Über eine Änderung des Codes Universalis

  • Das Schreiben, in dem Iulius um einen Platz auf der Rednerliste bat, traf sehr spät im Hinblick auf den gewünschten Termin ein. Da würde das Gremium wohl etwas länger als sonst ausharren müssen, denn die Planung für diesen Tag war längst abgeschlossen.


    "Abschließend hören wir noch Senator Iulius. Er möchte eine Nachjustierung der Paragrafen 15 und 16 des Codex Universalis ansprechen."

  • Sim-Off:

    Da ich selbst das Datum leider knapp verpasst habe, gilt mein Dank an dieser Stelle umso mehr Menecrates, dass er den Thread zu gewünschtem Termin eröffnet hat. Danke!


    Es war wohl einer der bekanntesten Tage der Geschichte. Heute vor exakt 158 Jahren, an den Iden des März, hatte der inzwischen zum Gott erhobene Divus Iulius mit seinem Leben bezahlen müssen für seine begangenen Fehler. Denn ohne Zweifel, Fehler hatte er wohl unbestreitbar gemacht. Nie vermochte er sich gänzlich von dem Eindruck befreien zu können, er würde die Republik begraben und königliche Macht auf sich vereinigen wollen. Selbst in seinem engsten Umfeld fanden sich daher Männer, die nur allzu bereitwillig den Dolch gegen den einstigen Dictator perpetuus erhoben. Manche sagten, der Divus Iulius wäre gewarnt worden und hätte die Warnung schlicht ignoriert. Andere erzählten sich, er hätte die Warnung einzig nicht rechtzeitig erhalten.


    Dives seinerseits betrachtete diesen Verlauf der Geschichte als klare Warnung nicht zuletzt seiner selbst. Denn die Geschichte der Iulii Caepiones, denen er heute in 6. Generation angehörte, war keine 8 Jahre älter als der heutige Jahrestag. Menschen machten Fehler. Senatoren machten Fehler. Er selbst hatte Fehler gemacht. Entweder man ignorierte sie und wartete stillschweigend darauf, dass sie sich heftig und unkontrolliert und am Ende gar tödlich rächten, oder aber man gestand sie ein und hoffte, dass es damit noch nicht zu spät war. Auf diese Weise würde man vermutlich nie zu einem Gott erhoben werden - doch man lebte.


    "Patres Conscripti!", eröffnete der Iulier also seine heutige Rede mit den dafür typischen Worten, nachdem ihm durch den claudischen Consul das Wort dazu erteilt worden war. "Es erfüllt mich mit Bedauern, heute hier vor euch treten und eingestehen zu müssen, dass meine im Jahre der Consuln Manius Flavius Gracchus und Caius Clodius Crispinus diesem hohen Haus vorgeschlagenen und letztlich vom Senat verabschiedeten Änderungen am Paragraphen 16 des Codex Universalis nicht frei von Fehlern waren und entsprechend Teile dieses Paragraphen zweifellos einer neuerlichen Veränderung bedürfen.", brachte Dives zunächst den wohl schwierigsten Teil - die eigene Entschuldigung - hinter sich. Anschließend atmete er einmal tief durch, während er durch die Reihen der Senatoren blickte. Er spürte die zahlreichen Augenpaare, welche auf seine Person sich fixierten - und fühlte sich dennoch einer drückenden Last auf seinen Schultern beraubt. Das Atmen, es fiel wieder etwas leichter als noch kurz vor Beginn seiner Rede.


    "Ganz konkret möchte ich die Aufmerksamkeit auf den dritten Absatz des benannten Paragraphen richten. In diesem hieß es früher, Senatoren hätten zum Zeitpunkt ihrer Berufung in den Senat mindestens zwei Grundstücke in eigenem Besitz vorzuweisen.", rief er den übrigen Senatoren ins Gedächtnis. "Damals wie heute jedoch erscheint mir dieser Fokus auf den Besitz problematisch. Denn ich frage euch, ist es tatsächlich der Pächter zweier Grundstücke, der den geforderten Census erfüllt? Oder ist es nicht doch eher der Eigentümer der Grundstücke, der auf Basis ebendieses Eigentums sich qualifiziert, den senatorischen Census zu erfüllen?", formulierte er zwei rhetorische Fragen und ließ diese im Anschluss einen Augenblick lang wirken. "Ich bin entsprechend nach wie vor davon überzeugt, dass die Abkehr vom Besitz richtig war.", suchte er an diesem Punkt herauszustreichen, dass sein eingestandener Fehler dennoch keineswegs grob fahrlässig war, sondern am Ende einer ansonsten durchaus sinnvollen Überlegung stand.


