Die Lex (Gesetz), das Mandatum (Order/Weisung) und den Codex (Gesetzessammlung).

    Quelle


    Hier wird folgender Wortlauf angestrebt:


    § 2 Gesetzgebungsverfahren
    (1) Grundsätzlich kann die Gesetzgebung im Imperium Romanum in drei Wege getrennt werden, das Decretum Imperatoris, durch den Imperator Caesar Augustus. Dann das Decretum Senatus, durch den Senat und als dritten Weg das Plebiszit durch das Volk unter der Führung des Volkstribunen. Das Decretum Imperatoris ist allgemein höheres Recht als das Decretum Senatus und das Plebiszit.
    (2) Hierbei gibt es jeweils drei Unterscheidungen: Die Lex (Gesetz), das Mandatum (Order/Weisung) und den Codex (Gesetzessammlung).


    3. Änderung (oder viel eher Zusatz zu den übrigen Artikeln)
    Um das Plebiszit nun näher zu definieren braucht es im Codex Universalis (Allgemeines) einen Zusatz als Artikel 8.


    § 8 Das Plebiszit
    Nur der Volkstribun kann die Comitia Plebis Tributa (Versammlung der Plebejer) einberufen. Teilnehmer sind alle Nicht-Patrizier und Nicht-Senatoren. Die Comitia Plebis Tributa (Versammlung der Plebejer) kann allgemeingültige Gesetze (Plebiszit) erlassen, wenn mindestens 50% der stimmberechtigten Plebejer (CRV bestanden) an der Versammlung teilnehmen und 60% der Anwesenden für ein Plebiszit votieren. Nicht nur der Volkstribun kann das Thema einer Comitia Plebis Tributa bestimmen, so können auch einzelne Plebejer sich direkt an den Volkstribun stellen und einen Antrag zu einem Diskussionstheme stellen. Jedoch er allein bestimmt, worüber man abstimmt und diskutiert. Der Volkstribun bestimmt Ort und Dauer der Comitia Plebis Tributa. Gegen ein beschlossenes Plebiszit kann nur der Imperator Caesar Augustus sein Veto einlegen, ansonsten wird es unter die allgemein gültigen Gesetze aufgenommen. Somit hat das Volk mittels dem Plebiszit die Möglichkeit als Gegenstück zum Senat zu fungieren. Der Volkstribun ist Leiter der Versammlung und ist verantwortlich für deren ordnungsgemässe Durchführung. Provoziert er mit Taten oder Worten Ausschreitungen von Seiten der Volksversammlung, ist er dafür nach seiner Amtszeit haftbar und kann angeklagt werden.

    PATER FAMILIAS DER GENS SCRIBONIA

    amare et sapere vix deo conceditur

  • Zitat

    Original von Titus Helvetius Geminus
    Nur § 8 gibt es schon."[/B]


    Es war mehr so gedacht, dass der jetziger Artikel 8 dann die Bezeichung 9 bekommt und die Nachfolgenden rücken auch alle mit einer Zahl nach oben.

    PATER FAMILIAS DER GENS SCRIBONIA

    amare et sapere vix deo conceditur

  • Zitat

    Original von Titus Helvetius Geminus
    "Viel Freude dem, der das umsetzen muss. § 7.1 wäre bedeutend einfacher."


    Dies soll mir so auch recht sein. Vom Inhalt her ändert sich ja nichts.



    1. Änderung:
    Die alte Gesetzespassage zu den Rechten/Pflichten des Volkstribunen:


    von § 55 Tribunus Plebis
    (1) Das Amt des Tribunus Plebis wurde als beständige politische Repräsentanz der Plebejer geschaffen. Der Tribun genießt die „potestas sacro sancta“, d.h. er ist unantastbar und wer gegen ihn vorgeht ist verflucht. Er hat die Interessen des Römischen Volkes zu wahren. Darum kann er in Sonderfällen unter seinem Vorsitz eine Volksversammlung einberufen.
    Quelle


    soll in diese Formulierung umgeändert werden:


    § 55 Tribunus Plebis
    (1) Das Amt des Tribunus Plebis wurde als beständige politische Repräsentanz der Plebejer geschaffen. Der Tribun genießt die „potestas sacro sancta“, d.h. er ist unantastbar und wer gegen ihn vorgeht ist verflucht.
    Er hat die Interessen des Römischen Volkes zu wahren. Darum kann er in Sonderfällen unter seinem Vorsitz die Comitia Plebis Tributa (Versammlung der Plebejer) einberufen, welche durch ein Plebiszit neue Gesetze oder Gesetzesänderungen aufstellen kann.