    "Heute nun fordert der dritte Absatz des Paragraphen 16 folglich, Senator hätten zum Zeitpunkt ihrer Berufung in den Senat mindestens zwei Grundstücke in ihrem Eigentum vorzuweisen.", kam er anschließend von der Vergangenheit auf die Gegenwart zu sprechen. "Damit allerdings ergibt sich nun ein anderes Problem, welches meinem Blick dereinst offenkundig entging. Ich möchte die Frage stellen, wie viele Senatoren sitzen wohl unter uns, die einen Sohn haben und sich nichts mehr für selbigen wünschen, als dass dieser ihr Sohn einst ihrem eigenen Vorbild folgt und Teil dieses ehrwürdigen Senates wird?", unterstrich er diese rhetorische Frage mit einer passenden Geste seiner Hände, während sein Blick neuerlich oberflächlich durch die Reihen der Senatoren streifte. "Gemäß der aktuellen Fassung des dritten Absatzes des Paragraphen muss ich jedoch noch weiter fragen. Ich muss fragen, wie viele dieser soeben angesprochenen Senatorensöhne sind aktuell auch dazu in der Lage, mindestens zwei Grundstücke in ihrem Eigentum vorzuweisen? Wie viele von ihnen sind überhaupt dazu in der Lage, _irgendein_ Eigentum vorzuweisen? Und wie viele von ihnen befinden sich unter der Patria Potestas ihres stolzen Vaters oder Großvaters und sind daher per definitionem nicht eigentumsfähig?", verdeutlichte er letztlich das Problem, welches er selbst einst unbeabsichtigt verursacht hatte.


    "Ein derartiger Ausschluss gewaltunterworfener Söhne und Enkel von einem Sitz im Senat scheint mir nicht vereinbar mit den Sitten und Traditionen unseres Staates, weshalb ich hiermit anregen möchte, dass künftig Senatoren zum Zeitpunkt ihrer Berufung in den Senat mindestens zwei Grundstücke in ihrem - oder dem Eigentum ihres Pater Familias - vorzuweisen haben sollten.", strich er durch geeignete Betonung heraus, an welcher Stelle er eine neuerliche Veränderung andachte. "Hat der Pater Familias selbst einen gewissen Census zu erfüllen, so darf sein daran gebundenes Eigentum hierbei jedoch nicht berücksichtigt werden.", ergänzte er anschließend ohne weitere Begründung, da ihm schien, dass ein jeder, der sich einen Augenblick nahm, diesen Zusatz kurz zu durchdenken, selbst die Absicht hinter diesem Satz erkannte. Sein erster Vorschlag war damit also formuliert:



    Codex Universalis
    § 16 Senat und Ordo Senatorius

    (3) Senatoren haben zum Zeitpunkt ihrer Berufung in den Senat mindestens zwei Grundstücke in ihrem Eigentum vorzuweisen.


    in: Senatoren haben zum Zeitpunkt ihrer Berufung in den Senat mindestens zwei Grundstücke in ihrem oder dem Eigentum ihres Pater Familias vorzuweisen. Hat der Pater Familias selbst einen gewissen Census zu erfüllen, so darf sein daran gebundenes Eigentum hierbei nicht berücksichtigt werden.



    "Doch kündigte der ehrenwerte Consul Claudius bereits an, dass es nicht nur der Paragraph 16 ist, über dessen dritten Absatz ich an dieser Stelle sprechen möchte. Ich möchte auch den Paragraph 15 in den Fokus rücken.", leitete Dives anschließend über. "Bis zu der von mir initiierten Änderung des Paragraphen 16 nämlich fielen diese beiden Paragraphen auf durch ihren vergleichbaren Aufbau und ihre ähnliche Struktur. Heute jedoch fokussiert der Paragraph 15 noch auf den Besitz, wo im Paragraphen 16 bereits das Eigentum - aus im ersten Teil erwähnten Gründen berechtigt - im Mittelpunkt steht, um an dieser Stelle nur ein Beispiel zu nennen. Ich möchte daher vorschlagen und anregen, auch diesen Fehler der Vergangenheit nicht zu wiederholen und den Paragraphen 15 heute nicht zu vergessen, ihn stattdessen mitzunehmen und ebenfalls anzugleichen.", fasste er sich in diesem Teil nun etwas kürzer, um letztlich auch seine diesbezüglichen Vorschläge vorzustellen und hernach zu einem Ende zu kommen:



    Codex Universalis
    § 15 Ordo Equester

    (2) Der Imperator Caesar Augustus hat alleinig das Recht, Erhebungen in den Ordo Equester vorzunehmen.


    in: Der Censor hat alleinig das Recht, Erhebungen in den Ordo Equester vorzunehmen.


    (3) Equites haben zum Zeitpunkt ihrer Ernennung und zu jedem beliebigen Zeitpunkt eines vom Imperator Caesar Augustus angeordneten Census mindestens ein Grundstück in eigenem Besitz vorzuweisen.


    in: Equites haben zum Zeitpunkt ihrer Ernennung und zu jedem beliebigen Zeitpunkt eines vom Censor angeordneten Census mindestens ein Grundstück in ihrem oder dem Eigentum ihres Pater Familias vorzuweisen. Hat der Pater Familias selbst einen gewissen Census zu erfüllen, so darf sein daran gebundenes Eigentum hierbei nicht berücksichtigt werden.



    "Vielen Dank", beendete der Iulier seine Rede schlussendlich kurz und knapp mit einem Dank für die Gelegenheit, sein Wort in dieser Causa an den stadtrömischen Ältestenrat richten zu dürfen. Er ahnte durchaus, dass gewiss mancheiner seiner Mitsenatoren mit dem heutigen Tage ein wenig Vertrauen in Dives verlor und wohl zwangsläufig verlieren musste. Doch auf mittlere bis längere Sicht hegte der Iulier dennoch die Hoffnung, dass es besser war, selbst auf einen eigenen Fehler hinzuweisen und hier nun den Versuch zu unternehmen, ihn zu korrigieren, als dass man ihm später möglicherweise - und dann völlig zurecht - nachsagte, er hätte aus Eitelkeit und wider besseren Wissens nichts unternommen, einen eigenen, folgenreichen Fehler aufzudecken und gemäß des senatorischen Eides im Interesse Romas zu berichtigen.

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    CIVIS
    DECURIO - OSTIA
    INSTITOR - MARCUS IULIUS LICINUS
    IUS LIBERORUM
    VICARIUS DOMINI FACTIONIS - FACTIO VENETA

    Klient - Marcus Vinicius Hungaricus

  • Der Consul wartete ein Weilchen, dann richtete er das Wort ans Gremium.


    "Werte Senatoren, wie ist die Meinung zu den gehörten Vorschlägen?" Er blickte in die Runde und wartete nochmals einen Moment. Obwohl er die Diskussion ungern lenken wollte, entschloss er sich zu einer eigenen Stellungnahme. Manchmal war es vonnöten, das Eis zu brechen und es erfolgte erst danach eine Diskussion.
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    "Ich habe zu beiden Vorstößen eine Meinung. Die Bestrebung der Änderung in Paragraf sechzehn befürworte ich. Die Patria Potestas ist ein schwer zu umschiffendes Hindernis bei der Beschaffung eigenen Grund und Bodens." Das alleine überzeugte Menecrates. Seine Entscheidung hing nicht mit der eigenen Familiensituation zusammen, denn sein Sohn strebte seines Wissens und vor allem aktuell nicht an, Senator zu werden.


    "Den Änderungsvorschlägen in Paragraf fünfzehn stehe ich teils offen, teils weniger offen gegenüber. Zum einen müsste meiner Meinung nach entweder in allen Gesetzen oder in keinem der betreffende Wortlaut 'Imperator Caesar Augustus' geändert werden. Zum anderen besteht bei den Begriffen Censor und Census schnell Verwechslungsgefahr und vor allem ist die Formulierung Imperator Caesar Augustus selbst vom kleinsten Geist richtig zu entschlüsseln, während ich behaupte, mit dem Begriff Censor kennt sich überwiegend die Elite aus."


    Sim-Off:

    Ich finde keine bessere SimOn-Begründung. Tatsächlich möchte ich meine SimOff-Bedenken ausdrücken, denn vor vielen Jahren war das IR einmal für völlig Unbedarfte einladend, weil es nicht so kompliziert wirkte wie heute. Ich dachte, wir wollen auch weiterhin Personen ansprechen, die nicht studiert haben, kein Latein können und gerade erst anfangen, sich für Geschichte zu interessieren.

  • In seinen Briefen hatte der Iulius überaus zerknirscht geklungen, und auch hier im Senat trat er schuldbewusst auf. Dennoch, Gracchus konnte nicht des Eindruckes sich erwehren, dass er gleichsam die Verantwortung auf das Gremiums selbst schob, welches seinen Gesetzesentwurf hatte nicht genügend examiniert, stattdessen schlussendlich ratifiziert, und nicht zuletzt zu den beiden Consulen, welche sowohl Diskussion, als auch Abstimmung hatten geleitet und deren Gebot es doch war, mit ihrer reichhaltigen Erfahrung jedes Gesetz genauestens zu prüfen, um im Fehlerfalle rechtzeitig einzuschreiten. Zweifelsohne war dies nicht von der Hand zu weisen, doch dass Gracchus selbst einer dieser Consulen war gewesen, am Ende gar jener, welcher die Abstimmung hatte geleitet, und dass der Iulius dies explizit nicht unerwähnt ließ obgleich es wenig zur Sachlage beitrug, ließ den Beigeschmack der Worte nur mehr fade werden, was in dem Flavier neuerlich einen Zweifel an der wahren Intention des Iulius Dives ließ aufkommen. Indes beschloss er sich in diesem Augenblick an die Notwendigkeit zu halten, welche die Sachlage bedingte, und seine innere Stimme vorerst in den Hintergrund zu verbannen. Nachdem Consul Claudius sich hatte geäußert, sprach auch Gracchus.
    "Die von Senator Iulius empfohlenen Erweiterungen der Paragraphen Fünfzehn und Se'hzehn betreffend Eigentum scheinen mir ebenfalls nicht nur sinnvoll, sondern geradezu obligat in Hinblick auf die Tradition und Sitte des Senates, wiewohl die Achtung der römischen Familie."
    Soweit stimmten sie nun augenscheinlich alle überein.
    "Bezüglich der Änderung des Begriffes 'Imperator Caesar Augustus' zu 'Censor' möchte ich anmerken, dass die von Senator Iulius vor..geschlagene Änderung den Paragraphen Fünfzehn an den Paragraphen Sechzehn über den Senat und den Ordo Senatorius würde angleichen, in welchem bereits der Begriff 'Censor' verwendet wird. Die Alternative wäre, eben diesen Paragraphen zu ändern und das Wort 'Censor' hier durch 'Imperator Caesar Augustus' zu we'hseln."
    Tatsächlich war Gracchus nicht gänzlich sich sicher, was am Ende geeigneter war. Durch die Lex Aquilia de Imperio war der Censor derzeitig auf Aquilius Severus festgelegt, indes war das Gesetz nach Gracchus' Ansicht ein wenig unpräzise was die Zeit nach ihm betraf.

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    IUS LIBERORUM

    PONTIFEX PRO MAGISTRO - COLLEGIUM PONTIFICUM

  • "Wenn ich darauf bereits eine Erwiderung formulieren darf, so möchte ich die Änderung an dieser Stelle womöglich noch einmal etwas ausführlicher erläutern.", begann Dives seine Respons. "In der Tat nämlich scheint es mir einerseits durchaus zumutbar auch für die Schichten jenseits der Elite, herauszufinden, wer im Cursus Honorum die Censur ausübt, wie es mir darüber hinaus für interessierte Bürger vergleichbar zumutbar erscheint, in Erfahrung zu bringen, dass dieses Amt seit geraumer Zeit dem Augustus vorbehalten ist.", suchte der Iulier zunächst die Bedenken des Consuls zu zerstreuen, bevor er einmal durchatmete, um Anlauf zu nehmen für den zweiten Teil seiner Begründung.