    2. Änderung:
    Diese Änderung betrifft den Codex Universalis (Allgemeins) zu den Möglichkeiten einer Gesetzgebung:


    So lautet die Passage im Moment:


    § 2 Gesetzgebungsverfahren
    (1) Grundsätzlich kann die Gesetzgebung im Imperium Romanum in zwei Wege getrennt werden, das Decretum Imperatoris, durch den Imperator Caesar Augustus und das Decretum Senatus, durch den Senat. Das Decretum Imperatoris ist allgemein höheres Recht als das Decretum Senatus.
    (2) Hierbei gibt es jeweils drei Unterscheidungen: Die Lex (Gesetz), das Mandatum (Order/Weisung) und den Codex (Gesetzessammlung).

    Quelle


    Hier wird folgender Wortlauf angestrebt:


    § 2 Gesetzgebungsverfahren
    (1) Grundsätzlich kann die Gesetzgebung im Imperium Romanum in drei Wege getrennt werden, das Decretum Imperatoris, durch den Imperator Caesar Augustus. Dann das Decretum Senatus, durch den Senat und als dritten Weg das Plebiszit durch das Volk unter der Führung des Volkstribunen. Das Decretum Imperatoris ist allgemein höheres Recht als das Decretum Senatus und das Plebiszit.
    (2) Hierbei gibt es jeweils drei Unterscheidungen: Die Lex (Gesetz), das Mandatum (Order/Weisung) und den Codex (Gesetzessammlung).


    3. Änderung (oder viel eher Zusatz zu den übrigen Artikeln)
    Um das Plebiszit nun näher zu definieren braucht es im Codex Universalis (Allgemeines) einen Zusatz als Artikel 7.1.


    § 7.1 Das Plebiszit
    Nur der Volkstribun kann die Comitia Plebis Tributa (Versammlung der Plebejer) einberufen. Teilnehmer sind alle Nicht-Patrizier und Nicht-Senatoren. Die Comitia Plebis Tributa (Versammlung der Plebejer) kann allgemeingültige Gesetze (Plebiszit) erlassen, wenn mindestens 50% der stimmberechtigten Plebejer (CRV bestanden) an der Versammlung teilnehmen und 60% der Anwesenden für ein Plebiszit votieren. Nicht nur der Volkstribun kann das Thema einer Comitia Plebis Tributa bestimmen, so können auch einzelne Plebejer sich direkt an den Volkstribun stellen und einen Antrag zu einem Diskussionstheme stellen. Jedoch er allein bestimmt, worüber man abstimmt und diskutiert. Der Volkstribun bestimmt Ort und Dauer der Comitia Plebis Tributa. Gegen ein beschlossenes Plebiszit kann nur der Imperator Caesar Augustus sein Veto einlegen, ansonsten wird es unter die allgemein gültigen Gesetze aufgenommen. Somit hat das Volk mittels dem Plebiszit die Möglichkeit als Gegenstück zum Senat zu fungieren. Der Volkstribun ist Leiter der Versammlung und ist verantwortlich für deren ordnungsgemässe Durchführung. Provoziert er mit Taten oder Worten Ausschreitungen von Seiten der Volksversammlung, ist er dafür nach seiner Amtszeit haftbar und kann angeklagt werden.

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    amare et sapere vix deo conceditur

  • Zitat

    Original von Marcus Didius Falco
    "Unterliegt diese Diskussion jetzt ebenfalls der Geheimhaltung?"


    Ich denke es ist nicht nötig, wir diskutieren ja nun sachlich über den Vorschlag. ;)

  • Zitat

    Original von Marcus Vinicius Hungaricus

    Sim-Off:

    Curio, es wär bedeutend einfacher, wenn du einfach nur einmal das postest und dann die Änderungen dazueditierst.


    Sag mir, Volkstribun, welche Sonderfälle sollten dies sein?


    Also du meist nebst der Möglichkeit den PP abzusetzen?


    ;)


    Aber Spass beiseite. Wer weiss, wie der Senat in Zukunft bestückt sein wird. Wer garantiert dafür, dass er nicht eines Tages sehr selbstsüchtig nur für die eigenen Taschen sorgen will?
    Das wäre besonders dann brenzlig, wenn z.B. in Zeiten von Krieg oder weltweiter Dürre die Lebensmittel knapp werden und das Volk beginnt Hab und Gut für eine Hand voll Getreide zu verkaufen. Wenn in solch Situationen der Senat aus Habgier und aus Sorge um die Füllung der eigenen Taschen nicht auf die Bedürfnisse des Volkes eingeht und nicht mit allen Mitteln (vor allem auch Finanziellen) Getreide auch aus enfernteren Ländern und zu teureren Preisen herschaffen will, so kann in solch einem Sonderfall das Volk selbst zu den nötigen Mitteln greifen und die Finanzen mobilisieren und Unruhen wird entgegengewirkt.


    Dies ein Sonderfall...

    PATER FAMILIAS DER GENS SCRIBONIA

    amare et sapere vix deo conceditur

  • Auf dass auch er stets nebst dem Kaiser ein weiser Mann sein wird. Aber auch hier: wer weiss, was die Zukunft bringen wird.