    "Andererseits bin ich in der Tat der Auffassung, dass mittel- bis langfristig die Begrifflichkeit 'Imperator Caesar Augustus' aus all unseren Gesetzen - mit Ausnahme der Lex Aquilia de Imperio - zu eliminieren und durch geeignetere Bezeichnungen zu ersetzen ist. Denn ich bin der Auffassung, dass es nicht die Titel Imperator, Caesar oder Augustus sind, aufgrund derer der Princeps seine Rechte und Befugnisse besitzen sollte und rechtmäßig besitzt.", strich er heraus. "Daher halte ich es auch für äußerst ungünstig, Rechte und Befugnisse einzig auf Grundlage des Titels 'Imperator Caesar Augustus' in dieser Form zu vergeben.", bemühte er sich um diplomatische Worte, da er sich durchaus sicher war, dass der Senat diese Art der - aus divitischer Sicht äußerst problematischen - Gesetzgebung einst dennoch nach bestem Wissen und Gewissen beschlossen hatte. "Tun wir dies, so schaffen wir damit nämlich faktisch ein neues Amt - das Amt des 'Imperator Caesar Augustus' - mit gesetzlich verankerten Vollmachten, die jeder Tradition unseres Staates widersprechen.", umschiffte Dives an dieser Stelle die Rede von 'königlichen Vollmachten', um einen lauten Aufschrei nach Möglichkeit zu vermeiden. "Es stünde in der Folge die Frage im Raum, weshalb wir diesem und künftigen Principes überhaupt noch die Censur antragen sollten, wenn doch ohnehin bereits der Titel respektive das faktisch geschaffene Amt des 'Imperator Caesar Augustus' ausreichte, um censorische Rechte und Pflichten zu erlangen.", führte der Iulier aus.


    "Der Imperator Caesar Tiberius Aquilius Severus Augustus hat mit seiner Verabschiedung der Lex Aquilia de Imperio die Stellung des Senats und die republikanische Tradition unseres Staates betont. Ich persönlich betrachte es daher als folgerichtig, auch die übrigen Gesetze nach und nach neuerlich in diese Richtung zu verändern.", erklärte er. "Deshalb habe ich es mir nicht erst seit dem heutigen Tag zur Aufgabe gemacht - und werde es mir zweifellos auch weiterhin zur Aufgabe machen -, nach Möglichkeit eher auf eine Stärkung der dem Augustus anvertrauten republikanischen Ämter und Amtsgewalten hinzuwirken, eine weitere Schwächung derselben hingegen bestmöglich zu verhindern.", sah er sich dazu gezwungen, nun auch im Senat anzukündigen, was er bereits vor geraumer Zeit auch dem Princeps gegenüber in einer Privataudienz offengelegt hatte. "Ich möchte betonen, dass diese Änderungen - sowohl im speziell heute diskutierten Fall als auch im Allgemeinen - niemals die Rechte und Pflichten des Aquilius Augustus irgendwie beschneiden oder beschränken sollen. Einzig soll ihm - im heute diskutierten Fall - was ihm aktuell noch zufällt durch seinen Titel, alsbald zufallen durch sein Amt als Censor.", beendete er seine Statement mit einer Aussage, die hoffentlich dazu geeignet war, etwaige Bedenken zu zerstreuen, er könnte einen politischem Umsturz und eine Republik anstreben wollen. Sein Ziel bestand einzig im Erhalt der republikanischen Tradition und in der Bewahrung des republikanischen Gewandes, in welches sich ein Augustus hüllen konnte, um vor dem Senat und Volk von Roma eine besonders gute Figur zu machen.

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  • Das Gremium blieb weitgehend stumm, was der Consul zum überwiegenden Teil darauf zurückführte, dass die Grundintension des iulischen Vorstoßes auf breite Zustimmung traf. Trotzdem wollte er die anwesenden Senatoren noch einmal zur Meinungsäußerung ermuntern.


    "Werte Senatoren, ich möchte niemanden übergehen, indem ich vorschnell eine Abstimmung anrege. Wenn also der eine oder andere noch etwas zu sagen hat, dann wäre jetzt der richtige Zeitpunkt." Er blickte entlang der Reihen, damit sich weitgehend jeder angesprochen fühlen konnte, dann fuhr er fort.