    Ein Sonderfall entpuppt sich wohl erst dann als Sonderfall, wenn er dann auch wirklich eintritt. Wenn man alle diese Situationen im Vorherein definieren könnte, wäre es möglich, dass man jetzt schon im Vorherein Massnahmen ergriff, so dass es gar nie zu Sonderfälle kommen dürfte. Und doch lehrt uns die Geschichte, dass immer und immer wieder Sonderfälle eintreten können, die einen mitunter unvorbereitet treffen.


    Weiter bedenke man, dass der Passus mit den Sonderfällen und der Volksversammlung schon seit eh und je in den Gesetzen stand. Was sollte jener Satz für einen Sinn haben, wenn ihm gar keine Konsquenzen dahingehend erwachsen, dass er auch wirklich was bewirken kann?

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  • Original von Gaius Scribonius Curio


    Auf dass auch er stets nebst dem Kaiser ein weiser Mann sein wird. Aber auch hier: wer weiss, was die Zukunft bringen wird.


    "Tribun, da sind wir aber schnell sehr ausweitend. Jemand tut etwas, der braucht einen Kontrolleur, dieser auch einen, dieser auch einen und so weiter. Irgendwem in der Reihe müssen wir wohl mal vertrauen."


    Ein Sonderfall entpuppt sich wohl erst dann als Sonderfall, wenn er dann auch wirklich eintritt. Wenn man alle diese Situationen im Vorherein definieren könnte, wäre es möglich, dass man jetzt schon im Vorherein Massnahmen ergriff, so dass es gar nie zu Sonderfälle kommen dürfte. Und doch lehrt uns die Geschichte, dass immer und immer wieder Sonderfälle eintreten können, die einen mitunter unvorbereitet treffen.


    Weiter bedenke man, dass der Passus mit den Sonderfällen und der Volksversammlung schon seit eh und je in den Gesetzen stand. Was sollte jener Satz für einen Sinn haben, wenn ihm gar keine Konsquenzen dahingehend erwachsen, dass er auch wirklich was bewirken kann?


    "Solange Sonderfall gleichbedeutend mit Seltenheit ist, solange kann ich mit dem Gesetz leben."

  • "Kann der Kaiser die Einberufung der Comitia Plebis Tributa wieder auflösen, wenn seiner Meinung nach kein Sonderfall vorliegt, bevor der Volkstribun damit das Volk damit unnötigerweise aufrührt? "

  • Zitat

    Original von Adria Germanica
    "Kann der Kaiser die Einberufung der Comitia Plebis Tributa wieder auflösen, wenn seiner Meinung nach kein Sonderfall vorliegt, bevor der Volkstribun damit das Volk damit unnötigerweise aufrührt? "


    Hat sich der Volkstribun entschlossen auf inneren oder äusseren Druck hin eine Versammlung einzuberufen, kann diese nicht mehr unterbunden werden.
    Doch vertrauen wir auf die Wählenden, die auch künftig die Volkstribunen wählen werden. Die Volkstribunen sollen Menschen sein, die auch ihrem SCHWUR zufolge, die Gesetze befolgen wollen und sich der Bedeutung des Wortes "Sonderfall" bewusst sind.

    PATER FAMILIAS DER GENS SCRIBONIA

    amare et sapere vix deo conceditur

  • "Dem Senat und den Censoren misstrauen wir also und erwarten fast schon beim Gesetzestext, dass sie moralisch versagen, aber allen Volkstribunen der Zukunft sollen wir eben doch einfach vertrauen?


    Reichlich inkonsequent, findet ihr nicht?"

  • Zitat

    Original von Titus Helvetius Geminus
    "Dem Senat und den Censoren misstrauen wir also und erwarten fast schon beim Gesetzestext, dass sie moralisch versagen, aber allen Volkstribunen der Zukunft sollen wir eben doch einfach vertrauen?


    Reichlich inkonsequent, findet ihr nicht?"


    Im Gesetzestext steht herzlich wenig etwas von einem möglichen Misstrauen gegenüber Senat und Censor und in der Tat ist das auch ganz und gar nicht die Kernaussage des neuen Gesetzes.


    Sinn und Zweck ist es, die sehr alte Passage der "Volksversammlung" mit Leben zu füllen und sie nicht länger als sinnlose und sinnleere Worthülse in den Gesetzestexten hinvegetieren lassen. Es ist ein edler Akt des Imperiums, wenn es auch den bisher nicht Mitbestimmenden die Fähigkeiten und die Intelligenz zuspricht, welche dem römischen Volke, den Günstligen der Götter,natürlicherweise gebührt. Nehmen wir von der Vorstellung, dass der römische Pöbel zu nichts fähig sei, endlich eindeutigen Abstand.


    Weiter habe ich festgestellt, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht definieren können, was genau "Sonderfälle" sind, hierheraus automatisch zu deduktieren, dass damit ein generelles Misstrauen gegenüber Censor und Senat zu folgern ist dann doch etwas einseitig, nicht wahr ;)?

    PATER FAMILIAS DER GENS SCRIBONIA

    amare et sapere vix deo conceditur

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