    "Was die Abstimmung betrifft, tendiere ich dazu, sie in zwei Schritten ablaufen zu lassen. Die bisherigen Wortmeldungen lassen erkennen, dass einer der Änderungsvorstöße auf Zustimmung stößt, während der andere eher Skepsis erzeugt bzw. einen Alternativvorschlag erbracht hat.
    Ich möchte die Annahme des einen Parts nicht durch die Ablehnung des anderen gefährden. Es ist heute bereits sehr spät und wir haben nur noch kurze Zeit, um überhaupt einen Beschluss zu fassen. Es wäre verschenkte Zeit, wenn ich morgen noch einmal eine Sitzung zum gleichen Thema einberufen müsste und wir wieder von vorn anfangen."


    Nochmals schaute er in die Runde.
    "Es darf sich jetzt also gerne noch zur Sache geäußert werden. Ist das nicht der Fall, stimmen wir ab. Dann wird sich auch zeigen, wie die einzelnen Vorstöße ankommen."


    Der Conaul setzte sich zurecht und nahm eine gemütliche Haltung ein. Damit machte er deutlich, dass er das Gremium nicht unter Zeitdruck setzen würde, obwohl er noch heute eine Beschlussfassung anstrebte. Leider neigte sich der Tag dem Ende zu. Hätte Iulius seine Bitte um die Ansprache des Themas etwas länger im Voraus geäußert, würde seine Redezeit nicht am Ende eines ohnehin vollen Senatstages liegen. Auf der anderen Seite glaubte der Konsul fest daran, dass das Gremium trotz der Zeitknappheit in dieser überschaubaren Sache heute noch zu einem Beschluss kommen würde.

  • Eigentlich war nach Sextus' Meinung alles wichtige schon gesagt worden, weshalb er es nicht für nötig erachtet hatte, sich ebenfalls zu äußern. Vermutlich ging es den meisten anderen ebenso. Im Grunde genommen beinhaltete der Vorschlag von Iulius Dives ja keine wirkliche Neuerung, sondern war vielmehr eine Anpassung des Gesetzestextes an die bereits gelebte Wirklichkeit. Sowas ging erfahrungsgemäß meist ohne längere Debatte.
    Nachdem der Claudius allerdings dieses Schweigen wohl so interpretierte, dass bezüglich seines Einwandes nun 'Gleichstand' herrschte, erhob sich Sextus doch, um seine zwei As zum Thema beizusteuern.


    “Ich unterstütze den Vorschlag den Senators Iulius. In der Tat sollte der Text inhaltlich in beiden Paragraphen vereinheitlicht sein – darin sind wir uns glaube ich auch alle unstrittig einig. Doch präferiere ich hierbei ebenfalls die Wortwahl Censor. Da wir dem Kaiser schon den Titel des Censors auf Lebenszeit per Gesetz gegeben haben, sollte auch ebenso irgendwo im Gesetz festgehalten sein, welche Befugnisse dieser Titel mit sich bringt. Ansonsten wäre es nur eine leere Worthülse.“
    Kurz und knackig.

  • "Es gibt natürlich kein Amt des 'Imperator Caesar Augustus' und das schaffen wir auch nicht, wenn diese Kombination in Gesetzestexten auftaucht. Ich sehe auch nicht, dass der Titel 'Censor' eine leere Worthülse ist, denn er übt ja das Amt aus. Wenn wir immer alle Titel, die der Kaiser trägt, korrekt erwähnen wollten, wäre die Betitelung oft recht lang. In diesem Fall zwar nicht, das gebe ich zu, aber wir müssten sonst konsequent alle Gesetze ändern und zuweilen würde das regelrecht ausarten bei all der Ämterkombination und all den Titeln, die der Kaiser vorzuweisen hat."


    Der Consul sah einen langen Rattenschwanz und wollte diese Bedenken äußern, bevor er zur Abstimmung rief. Trotz der letzten Wortmeldung konnte er nicht erahnen, wohin die Abstimmung in Bezug auf den Titel lief. Zu viele Senatoren hielten sich zurück, etliche kamen erst gar nicht mehr zur Curia, sodass er nicht einmal einzuschätzen wusste, ob die erforderliche Mehrheit zustanden kommen würde.


    "Wie angekündigt, bitte ich um eine Abstimmung in Raten. Als erstes werden wir über die Änderung des Gesetzestextes abstimmen und im zweiten Schritt über die Amtsbezeichnung. Ich bitte um rege Beteiligung."

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